Internationales Prozessrecht
Die Zustellung von Schriftstücken spielt in Gerichtsverfahren eine übergeordnete Rolle und bringt weitreichende prozessrechtliche Folgen für den Adressaten mit sich. Die Bekanntgabe eines Schriftstücks durch die Zustellung kann die Grundlage für die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder einen daraus folgenden Fristlauf sein.

Darüber hinaus ist die mit der Zustellung einhergehende Tatsache der Bekanntgabe beispielsweise auch entscheidend für die Wirksamkeit und Bestandskraft einer gerichtlichen Entscheidung. Dementsprechend ist es wichtig, dass die Zustellung nachgewiesen werden kann.
Im Regelfall erfolgt die Zustellung an die betreffende Prozesspartei oder an den entsprechenden Rechtsbeistand im Falle eines Anwaltsprozesses. Der Zweck der Zustellung liegt insbesondere darin, dem Adressaten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme von einem Dokument zu verschaffen und diese Kenntnisnahme für den Zustellenden nachweisbar zu machen.
Besonderen Regelungen folgt die Zustellung, welche außerhalb der Bundesrepublik oder von außerhalb in die Bundesrepublik vorgenommen werden muss. Diese richtet sich insbesondere nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen, welche dazu beitragen sollen, die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Dokumente zu erleichtern.
Innerhalb der Europäischen Union richtet sich das Recht der grenzüberschreitenden Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken nach europäischem Recht.
Die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken beispielsweise zwischen Deutschland und den USA oder Deutschland und Australien ist in dem Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen für die Mitgliedsstaaten bestimmt.
Die wirksame gerichtliche Zustellung birgt bedeutende rechtliche Konsequenzen. Wir prüfen und sorgen für eine ordnungsgemäße Zustellung des betreffenden Schriftstücks, sei es eine Zustellung eines ausländischen Schriftstücks in Deutschland oder eine Zustellung eines deutschen Schriftstücks im Ausland.
Ferner prüfen für Sie, ob eine Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften vorliegt wenn Ihnen ein ausländische Schriftstück zugestellt worden ist. In einem solchen Fall sollten Sie die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.