Berufsbeamtentum beschreibt das dauerhafte Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst mit besonderen Rechten. Erfahre mehr über Aufgaben & Rechte!
Legal Lexikon
Berufsbeamtentum beschreibt das dauerhafte Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst mit besonderen Rechten. Erfahre mehr über Aufgaben & Rechte!
Wahlbeamte sind im öffentlichen Dienst gewählt, nicht berufen. Erfahre mehr über ihre Rechte und Aufgaben – entdecke spannende Details im Artikel!