Legal Lexikon

Gesamthandsvermögen

Teilung des Gesamtguts

Die Teilung des Gesamtguts regelt die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens, z.B. bei Erbschaft oder Scheidung. Erfahre mehr im Artikel!

Gesamthandsvermögen

Gesamthandsvermögen beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelzuweisung. Neugierig? Erfahre mehr im detaillierten Artikel!

Gesamthandsforderung

Gesamthandsforderung: Rechtliches Prinzip, bei dem mehrere Personen zusammen über eine Forderung verfügen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!

Gesamthandsgemeinschaft

Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen gemeinsam untrennbar über ein Gut verfügen. Mehr erfahren?