Rechtsanwälte für internationales Erbrecht
Internationales Erbrecht – kompetente Beratung und Vertretung bei Erbschaften mit Auslandsbezug



Kanzlei für internationale Erbschaft
Grenzüberschreitend erben – Unterstützung im internationalen Erbrecht
Das internationale Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen leben, arbeiten oder besitzen Vermögenswerte im Ausland. Im Todesfall stellt sich dann die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet und welches Gericht zuständig ist. Die europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) bildet dabei den rechtlichen Rahmen für viele internationale Erbfälle. Auf dieser Seite erhalten Sie einen strukturierten Überblick über das internationale Erbrecht, die Bedeutung des Auslandsbezugs, die Rechtswahlmöglichkeiten sowie den Ablauf eines grenzüberschreitenden Erbfalls.
- Breslauer Platz 4, 50668 Köln
- +49 221 9999220
- koeln@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen für internationales Erbrecht
Unsere Unterstützung im internationalen Erbrecht – von der Nachlassplanung bis zur Abwicklung komplexer Fälle
- Grundlagen des internationalen Erbrechts
- Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung
- Gewöhnlicher Aufenthalt als Anknüpfungspunkt
- Möglichkeit der Rechtswahl
- Internationale Nachlässe und ihre Komplexität
- Die Rolle des Nachlasswerts
- Zuständigkeit der Gerichte
- Internationale Testamente
- Bedeutung von Erklärungen und Verfügungen
- Immobilieneigentum im Ausland
- Vollstreckung von Entscheidungen
- Internationale Nachlasszeugnisse
- Verfahren in Mitgliedstaaten
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Grundlagen des internationalen Erbrechts
Internationales Erbrecht erklärt: Definition, grenzüberschreitender Bezug und Relevanz
Das internationale Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge von Todes wegen bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Solche Erbfälle liegen vor, wenn der Erblasser Vermögen im Ausland hinterlässt, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hatte. Die Regelungen betreffen sowohl die gerichtliche Zuständigkeit als auch das anzuwendende Erbrecht.
Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen auf grenzüberschreitende Erbfälle
Die europäische Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) ist das zentrale Regelwerk für internationale Erbfälle innerhalb der Mitgliedstaaten der EU. Sie gilt für Erbfälle ab dem 17. August 2015 und ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich anwendbar. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, die Rechtsnachfolge, die Rechtswahl und die Anerkennung von Entscheidungen.
Gewöhnlicher Aufenthalt als Anknüpfungspunkt
Der gewöhnliche Aufenthalt als Schlüssel im internationalen Erbrecht
Ein zentrales Element der EuErbVO ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Dieser Ort bestimmt grundsätzlich, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Wer also in Deutschland lebt, wird in der Regel auch nach deutschem Erbrecht beerbt, selbst wenn die Staatsangehörigkeit eine andere ist. Der Aufenthaltsort hat somit erhebliche Bedeutung für die rechtliche Beurteilung eines internationalen Erbfalls.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team für internationales Erbrecht
Unterstützung bei Testament, Rechtswahl und Verfahren mit Auslandsbezug
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung im Bereich des internationalen Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung internationaler Testamente, der rechtssicheren Rechtswahl, der Durchführung von Verfahren mit Auslandsbezug und der Durchsetzung Ihrer Rechte in anderen Staaten. Unsere Erfahrung mit der EuErbVO und verwandten Vorschriften bietet Ihnen Sicherheit in einem komplexen Rechtsbereich.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Wenn der Erblasser im Ausland lebte, eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte oder Vermögen in einem anderen Staat hinterließ.
Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, das anzuwendende Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Erbsachen.
Ja, durch eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament oder Erbvertrag kann das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit gewählt werden.
Für die Eigentumsübertragung gilt in der Regel das Recht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist.
Ein einheitliches Dokument zum Nachweis der Erbenstellung innerhalb der Mitgliedstaaten.
Weil internationales Erbrecht komplexe Fragen aufwirft, bei denen Kenntnisse der EuErbVO und nationaler Regelungen erforderlich sind.
Der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers bestimmt in der Regel das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit.
Berlin
Köln
Hamburg
Düsseldorf
Frankfurt
München
Stuttgart
Bonn
Lokal. Überregional. International.
Möglichkeit der Rechtswahl
Rechtswahl nach der EuErbVO: Klarheit für internationale Erbfälle
Im Rahmen der EuErbVO besteht die Möglichkeit, in einem Testament oder Erbvertrag das Erbrecht des Staates zu wählen, dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört. Dies betrifft insbesondere Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit oder mit Auslandsbezug. Die Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen und klar formuliert sein. Sie beeinflusst das gesamte Verfahren, die Rechte der Erben und die Aufteilung des Nachlasses.
