Online-Bewertungen entfernen: eigenständig, mit Anwalt oder Profi?

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Bedeutung von Online-Bewertungen für Unternehmen

Bewertungen auf Plattformen wie Suchmaschinen, Branchendiensten oder sozialen Netzwerken können die öffentliche Wahrnehmung eines Unternehmens und damit auch wirtschaftliche Entscheidungen Dritter beeinflussen. Entsprechend groß ist regelmäßig das Interesse, negative oder aus Unternehmenssicht unzutreffende Einträge überprüfen zu lassen. Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Bewertung als zulässige Meinungsäußerung einzuordnen ist oder ob sie rechtswidrige Inhalte enthält, etwa in Form falscher Tatsachenbehauptungen oder unzulässiger Herabsetzungen.

Einordnung: Zulässige Kritik und rechtswidrige Inhalte

 

Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

Für die rechtliche Bewertung ist maßgeblich, ob eine Aussage dem Bereich der Meinung oder der Tatsachen zuzuordnen ist. Werturteile sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit umfasst, während Tatsachenbehauptungen einer Überprüfung zugänglich sind. Unwahre Tatsachenbehauptungen genießen grundsätzlich keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit und können Ansprüche auf Entfernung oder Unterlassung auslösen. In der Praxis ist die Abgrenzung häufig schwierig, insbesondere bei gemischten Aussagen, in denen Wertungen und Tatsachenkern ineinandergreifen. Dann kommt es auf den Gesamtaussagegehalt und den Kontext an.

Grenzen der Zulässigkeit

Auch Kritik ist nicht grenzenlos zulässig. Je nach Inhalt und Kontext können Bewertungen rechtswidrig sein, etwa wenn sie die Schwelle zur Schmähung überschreiten, geschützte Rechte des Unternehmens oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Zudem können Bewertungen problematisch sein, wenn sie den Eindruck erwecken, es habe eine tatsächliche Geschäftsbeziehung gegeben, obwohl eine solche nicht bestand, oder wenn der Inhalt in sonstiger Weise irreführend ist. Welche rechtlichen Folgen sich ergeben, hängt stets vom Einzelfall und der konkreten Formulierung ab.

Wege der Entfernung: Eigenes Vorgehen, Rechtsvertretung oder Dienstleister

 

Vorgehen in eigener Verantwortung

Plattformen stellen in der Regel Melde- und Beschwerdefunktionen zur Verfügung, über die Bewertungen beanstandet werden können. Üblicherweise ist dabei darzulegen, weshalb ein Beitrag nach den Plattformregeln oder nach rechtlichen Maßstäben zu beanstanden ist. Ob und in welchem Umfang Plattformen reagieren, ist unterschiedlich und wird häufig davon beeinflusst, ob ein Verstoß nachvollziehbar und ausreichend belegt ist.

Einschaltung einer rechtsberatenden Vertretung

Neben einem eigenen Vorgehen kann die Kommunikation mit Plattformbetreibern oder Verfassern über eine rechtsberatende Vertretung erfolgen. Gegenstand ist dabei regelmäßig die rechtliche Einordnung der jeweiligen Bewertung sowie die Darstellung, welche Rechte betroffen sein können und welche Ansprüche in Betracht kommen, insbesondere auf Unterlassung oder Beseitigung bzw. Entfernung rechtswidriger Inhalte. Ob ein außergerichtliches Vorgehen Erfolg verspricht oder ob weitere Schritte in Erwägung gezogen werden, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Zusammenarbeit mit Agenturen oder sonstigen Anbietern

Daneben existieren Anbieter, die Leistungen rund um Reputationsmanagement und den Umgang mit Online-Bewertungen anbieten. Der Leistungsumfang kann dabei unterschiedlich sein und reicht von Kommunikationsunterstützung bis zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen. Aus rechtlicher Sicht ist zu beachten, dass nicht jede Maßnahme zulässig ist und die Grenzen insbesondere dort verlaufen, wo Bewertungen manipuliert, unbefugt beeinflusst oder irreführende Inhalte erzeugt werden. Zudem ist die rechtliche Verantwortung für das Vorgehen im Einzelfall sorgfältig zu prüfen.

Typische Konstellationen, in denen Bewertungen angreifbar sein können

 

Unwahre Tatsachenbehauptungen

Enthält eine Bewertung überprüfbare Tatsachen, die nicht zutreffen, können rechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Das betrifft insbesondere Aussagen über konkrete Vorgänge, Leistungen, Preise oder ein behauptetes Verhalten von Mitarbeitern oder Verantwortlichen. Entscheidend ist, ob eine Behauptung objektiv zugänglich ist und ob sie sich als unwahr darstellt.

Fehlender Kundenkontakt oder fingierte Bewertung

Bewertungen können auch dann problematisch sein, wenn sie auf einer Geschäftsbeziehung beruhen sollen, die tatsächlich nicht stattgefunden hat. Ob dies die Rechtswidrigkeit begründet, hängt von der konkreten Ausgestaltung, der Plattformpraxis und der Aussage selbst ab. In vielen Fällen spielt eine Rolle, ob durch die Bewertung ein unzutreffender tatsächlicher Hintergrund suggeriert wird.

Herabsetzungen, Schmähkritik und Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Bewertungen können die Grenze zulässiger Auseinandersetzung überschreiten, wenn sie primär auf Diffamierung abzielen oder Personen verächtlich machen. Dabei ist stets der Gesamtzusammenhang maßgeblich. Nicht jede harte oder überspitzte Kritik ist unzulässig; rechtliche Konsequenzen kommen jedoch insbesondere bei entwürdigenden Angriffen oder gravierenden Ehrverletzungen in Betracht.

Verfahren und Prüfmaßstäbe bei Plattformen

Plattformbetreiber prüfen Beanstandungen häufig anhand eigener Richtlinien und teils anhand rechtlicher Kriterien. Je nach Fallgestaltung können Nachfragen an den Bewerter erfolgen, etwa um den tatsächlichen Hintergrund zu plausibilisieren. Ob eine Bewertung entfernt, eingeschränkt oder beibehalten wird, ist von den jeweiligen Prüfprozessen abhängig. Bei Streit über den Wahrheitsgehalt oder die Zulässigkeit einer Äußerung können sich zudem weitere rechtliche Fragen stellen, etwa zur Darlegungs- und Beweislast oder zur Verantwortlichkeit von Verfasser und Plattform.

Risiken und Sorgfaltsanforderungen bei der Auseinandersetzung mit Bewertungen

Die Reaktion auf Online-Bewertungen kann selbst rechtliche Risiken auslösen, etwa wenn in öffentlichen Antworten personenbezogene Daten, interne Informationen oder nicht belegbare Vorwürfe gegenüber dem Verfasser enthalten sind. Auch bei der Darstellung eines Sachverhalts ist Zurückhaltung geboten, insbesondere wenn Vorgänge streitig sind oder Verfahren laufen; in solchen Konstellationen sind sachliche Formulierungen, klare Quellenbezüge und die Beachtung der Unschuldsvermutung von Bedeutung. Maßgeblich bleibt, dass die rechtliche Bewertung stets vom konkreten Inhalt und dem Kontext abhängt.

Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen

Soweit im Zusammenhang mit Online-Bewertungen rechtliche Fragen zur Einordnung von Äußerungen, zu Persönlichkeitsrechten oder zu Vorgehensweisen gegenüber Plattformen und Verfassern entstehen, kann eine strukturierte Prüfung des Einzelfalls angezeigt sein. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen im Rahmen der Rechtsberatung im IT-Recht, insbesondere bei Fragestellungen an der Schnittstelle von Kommunikationsplattformen, IP-bezogenen Schutzrechten und reputationsrelevanten Veröffentlichungen.