Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung - Muster Formulare und Vordrucke
Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen, wenn sie rechtzeitig gestellt wurde, vollständig und fehlerfrei ist. Besonders in der Vollständigkeit und Fehlerfreiheit liegen aber hohe Hürden, die der Laie ohne kompetente rechtliche Beratung nicht meistern kann. Auch vor der Verwendung von Musterformularen und Vordrucken kann an dieser Stelle nur gewarnt werden. Mit ihrer Hilfe kann eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige praktisch nicht gelingen. Die Folge: Strafverfolgung und ggfs. eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Dennoch finden sich im Internet derartige Vordrucke, Muster und Formulare, die suggerieren, dass eine Selbstanzeige eigentlich ein Kinderspiel ist. Lediglich eine Handvoll Fragen sind dabei neben Angaben zur Person zu beantworten. Im Grunde schnell gemacht aber sehr gefährlich. Unsere Rechtsanwälte können nur davon abraten, derartige Formulare zu verwenden. Denn dann ist das Scheitern der Selbstanzeige schon fast vorprogrammiert.
Ein schlechtes Beispiel liefern auch die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung. Im Internet wirbt die Steuerfahndung mit vermeintlich humorvollen Slogans. Für Betroffene, die sich an die Steuerfahndung wenden, dürfte dies allerdings alles andere als lustig werden. Denn die Steuerfahndung berät nicht, sie ermittelt. Bis vor kurzem befand sich hier auch noch ein Vordruck für eine Selbstanzeige, der aber inzwischen von der Seite genommen wurde, da er nicht dem aktuellen Stand entsprach. Auch andere Informationen zur Selbstanzeige entsprechen nicht dem neuesten Stand.
Spätestens seit der Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige zum 01.01.2015 ist eine äußerst sorgfältige Vorgehensweise bei der Selbstanzeige unerlässlich. Auch der Zeitdruck rechtfertigt keine unvollständige Selbstanzeige. Die für das Finanzamt notwendigen Angaben müssen genau recherchiert und die nötigen Unterlagen von den Banken beschafft werden. Auch dabei unterstützt Sie unser kompetentes Team – sicher und diskret.
Ein vorgedrucktes Formular mag vielleicht den Eindruck erwecken, eine Selbstanzeige ließe sich quasi im Handumdrehen auch vom Laien erstellen. Doch dieser Eindruck ist falsch und kann mit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung enden, da die Selbstanzeige dann unvollständig und fehlerhaft ist. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht mehr möglich. Die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung gehört in die Hände von einem Rechtsanwalt.