IP Recht

Neben den materiellen Gütern tragen insbesondere auch die immateriellen Güter wie das Geistige Eigentum zum Erfolg eines Unternehmens bei. Intellectual Property (IP) stellt daher eine wichtigen Vermögenswert für Ihr Unternehmen dar und entsprechend ist ein konsequenter Schutz ihrer Markenrechte, Urheberrechte und anderer Schutzrechte unbedingt erforderlich.

Die gute Idee und das Know-how sind Grundsteine für den Erfolg eines Unternehmens. Umso wichtiger ist der Schutz dieses geistigen Eigentums. Als internationale Wirtschaftskanzlei ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen, um ihre Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte oder Markenrechte effektiv zu schützen, zu erhalten und auch zu nutzen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Verträgen zu Kooperationen, Nutzungsrechten oder Verwertungsrechten. Zudem beraten wir Sie in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und wehren Forderungen ab oder setzen Ihre Ansprüche durch.

Marke, Design und Patent anmelden

Klassische gewerblichen Schutzrechte sind das Markenrecht, Designrecht und Patentrecht. Sie können durch Anmeldung bei einem Patent- oder Markenamt geschützt werden. Wir begleiten unsere Mandaten bei der Prüfung der Schutzfähigkeit über die Anmeldung bis hin zur Durchsetzung und Wahrung der Schutzrechte bei Verstößen Dritter.

Nutzungs- und Verwertungsrecht

Das Urheberrecht muss nicht eingetragen werden, es entsteht mit der Schaffung eines Werks, vorausgesetzt es handelt sich um eine persönliche geistige Schöpfung. Der Urheber hält auch die ausschließlichen Verwertungsrechte an seinem Werk, er kann die wirtschaftlichen Verwertungsrechte aber auch beispielsweise an einen Verlag abtreten oder Dritten Nutzungsrechte einräumen. Gerade der Umfang von Verwertungs- oder Nutzungsrechen führt häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir beraten Rechteinhaber und -verwerter bei der rechtssicheren Gestaltung der entsprechenden Verträge.

Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen

Neben der Idee ist das Know-how Basis für den Erfolg. Nicht alles lässt sich dabei ausreichend über den Patentschutz oder andere Schutzrechte vor dem Zugriff Dritter schützen. Diese Lücke lässt sich zumindest teilweise durch das noch vergleichsweise junge Geschäftsgeheimnisschutzgesetz schließen. Wir beraten unsere Mandanten, zu effektiven Schutzkonzepten für ihr Know-how und ihren Wissensvorsprung.

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