Gesamthandsvermögen beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelzuweisung. Neugierig? Erfahre mehr im detaillierten Artikel!
Legal Lexikon
Gesamthandsvermögen beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelzuweisung. Neugierig? Erfahre mehr im detaillierten Artikel!
Gesamthandsforderung: Rechtliches Prinzip, bei dem mehrere Personen zusammen über eine Forderung verfügen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Gesamthandsberechtigung regelt gemeinsames Verfügungsrecht mehrerer Personen an einem Vermögen. Erfahre mehr über Rechte & Pflichten!
Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen gemeinsam untrennbar über ein Gut verfügen. Mehr erfahren?
Gesamthandseigentum beschreibt gemeinschaftliches Eigentum mehrerer Personen ohne Einzelanteile. Neugierig? Entdecke die rechtlichen Details im Artikel!
Gemeinschaft zur gesamten Hand
Die Gemeinschaft zur gesamten Hand ist eine spezielle Rechtspartnerschaft. Erfahre mehr über ihre Besonderheiten und Anwendung in unserem Lexikon!
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