Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer lässt sich durch geschickte Verträge und Kenntnis der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten minimieren.
Der Vermögenszuwachs des Beschenkten unterliegt der Schenkungsteuer, sobald der Freibetrag überschritten ist. Der Freibetrag der Schenkung ist umso höher, je näher Schenker und Beschenkter verwandt sind. Die Schenkungsteuer wird nach den Bestimmungen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes festgelegt.
Von den Besonderheiten der erneuten Freibetragsgewährung nach Ablauf der 10-Jahresfrist, dem Verschonungsabschlag für Mietimmobilien, den Vergünstigungen für Unternehmensvermögen, dem Familienheim, über die Gelegenheitsgeschenke bis hin zur mittelbaren Grundstückschenkung und Schenkung eines Denkmals gibt es viele Möglichkeiten das Vermögen zu schützen.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne, Ihr Vermögen optimal zu „verschenken“. Sie werden von unseren Rechtsanwälten über die Vor- und Nachteile der diversen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich einer Schenkung aufgeklärt.