Restrukturierung Insolvenz
Im Insolvenzrecht vertreten wir Unternehmen als Schuldner und Gläubiger gleichermaßen – sowohl im Eröffnungsverfahren als auch im bereits eröffneten Insolvenzverfahren.

Bei Insolvenzen vertreten wir Unternehmen und Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger im Bereich der nicht-verwaltenden Insolvenzberatung.
Bei drohender Insolvenz beraten wir Unternehmer im Rahmen unserer Restrukturierungs- und insolvenznahen Beratung, die die Abwendung der Krisensituation zum Ziel hat.
Bei der Vertretung der Gläubigerseite ist insbesondere das Sicherheitenmanagement ein Angebot speziell für Gläubiger, insbesondere Banken, Kreditversicherer und Lieferanten, damit diese ihre Sicherheiten vor und in der Insolvenz wirksam schützen können.
Unser Beratungsangebot ist außerdem ausgerichtet auf die Durchführung von Insolvenzanfechtungen, Gläubigeranfechtungen und Verwalterhaftungen.