Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht ist nicht nur für natürliche Personen mit internationalen Berührungspunkten relevant, sondern auch für international agierende Unternehmen. Die fortschreitende Globalisierung sorgt für eine wachsende Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte, die rechtlich einzuordnen sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu achten, dass es nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Einkünften kommt, wenn die beteiligten Staaten jeweils von ihrem Recht Gebrauch machen.

Um solche Problematiken zu vermeiden sind neben nationalem Recht insbesondere internationale Vereinbarungen, wie die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen, von Bedeutung. Hierbei den Überblick nicht zu verlieren, ist für den Laien kaum zu leisten. An diesem Punkt setzen wir von MTR Rechtsanwälte an:

Ob Sie als Privatperson Bezug zum internationalen Steuerrecht haben – etwa weil Sie im Inland arbeiten und im Ausland wohnen oder umgekehrt – oder ob Sie sich als Unternehmer geschäftlich im Ausland betätigen wollen – wir von MTR Rechtsanwälte sind für all diese Belange der richtige Ansprechpartner.

So gehört zu unserem Beratungsangebot zum einen die umfassende Aufklärung über die steuerrechtliche bedeutsamen Bestimmungen des deutschen sowie die des EU-Rechts. Außerdem müssen Doppelbesteuerungsabkommen – sofern vorhanden – herangezogen und ausgewertet werden. Zudem erörtern wir mit Ihnen die Besonderheiten, wenn Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz ins Ausland verlagern wollen.

Zum anderen beraten wir Sie als Unternehmer. Gerade bei der Erstreckung der Geschäftstätigkeit über Deutschland hinaus bedarf es einer strategischen Planung, bei der die steuerrechtliche Seite nicht vernachlässigt werden sollte. Insbesondere ist darauf zu achten, ob in dem Auslandsstaat eine neue Betriebsstätte gegründet werden soll. Sollte eine solche im Ausland bestehen, hat dies weitreichende steuerrechtliche Konsequenzen. Wird im Ausland eine Betriebsstätte gegründet, erhält der betreffende Staat das Recht, hierfür Steuern zu erheben. Ob dies sinnvoll ist, hängt allerdings nicht nur von den Steuersätzen des jeweiligen Staates ab. Wenn eine Steuerpflicht im Ausland besteht, sollte unbedingt der bürokratische und verwaltungstechnische Aufwand einkalkuliert werden – etwa hinsichtlich ausländischer Steuererklärungen.

Eine rechtliche Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt ist in diesen Fällen unerlässlich. MTR Rechtsanwälte kann Ihnen hierzu einen Anwalt zur Seite stellen, der mit dem Steuerrecht – auf nationaler sowie auf internationaler Ebene – bestens vertraut ist. Wir überprüfen Ihre Sache umfassend und zeigen Ihnen mögliche Handlungswege auf.

Der besondere Vorteil unserer Kanzlei besteht darin, dass wir Ihr Anliegen sowohl von der rechtlichen als auch von der steuerlichen Seite vollständig beleuchten können. Hierdurch erhalten Sie bei uns eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand.

Wir von MTR Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Fragen aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts zur Seite.

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