Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn Behörden ihr Entscheidungsspielraum rechtswidrig missbrauchen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Legal Lexikon
Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn Behörden ihr Entscheidungsspielraum rechtswidrig missbrauchen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!