Internationale Nachlässe und ihre Komplexität
Wenn Vermögen in mehreren Ländern liegt: Komplexität internationaler Erbfälle
Ein grenzüberschreitender Nachlass kann verschiedene Vermögenswerte in mehreren Staaten beinhalten. Immobilien, Konten, Beteiligungen an Unternehmen oder bewegliche Gegenstände müssen dem jeweiligen Recht unterworfen werden. Besonders kompliziert wird es, wenn sich der Nachlass in Staaten außerhalb der EU befindet. In diesen Fällen sind neben der EuErbVO auch nationale Vorschriften anderer Länder zu beachten.
Die Rolle des Nachlasswerts
Nachlassbewertung und steuerliche Unterschiede im internationalen Erbrecht
Der Nachlasswert beeinflusst die Einordnung des Erbfalls, insbesondere bei der steuerlichen Betrachtung. Unterschiedliche Staaten bewerten Vermögenswerte auf unterschiedliche Weise. Auch die Erbschaftsteuerregelungen können stark variieren. Eine genaue Bewertung der Nachlassgegenstände ist für die korrekte Anwendung der Vorschriften entscheidend.
Zuständigkeit der Gerichte
Gerichtszuständigkeit im internationalen Erbrecht nach der EuErbVO
Die EuErbVO bestimmt nicht nur das anzuwendende Recht, sondern auch die internationale Gerichtsbarkeit. Für den Erbfall ist grundsätzlich das Gericht am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zuständig. In bestimmten Konstellationen kann auch das Gericht eines anderen Mitgliedstaates angerufen werden, insbesondere wenn eine wirksame Rechtswahl erfolgt ist.
Internationale Testamente
Formwirksamkeit internationaler Testamente nach dem Haager Übereinkommen
Ein Testament mit Auslandsbezug muss besonderen Anforderungen entsprechen. Die Formwirksamkeit richtet sich nach dem Haager Testamentsformübereinkommen, das in Deutschland gilt. Es ermöglicht die Anerkennung von Testamenten, die im Ausland errichtet wurden, sofern sie bestimmten Mindestvoraussetzungen genügen. Auch die inhaltliche Ausgestaltung sollte prüfen lassen, ob das gewählte Recht angewendet werden kann.
Bedeutung von Erklärungen und Verfügungen
Testament und Erbvertrag: Bedeutung der Rechtswahl und Vermögensbindung
Erklärungen im Testament oder Erbvertrag haben große rechtliche Wirkung, wenn sie die Rechtswahl betreffen. Ebenso sind Verfügungen über bestimmte Vermögenswerte, etwa Immobilien oder Beteiligungen, an die Rechtsordnung des Staates gebunden, in dem der Gegenstand belegen ist. Daher ist es wichtig, auch aus Sicht des ausländischen Rechts die Wirksamkeit zu überprüfen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Immobilieneigentum im Ausland
Internationale Nachlässe: Eigentumsübertragung von Immobilien
Besitzt der Erblasser Immobilien im Ausland, gilt für die Eigentumsübertragung in der Regel das Recht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist. Auch wenn die EuErbVO das Erbrecht vereinheitlicht, bleibt das Sachenrecht des jeweiligen Landes anwendbar. Die Aufteilung und Übertragung von Immobilien ist daher besonders komplex und muss länderspezifisch begleitet werden.
Vollstreckung von Entscheidungen
Anerkennung und Vollstreckung von Erbsachen in der EU
Eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in Erbsachen ist in den übrigen Mitgliedstaaten anzuerkennen und vollstreckbar. Das erleichtert die grenzüberschreitende Durchsetzung von Rechten erheblich. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung im Ursprungsstaat nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ergangen ist. Auch hier ist anwaltliche Begleitung sinnvoll, um die Formalien zu erfüllen.
Internationale Nachlasszeugnisse
Einheitliches Nachlasszeugnis für grenzüberschreitende Erbfälle
Die EuErbVO sieht die Einführung eines einheitlichen „Europäischen Nachlasszeugnisses“ vor. Dieses Dokument dient dem Nachweis der Rechtsnachfolge gegenüber Dritten und kann in allen Mitgliedstaaten verwendet werden. Es ersetzt jedoch nicht die nationalen Erbnachweise, sondern ergänzt sie im grenzüberschreitenden Verkehr.
Verfahren in Mitgliedstaaten
Unterschiede bei der Umsetzung der EuErbVO in den Mitgliedstaaten
Die Verfahrensweise in den einzelnen EU-Staaten kann sich trotz einheitlicher Verordnung unterscheiden. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Praxis bei der Umsetzung der EuErbVO. Unterschiede bestehen unter anderem bei Fristen, Formvorschriften und Gerichtsbarkeit. Eine individuelle Betrachtung ist notwendig.