Urteil des Landgerichts Düsseldorf: Verstoß gegen Patentrecht durch Nutzung eines Sturmgewehrs
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Jahr 2021 befasste sich das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 23.11.2021, Az.: 4a O 68/20) mit einer Streitigkeit aus dem Bereich des Patentrechts. Streitgegenstand war die Nutzung und der Vertrieb eines Sturmgewehr-Modells durch ein deutsches Unternehmen, das nach Auffassung der klagenden Partei zentrale technische Merkmale eines bestehenden, europaweit patentierten Designs übernommen hatte. Die Rechteinhaberin sah dadurch ihr Patent verletzt und begehrte Unterlassung sowie Schadensersatz.
Patentrechtliche Ausgangslage
Erfindungshöhe und Schutzumfang
Nach europäischem Patentrecht (Art. 54, 56 EPÜ) genießt eine technische Erfindung Schutz, sofern sie neu ist, auf erfinderischer Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Der Schutz bezieht sich nicht lediglich auf identische Nachbauten, sondern auch auf gleichwirkende Ausführungen, die das wesentliche Prinzip der geschützten Erfindung übernehmen („äquivalente Patentverletzung“).
Prüfung der Patentverletzung
Im Fokus stand die Frage, ob das angegriffene Sturmgewehr zentrale, durch das Patent geschützte technische Merkmale übernahm. Das Gericht stellte eine sogenannte wortsinngemäße und mindestens auch eine äquivalente Patentverletzung fest. Für die Bewertung wurde das Streitpatent mit den konstruktiven Merkmalen des Produktes verglichen und unter Berücksichtigung sachverständiger Stellungnahmen beurteilt.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Düsseldorf kam zu dem Ergebnis, dass die technische Gestaltung des in Rede stehenden Sturmgewehrs verschiedene patentierte Elemente adaptierte, insbesondere im Bereich relevanter Baugruppen. Die Übernahme dieser Merkmale erfolgte aus Sicht des Gerichts so, dass für einen fachkundigen Dritten keine nennenswerten Abweichungen hinsichtlich der technischen Wirkungsweise erkennbar waren. Somit lag nach Ansicht des Gerichts eine rechtswidrige Benutzung des Patents vor.
Folgen des Urteils
Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Unterlassung und gestand der Klägerin zudem Auskunftsrechte und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu. Damit wurde die wirtschaftliche Verwertung des betroffenen Sturmgewehrmodells ohne vorherige Zustimmung der Patentinhaberin untersagt.
Relevanz der Entscheidung für Unternehmen
Das Urteil unterstreicht einmal mehr die Bedeutung einer umfassenden Prüfung patentrechtlicher Sachverhalte vor und während der Markteinführung technisch innovativer Produkte. Bereits kleinere technische Details können Gegenstand eines wirksamen Patents sein. Die Entscheidung bekräftigt zugleich die Rolle der Gerichte als Instanz für die Durchsetzung und den Schutz von geistigen Eigentumsrechten im internationalen Handel – nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines zunehmend globalisierten Marktes für militärtechnische Ausrüstungsgegenstände.
Bedeutung für die Verteidigungsindustrie
Gerade in der Rüstungsbranche, in der technologische Innovation und Patentschutz Hand in Hand gehen, können Patentverletzungen weitreichende Konsequenzen mit sich bringen – unter anderem durch Lieferstopps, Rückrufaktionen oder Vertragsstrafen. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den Schutzrechten Dritter auseinanderzusetzen und im Rechtsverkehr mit Lizenzgebern und Entwicklern klare Regelungen zu treffen.
Hinweis auf die Unschuldsvermutung und laufende Verfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf Rechtsmittel eingelegt werden können und Maßnahmen noch nicht rechtskräftig sind, solange die Verfahren fortdauern.
Quellen: Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 23.11.2021, Az.: 4a O 68/20
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