Objektiv fremdes Geschäft: Wenn jemand für eine andere Person handelt, ohne deren Willen. Erfahre mehr über Rechte & Pflichten – jetzt im Lexikon!
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Objektiv fremdes Geschäft: Wenn jemand für eine andere Person handelt, ohne deren Willen. Erfahre mehr über Rechte & Pflichten – jetzt im Lexikon!
Fremdgeschäftsführung beschreibt das Management fremder Angelegenheiten ohne Auftrag. Neugierig? Entdecken Sie Details und Rechte im Lexikon!
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