Furtum usus bezeichnet im Recht die unbefugte Benutzung fremder Sachen. Neugierig? Entdecke mehr zu diesem spannenden Rechtsbegriff!
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Furtum usus bezeichnet im Recht die unbefugte Benutzung fremder Sachen. Neugierig? Entdecke mehr zu diesem spannenden Rechtsbegriff!