Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn Behörden ihr Entscheidungsspielraum rechtswidrig missbrauchen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Legal Lexikon
Ermessensfehlgebrauch liegt vor, wenn Behörden ihr Entscheidungsspielraum rechtswidrig missbrauchen. Mehr dazu im ausführlichen Lexikonartikel!
Ermessen beschreibt die Entscheidungsfreiheit von Behörden. Neugierig, wie es Recht und Praxis beeinflusst? Dann lesen Sie den vollständigen Artikel!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH