Testament / Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag sind die geeignete Form, den Nachlass verbindlich zu regeln und die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte sorgen dafür, dass die letztwillige Verfügung wirksam verfasst wird.
- Testament
- Berliner Testament
- Erbvertrag
Nur ein einwandfreies Testament sorgt dafür, dass die letztwillige Verfügung des Erblassers auch wirksam umgesetzt werden kann und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Bei der Erstellung eines wirksamen Testaments müssen gesetzliche Vorgaben wie z.B. Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Eine Sonderform des Testaments ist das sog. Berliner Testament oder Ehegattentestament. Hier setzten sich die Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. So kann die Zerschlagung von Vermögen verhindert werden. Auch hier sind Nachteile zu beachten. So lassen sich die letztwilligen Verfügungen nach dem Tod des ersten Ehepartners nur noch schwer ändern. Auch Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sollten beachtet werden.
Alternativ zu einem Testament kann auch ein notarieller Erbvertrag verfasst werden. Neben einseitigen gibt es auch mehrseitige Erbverträge, bei denen die Vertragspartner gegenseitig Verpflichtungen eingehen. Das kann besonders für Gewerbetreibende oder unverheiratete Paare eine sinnvolle Lösung sein. Allerdings hat ein Erbvertrag eine hohe Bindungswirkung und kann nicht so einfach widerrufen werden wie ein Testament.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken um die Regelung des Nachlasses zu machen. Unsere im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile auf. Besonders bei Betriebserben müssen nicht nur Aspekte des Erbrechts beachtet werden. Dank der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei bieten wir auch hier die Beratung aus einer Hand.