Kartellrecht
Als international agierende Wirtschaftskanzlei gehört das Kartellrecht zu unserem Tätigkeitsfeld. Wir beraten bei Unternehmenstransaktionen, Kooperationen, Gründungen und der vertraglichen Gestaltung.

Ebenso vertreten wir unsere internationale Mandantschaft bei Verstößen gegen das Kartellrecht bzw. bei der Durchsetzung von Forderungen gegen Mitbewerber.
- Präventive Beratung
- Vertragsgestaltung
- Kartellrechtliche Anmeldung
- Unternehmenstransaktionen
- Joint Ventures
- Fusionskontrolle
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
- Vertretung gegenüber Bundeskartellamt, Europäischen Kommission und Gerichten
Bei Unternehmenszusammenschlüssen und –übernahmen, bei Kooperationen und Joint Ventures sowie anderen Transaktionen sind stets die nationalen und internationalen kartellrechtlichen Bestimmunen zu beachten, um einen funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb zu gewährleisten. Daher werden Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet. Unsere kompetenten Rechtsanwälte sorgen dafür, dass diese Hürden übersprungen werden und koordinieren auch die notwendigen Fusionskontrollverfahren.
Dabei übernehmen wir die Vertretung unserer Mandantschaft gegenüber dem Bundeskartellamt, anderen nationalen Kartellbehörden und gegenüber der Europäischen Kommission sowie im Notifizierungsverfahren. Zur optimalen Betreuung unserer Mandantschaft verfügen wir über ein enges Netzwerk und kooperieren mit international renommierten Wirtschaftskanzleien.
Kartellrechtliche Sanktionen drohen nicht erst bei Zusammenschlüssen oder Übernahmen von Unternehmen. Schon einzelne Vertragsklauseln können gegen das Kartellrecht bzw. gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen. Das betrifft nicht nur internationale Konzerne, sondern auch Absprachen zwischen zwei kleineren Unternehmen aus einer Stadt können kartellrechtliche Relevanz entwickeln.
Bei Unternehmenszusammenschlüssen, Transaktionen oder Kooperationen überprüfen wir, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen könnten, stellen den Kontakt zu den nationalen und internationalen Kartellbehörden her und räumen mögliche Schwierigkeiten aus dem Weg.
Eine frühzeitige Beratung von einem Team aus kompetenten Rechtsanwälten ist in Kartellrechtsfragen unerlässlich. Nur so können zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen. Natürlich übernehmen wir auch die Abwehr bzw. Durchsetzung von Forderungen.