Gläubigerverzug, Annahmeverzug
Gläubigerverzug (Annahmeverzug) tritt ein, wenn der Gläubiger eine fällige Leistung nicht annimmt. Erfahre mehr zu Rechten & Pflichten!
Legal Lexikon
Gläubigerverzug, Annahmeverzug
Gläubigerverzug (Annahmeverzug) tritt ein, wenn der Gläubiger eine fällige Leistung nicht annimmt. Erfahre mehr zu Rechten & Pflichten!