Gerichtsnotorische (gerichtskundige) Tatsache
Gerichtsnotorische Tatsachen sind allgemein bekannte Fakten, die vor Gericht keiner Beweisführung bedürfen. Entdecken Sie mehr im Artikel!
Legal Lexikon
Gerichtsnotorische (gerichtskundige) Tatsache
Gerichtsnotorische Tatsachen sind allgemein bekannte Fakten, die vor Gericht keiner Beweisführung bedürfen. Entdecken Sie mehr im Artikel!