Gesamthandsforderung: Rechtliches Prinzip, bei dem mehrere Personen zusammen über eine Forderung verfügen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Legal Lexikon
Gesamthandsforderung: Rechtliches Prinzip, bei dem mehrere Personen zusammen über eine Forderung verfügen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH