Rechtsanwälte Kündigungsrecht in Bremen
Rechtlich fundierte Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Bremen



Kanzlei für Arbeitsrecht in Bremen
Kündigungen in Bremen: Wir prüfen Ihre Situation und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Optionen
Ob Sie eine Kündigung aussprechen möchten oder selbst betroffen sind – in Bremen unterstützen wir Sie dabei, arbeitsrechtliche Vorgaben korrekt umzusetzen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Wichtige Aspekte sind dabei die Einhaltung von Fristen, eine nachvollziehbare Begründung sowie eine formal korrekte Dokumentation. Als Arbeitgeber beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen – von der rechtlichen Einschätzung möglicher Gründe bis hin zur Gestaltung einer einvernehmlichen Lösung wie einem Aufhebungsvertrag. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob diese rechtlich wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. In Bremen vertreten wir Ihre Interessen auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens, um eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu erreichen.
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Unsere Leistungen im Kündigungsrecht in Bremen
In Bremen begleiten wir Sie bei Kündigungen mit fundierter rechtlicher Beratung, individueller Analyse und praxistauglichen Lösungsansätzen:
Beratung zu ordentlichen Kündigungen
Kündigungen in Bremen rechtssicher planen und umsetzen
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, stellen sich oft rechtliche Detailfragen. In Bremen unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, Fristen korrekt zu berechnen und die Begründung einer Kündigung nachvollziehbar zu gestalten. Bereits kleinere Fehler können die Wirksamkeit erheblich beeinträchtigen.
Arbeitgeber begleiten wir bei der rechtlichen Einschätzung des Sachverhalts, der Erstellung notwendiger Unterlagen und der Durchführung des Verfahrens. Arbeitnehmer beraten wir zur Wirksamkeit der Kündigung und möglichen weiteren Schritten. Auch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Bremen kann in bestimmten Fällen angezeigt sein.
Beratung zu außerordentlichen Kündigungen
Fristlose Kündigung in Bremen? Wir prüfen die Voraussetzungen und begleiten die Umsetzung
Die fristlose Kündigung ist ein Ausnahmefall im Arbeitsrecht und setzt konkrete rechtliche Voraussetzungen voraus. In Bremen unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Prüfung – sowohl bei geplanter Kündigung als auch im Falle einer erhaltenen Kündigung. Erforderlich ist ein erheblicher Pflichtverstoß, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Darüber hinaus muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls ausgesprochen werden.
Als Arbeitgeber sollten Sie den Ablauf sorgfältig dokumentieren und alle formalen Anforderungen beachten. Arbeitnehmer wiederum sollten rechtlich klären lassen, ob die Kündigung wirksam ist und welche Schritte möglich sind. In Bremen kann auch eine Klärung vor dem Arbeitsgericht sinnvoll sein, um die Situation verbindlich zu bewerten.
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Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Ihre Rechte zu schützen.
Unser Bremer Team im Arbeitsrecht bei MTR Legal
Arbeitsrechtliche Unterstützung in Bremen – wir beraten Sie mit fundierter Einschätzung, konkreten Handlungsempfehlungen und Blick auf Ihre persönliche Situation
In Bremen beraten wir Sie bei sämtlichen Anliegen rund um das Arbeitsrecht – von der Prüfung arbeitsvertraglicher Regelungen bis zur rechtlichen Begleitung bei Kündigungen. Auch bei Umstrukturierungen oder anderen betrieblichen Veränderungen stehen wir Ihnen mit rechtlichem Fachwissen und praxisnahen Lösungen zur Seite. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, besprechen wir mit Ihnen die möglichen Schritte – ob außergerichtlich oder im Rahmen eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Bremen. Unser Ziel ist es, rechtlich tragfähige und individuell passende Lösungen für Ihre Situation zu erarbeiten.





Häufig gestellte Fragen
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen, einem Tarifvertrag oder den gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Üblicherweise können Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Für Arbeitgeber verlängert sich die Frist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. In Bremen beraten wir Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Kündigungsfrist und unterstützen Sie bei der korrekten Berechnung.
Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich, das eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe sind etwa Diebstahl, erhebliche Pflichtverletzungen oder Gewalt am Arbeitsplatz. Zudem muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Vorfalls ausgesprochen werden. In Bremen prüfen wir mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen und begleiten Sie bei den notwendigen Schritten.
Eine Abmahnung ist eine formale Rüge bei einem Pflichtverstoß und kann als Vorbereitung für eine Kündigung dienen. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben oder die Abmahnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Arbeitgeber sollten darauf achten, die Abmahnung rechtssicher zu formulieren. In Bremen unterstützen wir Sie bei der Einschätzung der Wirksamkeit und möglichen Anfechtung von Abmahnungen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen, etwa bei einem Sozialplan, einem gerichtlichen Vergleich oder einem Aufhebungsvertrag. Häufig wird eine Abfindung auch freiwillig angeboten, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Dauer der Beschäftigung und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. In Bremen beraten wir Sie dazu, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen oder als Arbeitgeber Risiken minimieren können.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Arbeitnehmer sollten vor der Unterzeichnung prüfen, ob sich daraus Nachteile beim Arbeitslosengeld ergeben könnten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Vertrag rechtlich klar und vollständig ist. In Bremen unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Gestaltung solcher Verträge.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das Gericht überprüft dann, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist. Wir begleiten Sie in Bremen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten und vertreten Sie während des gesamten Verfahrens – sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber.
Betriebsbedingte Kündigungen sind nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, etwa wirtschaftliche Probleme oder Umstrukturierungen. Dabei ist eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchzuführen. In Bremen prüfen wir für Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Auswahl und unterstützen Arbeitgeber bei der korrekten Umsetzung.
Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden, ohne dass es einer Begründung bedarf. Für bestimmte Personengruppen, wie Schwangere oder Menschen mit Behinderungen, gelten jedoch besondere Kündigungsschutzvorschriften. In Bremen beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten in der Probezeit.
Lokal. Überregional. International.
An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen deutschlandweit umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.
Kündigungsschutzklagen
Nach Erhalt einer Kündigung ist eine schnelle rechtliche Prüfung ratsam, um Ihre Optionen in Bremen frühzeitig zu klären
Bei einer Kündigung ist die Frist für rechtliche Schritte eng gesetzt. In Bremen muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist verpasst, gilt die Kündigung meist als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.
Arbeitnehmer sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. Wir unterstützen Sie in Bremen bei der rechtlichen Einschätzung und beraten Sie zu möglichen Reaktionen – von außergerichtlichen Einigungen bis zu gerichtlichen Verfahren. Auch Arbeitgeber profitieren von einer sorgfältigen Vorbereitung der Kündigung. Wir helfen dabei, den Kündigungsgrund rechtlich zu bewerten und den Prozess transparent zu gestalten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und rechtliche Risiken minimieren.
Beratung zu Abfindungen
In Bremen unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
Die Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, mit dem die Wirksamkeit einer Kündigung geprüft werden kann. In Bremen ist dabei besonders die Frist von drei Wochen wichtig: Innerhalb dieses Zeitraums muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst wird die Kündigung in der Regel rechtswirksam – auch bei möglichen Fehlern.
Vor der Klageerhebung ist eine umfassende rechtliche Prüfung notwendig. Dabei werden formale Anforderungen, der Kündigungsgrund sowie soziale Aspekte geprüft. In Bremen unterstützen wir Sie bei der realistischen Einschätzung der Erfolgsaussichten und begleiten Sie bei der weiteren Planung.
Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, Kündigungen rechtssicher zu begründen und Verfahrensfehler zu vermeiden. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und vertreten Ihre Interessen auch im laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahren. Ziel ist eine klare und rechtssichere Vorgehensweise.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Abberufung eines Geschäftsführers
Bei einem Wechsel in der Geschäftsführung unterstützen wir Sie in Essen mit rechtlicher Beratung und einer strukturierten Planung aller notwendigen Schritte
Ein Wechsel in der Geschäftsführung erfordert häufig eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung – besonders wenn unterschiedliche Interessen im Unternehmen bestehen oder keine einvernehmliche Lösung vorliegt. In Bremen beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um die Abberufung oder Bestellung von Geschäftsführern.
Wichtig ist, dass vertragliche Vereinbarungen, gesellschaftsrechtliche Bestimmungen und die Eintragung im Handelsregister miteinander abgestimmt sind. Fehler oder Unstimmigkeiten können zu Verzögerungen oder rechtlichen Problemen führen.
Wir unterstützen Sie in Bremen bei der strukturierten Umsetzung aller erforderlichen Schritte – von der Erstellung der nötigen Dokumente über die Abstimmung mit den Gesellschaftern bis hin zur Klärung von Streitfragen im gerichtlichen Verfahren. Auch wenn Sie selbst als Geschäftsführer betroffen sind, stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um Ihre Interessen rechtlich präzise zu vertreten.
Verhandlung von Aufhebungsverträgen
In Bremen sorgen eindeutige Vereinbarungen für rechtliche Klarheit und reduzieren das Risiko von Streitigkeiten
Ein Aufhebungsvertrag bietet die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. In Bremen unterstützen wir Sie dabei, alle wichtigen Vertragsinhalte klar und nachvollziehbar zu regeln – etwa Abfindungen, Freistellungen, Resturlaub oder die Gestaltung des Arbeitszeugnisses.
Da ein Aufhebungsvertrag auf einer einvernehmlichen Vereinbarung basiert, ist eine sorgfältige rechtliche Ausgestaltung besonders wichtig. Arbeitnehmer sollten vorab prüfen lassen, welche Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen können, insbesondere im Hinblick auf mögliche Sperrzeiten.
Für Arbeitgeber ist eine ordnungsgemäße Dokumentation unerlässlich, vor allem wenn Konflikte bestehen oder Fristen einzuhalten sind. In Bremen begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung des Vertragsabschlusses und sorgen dafür, dass alle wesentlichen Punkte verbindlich festgehalten werden.
Sorgen Sie für ein faires Arbeitsumfeld!
Unser Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Betriebsbedingte Kündigungen
Personalveränderungen in Bremen rechtlich sicher gestalten – wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite
Kündigungen aus betrieblichen Gründen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. In Bremen ist entscheidend, dass tatsächliche betriebliche Erfordernisse vorliegen, die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde und alle formalen Vorgaben beachtet werden.
Für Unternehmen ist es wichtig, diese Schritte frühzeitig juristisch zu bewerten. Nur so lassen sich Unsicherheiten vermeiden und ein geordneter Ablauf gewährleisten. Eine offene und nachvollziehbare Kommunikation mit den Betroffenen sowie eine sorgfältige Dokumentation sind dabei unerlässlich.
Betroffene Arbeitnehmer sollten sich zudem informieren, ob die Auswahlkriterien korrekt angewendet wurden und ob die Kündigung rechtlich anfechtbar ist. Wir unterstützen Sie in Bremen dabei, Ihre individuellen Rechte zu erkennen und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuordnen.
Kollektives Arbeitsrecht
Mitbestimmung, Betriebsrat und Tarifrecht in Bremen
Die betriebliche Mitbestimmung ist gesetzlich geregelt und spielt insbesondere bei Umstrukturierungen oder tariflichen Änderungen eine wichtige Rolle. In Bremen beraten wir Sie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Betriebsrat und weitere Formen der Mitarbeiterbeteiligung.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder Verfahren vor der Einigungsstelle unerlässlich. Dabei gilt es, sowohl rechtliche Vorgaben als auch die betrieblichen Abläufe angemessen zu berücksichtigen.
Wir begleiten Sie in Bremen bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Prozesse – ganz gleich, ob Sie als Geschäftsleitung oder als Arbeitnehmervertretung tätig sind. Ziel ist es, belastbare Regelungen zu schaffen, die rechtlich Bestand haben und eine konstruktive Zusammenarbeit fördern.