Urheberrecht
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht. Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn Im Urheberrecht gibt es – anders als in Patent- und Markensachen – kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich. Hierfür sorgt bei MTR Rechtsanwälte ein erfahrener Anwalt.

Verwandte Rechtsgebiete
Es gibt diverse Rechtsgebiete, die mit dem Urheberrecht untrennbar einhergehen z.B. Musikrecht, Filmrecht, Verlagsrecht, Presserecht. Deshalb stellen wir Ihnen einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei an die Seite, der sich auch in diesen Bereichen bestens auskennt und die wichtigen Verknüpfungen herstellt. So können wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten.
Lizenzen
Wir überprüfen für Sie bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen, damit Sie nicht Gefahr laufen, sich versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadensersatzpflichtig zu machen. Daneben verhandeln und erstellen wir für Sie Lizenzverträge, durch die Nutzungsrechte an einem Werk eingeräumt werden können.
Urheberrechtsverletzungen
Aber auch wenn es bereits zu Urheberrechtsverletzungen gekommen ist, sind die Anwälte von MTR Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner. Sollten Sie in Ihrem Urheberrecht verletzt worden sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Hierbei betreut Sie ein versierter Rechtsanwalt, der bereits bei einer Vielzahl von Urheberrechtsverstößen tätig geworden ist.
Wir beraten Sie außerdem, wenn Sie versehentlich fremdes Urheberrecht verletzt haben oder Ihnen dies vorgeworfen wird.