Originärer Erwerb beschreibt den Erwerb von Rechten ohne Rückgriff auf ein bestehendes Recht. Neugierig? Entdecke mehr im Lexikon!
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Originärer Erwerb beschreibt den Erwerb von Rechten ohne Rückgriff auf ein bestehendes Recht. Neugierig? Entdecke mehr im Lexikon!
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