Ex tunc bedeutet „von Anfang an“ und beschreibt rückwirkende Rechtswirkungen. Entdecken Sie, wie dieses Prinzip rechtliche Entscheidungen prägt!
Legal Lexikon
Ex tunc bedeutet „von Anfang an“ und beschreibt rückwirkende Rechtswirkungen. Entdecken Sie, wie dieses Prinzip rechtliche Entscheidungen prägt!