Furtum usus bezeichnet im Recht die unbefugte Benutzung fremder Sachen. Neugierig? Entdecke mehr zu diesem spannenden Rechtsbegriff!
Legal Lexikon
Furtum usus bezeichnet im Recht die unbefugte Benutzung fremder Sachen. Neugierig? Entdecke mehr zu diesem spannenden Rechtsbegriff!