Aktienrecht
Von der Gründung einer Aktiengesellschaft bis zur Initiierung bzw. Abwehr von Aktionärsklagen berät MTR Rechtsanwälte Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre gleichermaßen.

Unsere Leistungen:
- Gründung einer Aktiengesellschaft AG
- Beratung der Vorstände und Aufsichtsräte
- Beratung der Aktionäre
- Initiierung bzw. Abwehr von Aktionärsklagen
- Beratung bei Insidergeschäften und meldepflichtigen Informationen
Für die Aktiengesellschaft, kurz AG, sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung vorgeschriebene Strukturen. Die Hauptversammlung ist dabei das Organ der Aktionäre und dient neben der Kommunikation zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Anteilseignern vor allem der Beschlussfassung.
Der Vorstand
Der Vorstand einer AG handelt eigenverantwortlich und ist nicht an Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung (Aktionäre) gebunden. Daraus ergeben sich für den Vorstand große Handlungsspielräume aber auch viele Pflichten. Besonders kann der Vorstand schon bei einfacher Fahrlässigkeit auch persönlich haftbar gemacht werden. MTR Rechtsanwälte beraten Vorstände einer AG u.a. in Fragen der
- Organhaftung,
- Abschluss einer D&O Versicherung,
- Errichtung eines Compliance Management Systems.
Der Aufsichtsrat
Die Überwachung des Vorstands ist die Hauptaufgabe des Aufsichtsrats. Er bestellt den Vorstand, behält ihn ein und berät ihn. Allerdings steht er ähnlich wie der Vorstand auch in der Haftung. MTR Rechtsanwälte beraten in Haftungs- und Versicherungsfragen sowie bei der Durchführung präventiver Maßnahmen.
Der Aktionär
Der Aktionär übt seine Rechte im Wesentlichen in der Hauptversammlung aus. Unterschieden wird zwischen Vermögensrechten (Dividende, Bezugsrecht) und Verwaltungsrechten (Stimm- und Auskunftsrechte).
Jede Aktie gewährt dem Inhaber ein Stimmrecht, durch das er an den Beschlüssen der Hauptversammlung mitwirken kann. Außerdem kann er die Aufnahme von weiteren Tagesordnungspunkten beantragen oder ggfs. auch Gegenvorschläge zu den Beschlussvorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats stellen. Darüber hinaus kann er Sonderprüfungen beantragen oder Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten.
Die Aktiengesellschaft ist verpflichtet, wesentliche Kapitalmarktinformationen umgehend zu veröffentlichen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, hat der Aktionär die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. MTR Rechtsanwälte berät und unterstützt bei der
- Durchsetzung von Aktionärsrechten
- Durchführung von Aktionärsklagen
- Vorbereitung, Prüfung und ggfs. Anfechtung der Hauptversammlungs-Beschlüsse.