Datenschutz - DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – ist im Mai 2018 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist der effektive Schutz personenbezogener Daten. Bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Bußgelder verhängt werden. Für Unternehmen bedeutet das erhöhte Anforderungen an ihre Datenschutz-Compliance.
- Abwehr von Bußgeldern
- Schadenersatzansprüche bei Verstößen
- Umsetzung von Datenschutzrichtlinien
Ziel der am 25. Mai 2018 verbindlich in Kraft getreten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, den Datenschutz innerhalb der Europäischen Union auf ein einheitliches Niveau zu bringen und sensible personenbezogene Daten besser zu schützen. Unternehmen, die Daten erfassen, speichern und verarbeiten stehen damit vor neuen Herausforderungen im Umgang mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden und auch ihrer Mitarbeiter. Um einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten zu erreichen, können die Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen die DSGVO hohe Bußgelder verhängen.
Bußgeld bei Verstößen gegen die DSGVO
Bei Verstößen gegen die DSGVO können bzw. müssen die nationalen Aufsichtsbehörden Anordnungen treffen, den Verstoß zu beenden und die Verarbeitung der sensiblen personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Zusätzlich können die Behörden auch spürbare Bußgelder erheben. Die Höhe der Bußgelder hängt von unterschiedlichen Faktoren wie bspw. der Schwere des Verstoßes oder Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit ab. Sie sollen verhältnismäßig sein, aber auch eine abschreckende Wirkung haben. Dementsprechend drastisch können die Geldbußen ausfallen. Bei besonders gravierenden Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Aufsichtsbehörden müssen im Einzelfall entscheiden, in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird. So können die Bußgelder höher ausfallen, wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wurde oder geeignete Maßnahmen zur Minderung des entstandenen Schadens nicht ergriffen wurden. Ebenso sollten die Unternehmen mit den Aufsichtsbehörden kooperieren, um ein höheres Strafmaß zu vermeiden.
Bei besonders gravierenden Verstößen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des Unternehmens. Auch schon bei weniger gravierenden Verstößen nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO können Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
Schadenersatzansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO
Neben Bußgeldern können bei Verstößen gegen die DSGVO auch Schadenersatzansprüche der von den Datenschutzverstößen Betroffenen drohen. Auch die Höhe des Schadenersatzanspruchs soll spürbar sein. Gerade wenn mehrere Personen von den Datenschutzverstößen betroffen sind, können hohe Forderungen auf die Unternehmen zukommen. Gleichzeitig kann das Unternehmen ggf. Schadenersatzansprüche gegen seinen Geschäftsführer oder andere verantwortliche Personen haben.
Rechtliche Beratung
Die Höhe der Geldbußen zeigt, dass Verstöße gegen die DSGVO kein Kavaliersdelikt sind. Sie sollen abschreckend wirken und können sich auf das Unternehmen existenzbedrohend auswirken. Wird ein Unternehmen mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben, ist eine kompetente anwaltliche Beratung unerlässlich. So lässt sich der Vorwurf möglicherweise entkräften oder zumindest das Strafmaß reduzieren.
Durch eine umfassende Datenschutz-Compliance und /oder mit Hilfe eines Datenschutzbeauftragten lässt sich das Risiko von Verstößen gegen die DSGVO minimieren.