Gesamthandsvermögen beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelzuweisung. Neugierig? Erfahre mehr im detaillierten Artikel!
Legal Lexikon
Gesamthandsvermögen beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelzuweisung. Neugierig? Erfahre mehr im detaillierten Artikel!
Gesamthandsforderung: Rechtliches Prinzip, bei dem mehrere Personen zusammen über eine Forderung verfügen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen gemeinsam untrennbar über ein Gut verfügen. Mehr erfahren?
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH