Augenschein ist die unmittelbare Wahrnehmung eines Sachverhalts, oft vor Ort. Entdecken Sie mehr über seine Bedeutung und Anwendung im Recht!
Legal Lexikon
Augenschein ist die unmittelbare Wahrnehmung eines Sachverhalts, oft vor Ort. Entdecken Sie mehr über seine Bedeutung und Anwendung im Recht!
Weitere Infos
Social Media
© 2024 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH