Eigenständiges Delikt: Ein selbstständiges Straftatbestand ohne Bezug zu anderen Taten. Neugierig? Entdecke mehr im ausführlichen Lexikon-Artikel!
Legal Lexikon
Eigenständiges Delikt: Ein selbstständiges Straftatbestand ohne Bezug zu anderen Taten. Neugierig? Entdecke mehr im ausführlichen Lexikon-Artikel!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH