Legal Lexikon

Geschäftsführung ohne Auftrag

Besorgung fremder Geschäfte

Besorgung fremder Geschäfte bedeutet, rechtlich und wirtschaftlich für andere zu handeln. Neugierig? Entdecke die Details im Lexikon!

Treubruch

Treubruch beschreibt das bewusste Vertrauensmissbrauch in Verträgen oder Beziehungen. Erfahre mehr über rechtliche Folgen und Beispiele im Artikel!

Aufgedrängte Bereicherung

Aufgedrängte Bereicherung: Wenn jemand ungewollt einen Vorteil erhält und zurückgeben muss. Neugierig? Erfahre mehr über die rechtlichen Details!

Geschäftsführung ohne Auftrag

Geschäftsführung ohne Auftrag: Fremde Angelegenheiten regeln ohne Vollmacht. Spannend, wie Recht und Pflichten hier greifen – jetzt im Artikel mehr lesen!

Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag

Unechte Geschäftsführung ohne Auftrag: Fremde Sache ohne Auftrag regeln. Erfahre, wann Handelnde Ersatz fordern können – entdecke jetzt die Details im Artikel!

Quasikontrakt

Ein Quasikontrakt begründet Pflichten ohne Vertrag. Neugierig, wie Recht auch ohne Abkommen entsteht? Entdecke jetzt die Details!

Objektiv fremdes Geschäft

Objektiv fremdes Geschäft: Wenn jemand für eine andere Person handelt, ohne deren Willen. Erfahre mehr über Rechte & Pflichten – jetzt im Lexikon!

Nutzlose Aufwendungen

Nutzlose Aufwendungen sind Kosten ohne wirtschaftlichen Nutzen. Erfahre, wann Ausgaben wirklich verloren sind – jetzt den Artikel entdecken!

Neutrales Geschäft

Ein neutrales Geschäft verändert die Rechte und Pflichten beider Seiten nicht. Neugierig? Entdecke mehr im ausführlichen Lexikon-Artikel!

Gewinnzusage

Eine Gewinnzusage sichert Unternehmensanteile an künftigen Gewinnen. Neugierig? Erfahre im Artikel, wie sie rechtlich wirkt und genutzt wird!

Frustrierte Aufwendungen

Frustrierte Aufwendungen sind Kosten ohne wirtschaftlichen Nutzen. Erfahre mehr, wie sie im Recht und Steuerrecht behandelt werden – jetzt Artikel lesen!

Fremdgeschäftsführung

Fremdgeschäftsführung beschreibt das Management fremder Angelegenheiten ohne Auftrag. Neugierig? Entdecken Sie Details und Rechte im Lexikon!

Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatz bedeutet Rückzahlung von Auslagen, die jemand für einen anderen gemacht hat. Entdecke im Artikel, wann du Anspruch hast!