Vorstand

Der Vorstand ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien und mit der Leitung der Geschäfte des Unternehmens betraut. Ihm obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft. Grundsätzlich arbeitet der Vorstand weisungsungebunden und wird lediglich in seiner Tätigkeit durch den Aufsichtsrat kontrolliert, der auch die Mitglieder des Vorstands wählt.

Vorstand Aufsichtsrat - MTR Rechtsanwälte

Bei der Ausübung seines Amtes treffen den Vorstand, obwohl er einen weiten Ermessensspielraum im Rahmen seiner Gesamtgeschäftsführungsbefugnis hat, einige Pflichten. So darf er grundsätzlich nur Geschäfte vornehmen, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch vorgenommen hätte. Verletzt er eine seiner Sorgfaltspflichten schuldhaft, so haftet er gegenüber der Gesellschaft persönlich und vollumfänglich, d.h. mit seinem privaten Vermögen. Weiterhin muss der Vorstand dem Aufsichtsrat die Unternehmensentwicklung darlegen, den Jahresabschlussbericht zu erstellen und die Hauptversammlung einzuberufen.

Aus Vorstands- oder Anlegersicht ergeben sich oft einige unterschiedliche Fragen zu rechtlichen Themen innerhalb einer Gesellschaft. Die rechtliche Beurteilung von Vorstandspflichten und –rechten ist sehr komplex und muss unter Einbeziehung der individuellen Konstellation geprüft werden. Bei Auseinandersetzungen mit dem Aufsichtsrat oder bei Unstimmigkeiten während der Hauptversammlung ist es hilfreich einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der mit seinem Know-How bestehende Zweifel aus dem Weg räumt. Wir stehen Ihnen zur Seite und klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten auf.

Aufsichtsrat

Eine wichtige Rolle bei Kapitalgesellschafen kommt dem Aufsichtsrat als kontrollierendes Organ zu. Während der Vorstand die Aufgabe der Unternehmensführung innehat, kontrolliert der Aufsichtsrat dessen Tätigkeit. So soll vermieden werden, dass es zu Fehlverhalten oder gesellschaftsschädigenden Handlungen seitens der Vorstandsmitglieder kommt. Für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien ist die Bestellung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kontrolle des Vorstandes kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Der Aufsichtsrat muss die Geschäfte überwachen, dies geschieht meist durch Prüfung des Jahresberichts. Zudem kann er verlangen, dass bestimmte Geschäfte nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Zu den weiteren Aufgaben des Organs gehören u.a. die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder.

Die Funktion des Aufsichtsrates als Kontroll- und Überwachungsorgan des Vorstandes geht oft mit rechtlichen Problemen einher. Sowohl für den Vorstand als auch den Aufsichtsrat und die Anleger können sich unterschiedliche Ansprüche ergeben. Allein schon die Thematik des Jahresabschlusses und die damit einhergehenden rechtlichen Folgen sind nicht leicht zu durchschauen. Laien und auch erfahrene Aufsichtsratsmitglieder sollten sich bei Fragen und komplexen Begebenheiten rechtliche Hilfe holen. Bei Schwierigkeiten in Bezug auf den Jahresabschluss, der Bestellung von Vorstandsmitgliedern oder der Geltendmachung von Anlegeransprüchen stehen wir Ihnen zur Seite und befassen uns umfänglich mit Ihren Möglichkeiten.

Organhaftung – Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte

Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte unterliegen bei einem Fehlverhalten zunehmend dem Risiko der persönlichen Haftung oder der strafrechtlichen Verfolgung.

Schon bei einfacher Fahrlässigkeit droht ihnen die persönliche Inanspruchnahme. Als leitende Organe eines Unternehmens können Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte sowohl den Regressansprüchen des Unternehmens ausgesetzt sein (Innenhaftung) als auch den Schadenersatzforderungen Dritter (Außenhaftung). Besonders in Fragen der Innenhaftung wiegt die gesetzliche Beweislastumkehr für die Organe schwer.

Haftungsfälle können typischerweise eintreten bei

  • Verletzung von Steuerpflichten oder Sozialversicherungspflichten,
  • Satzungswidriger Verwendung der Mittel,
  • Verletzung von Informations- oder Meldepflichten,
  • Fehlverhalten in der Krise oder der Insolvenz.

Dabei kann die Haftung nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch zu spätes Reagieren oder Unterlassen eintreten.

Um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, sollten die Organe vorbeugende Maßnahmen ergreifen. Die beginnen schon bei der Geschäftsordnung oder dem Dienstvertrag und führen über die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems bis zum Abschluss einer D&O-Versicherung.

Unsere Leistungen:

  • Präventive Beratung
  • Gestaltung von Dienstverträgen auch im Hinblick auf haftungsbeschränkende Maßnahmen
  • Gestaltung von Geschäftsordnungen
  • Beratung bei der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems
  • Beratung bei der Ausgestaltung einer D&O-Versicherung
  • Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart!
Standorte
MTR Koeln
Konrad Adenauer Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
Details
MTR Berlin
Upper West
Kurfürstendamm 11
10719 Berlin
+49 30 56849999
Details
MTR Bonn
Rabinstraße 1
53111 Bonn
+49 228 92959978
Details
MTR Dueselldorf
Fürstenwall 172
40217 Düsseldorf
+49 211 99339944
Details
MTR Frankfurt
Wiesenhüttenplatz 25
60329 Frankfurt am Main
+49 69 90283999
Details
MTR Hamburg
Domstraße 10
20095 Hamburg
+49 40 42237992
Details
MTR Muenchen
Highlight Towers
Mies-van-der-Rohe-Straße 6
80807 München
+49 89 70809904
Details
MTR Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23a
70173 Stuttgart
+49 711 98809964
Details
Haben Sie noch Fragen?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart!