Prozessführung
MTR Rechtsanwälte vertritt zahlreiche inländische und internationale Mandanten vor den deutschen Gerichten. Diese Tätigkeit umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die gerichtliche Geltendmachung bestehender Ansprüche. Es ist uns auch möglich, aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen Kanzleien, Ihre möglichen Ansprüche im Ausland geltend zu machen.
Vor einer Prozessaufnahme wägen wir zunächst alle Risiken der Prozessführung sorgfältig ab und suchen im Zweifelsfall nach alternativen Lösungsmöglichkeiten. Denn nicht immer ist die Auseinandersetzung vor Gericht im Interesse der Parteien.
Wir setzen Ihre Ansprüche jedoch auch im Zwangsvollstreckungsverfahren durch. Mit einstweiliger Verfügung oder Arrest sichern wir Ihre Rechte im Falle einer Gefährdung.
In weitergehenden Berufungsverfahren nehmen wir Ihre Vertretung ebenfalls wahr. Darüber hinaus vertreten wir Sie an allen bundesdeutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.