Betriebsprüfung
Die Ankündigung einer Betriebsprüfung ist immer unangenehm, auch für diejenigen, die ihre Steuern nach bestem Gewissen gezahlt haben. Als besonders negativ wird es empfunden, dass die Betriebsprüfung in der Regel während der üblichen Geschäftszeit in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen stattfindet.

Die Prüfung kann ausnahmsweise beim Steuerberater durchgeführt werden. Die Prüfer sind grundsätzlich berechtigt, Grundstücke und Betriebsräume des Steuerpflichtigen zu besichtigen.
Vor der Betriebsprüfung, kann der Prüfer bereits eine Menge Informationen anhand von Jahresabschlüssen, Einnahme-Überschussrechnungen, sowie Steuererklärungen über Sie angesammelt haben. Es bleibt leider auch nicht aus, dass der Prüfer darüber hinaus, Informationen, durch Prüfungen bei Ihren Geschäftspartner, anderen Behörden oder Gerichtsakten eingeholt hat.
Bewahren Sie dennoch Ruhe und setzen sich mit einem unserer kompetenten Beratern in Verbindung.
Die Rechtsanwälte bei MTR Rechtsanwälte helfen Ihnen, sich auf eine Betriebsprüfung vorzubereiten. In einem ausführlichen Gespräch werden wir vor einer anstehenden Prüfung in Ihrem Unternehmen Diskussions- und Angriffspunkte ausfindig machen.
Der Prüfer muss die Besteuerungsgrundlagen sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen prüfen. Rechtsgrundlage für die Betriebsprüfung ist die Abgabenordnung und die Betriebsprüfungsordnung.
Wir begleiten Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Insbesondere werden wir mit unserem Verhandlungsgeschick dabei helfen, im Rahmen der Schlussbesprechung eine bestmögliche Lösung für Sie auszuhandeln.
Sollte die Betriebsprüfung bereits erfolgt sein und die Prüfungsstellungen bei Ihnen strittig bleiben, prüfen die Anwälte bei MTR Rechtsanwälte, ob eine Rechtsmitteleinlegung sinnvoll und in Ihrem Interesse ist.
Darüber hinaus stellt Ihr Rechtsanwalt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte im Auge behalten werden. Insbesondere überprüfen wir für Sie, ob eine Selbstanzeige notwendig und sinnvoll sein