Anwälte für Abmahnung im Wettbewerbsrecht Berlin
Abmahnung im Wettbewerbsrecht – kompetente Prüfung und Vertretung in Berlin



Kanzlei für Abmahnungen im Wettbewerb in Berlin
Abmahnung rechtssicher abwehren oder durchsetzen
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht kann für Unternehmen und Gewerbetreibende in Berlin weitreichende Folgen haben. Zu den möglichen Folgen zählen unter anderem kostspielige Unterlassungserklärungen, gerichtliche Verfahren oder Imageschäden, die sich aus einer Abmahnung ergeben können. Ob es um fehlerhafte Formulierungen in der Werbung, unvollständige Pflichtangaben im Internet oder andere Wettbewerbsverstöße geht – eine schnelle und fundierte Reaktion ist entscheidend, um die besten Chancen auf ein gutes Ergebnis zu sichern. Unsere Rechtsanwälte vertreten Mandanten bei der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche, beraten zur Vorbeugung weiterer Risiken und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, um besonnen und überlegt zu handeln.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
- +49 30 3464 69000
- berlin@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht für Ihre Abmahnung im Wettbewerb in Berlin
Umfassende Leistungen im Wettbewerbsrecht in Berlin – Betreuung und Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
- Einführung in das Wettbewerbsrecht
- Reaktion auf eine Abmahnung
- Rolle unserer Rechtsanwälte
- Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
- Vorgehen bei Abmahnmissbrauch
- Kosten und finanzielle Folgen
- Vertragsstrafen und Unterlassungserklärungen
- Ausschluss und Begrenzung von Vertragsstrafen
- Abmahnungen im Online-Handel
- Beratung zu präventiven Maßnahmen
- Verfahren vor Gericht
- Durchsetzung von Ansprüchen
- Gegenansprüche
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in das Wettbewerbsrecht
Klare Regeln für Unternehmer, Mitbewerber und fairen Marktauftritt
Das Wettbewerbsrecht dient der Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen und schützt Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken. Das Wettbewerbsrecht ist das Recht, das die Beziehungen zwischen Unternehmern, Mitbewerbern und Konkurrenten in der Wirtschaft regelt. Grundlage ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare Spielregeln für Werbung, Angebote und geschäftliche Handlungen festlegt.
Ein Unternehmer im Sinne des UWG ist jeder, der am Wettbewerb teilnimmt, unabhängig davon, ob es sich um einen Händler oder einen anderen Wirtschaftsteilnehmer handelt. Mitbewerber und Konkurrenten im Wettbewerbsrecht haben das Recht, bei einem Wettbewerbsverstoß eine Abmahnung auszusprechen. Verstöße können zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen, die von Mitbewerbern oder Verbänden ausgesprochen wird.
Reaktion auf eine Abmahnung
Abmahnung im Wettbewerbsrecht – richtig reagieren und rechtliche Risiken minimieren
Wer eine Abmahnung erhält, sollte besonnen reagieren und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Die zu ergreifenden Schritte hängen immer vom jeweiligen Fall ab. Ziel ist es, innerhalb der gesetzten Fristen eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Im Fall einer Abmahnung sollten die nächsten rechtlichen Schritte sorgfältig abgewogen werden. Häufig wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, die in modifizierter Form abgegeben werden kann, um übermäßige Risiken zu vermeiden.
Rolle unserer Rechtsanwälte
Beratung bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht – fundierte Prüfung und individuelle Verteidigung für Unternehmen
Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht beraten Mandanten aus Berlin und bundesweit bei allen Fragen zu Abmahnungen. Wir prüfen die Anspruchsberechtigung des Abmahners, die formale Richtigkeit des Schreibens und die Begründetheit der Vorwürfe. Ziel ist es, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder berechtigte Forderungen in angemessener Weise zu erfüllen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Wettbewerbsrecht für Ihre Abmahnung im Wettbewerb in Berlin
Persönlich, spezialisiert und lösungsorientiert
Viele Mandanten haben ähnliche Fragen: Wie schnell muss ich reagieren? Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wir geben klare Antworten und praxisorientierte Empfehlungen. Für Mandatsanfragen oder weitere Informationen können Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns eine E-Mail senden. Unser Team aus Anwältinnen und Anwälten für Wettbewerbsrecht unterstützt Unternehmen in Berlin und deutschlandweit bei Abmahnungen und allen weiteren Fragen des Lauterkeitsrechts. Mit fundierter Fachkenntnis, strategischem Denken und wirtschaftlichem Verständnis entwickeln wir individuelle Lösungen – ob zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir stehen Ihnen in allen Phasen des Verfahrens persönlich und kompetent zur Seite.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Die Fristen liegen oft zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen. Schnelles Handeln ist entscheidend.
Nein, diese sollte erst nach anwaltlicher Prüfung und ggf. Modifizierung abgegeben werden.
Ja, etwa durch Zurückweisung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen.
Je nach Streitwert können die Kosten erheblich sein. Wir beraten zu allen finanziellen Aspekten.
Ja, aktuelle Gesetzesänderungen begrenzen missbräuchliche Abmahnungen und senken die Kostenlast für Unternehmen.
Das Kontaktformular sowie weitere Informationen finden Sie am Ende dieser Seite.
Berlin
Köln
Hamburg
Düsseldorf
Frankfurt
München
Stuttgart
Bonn
Lokal. Überregional. International.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Voraussetzungen der Abmahnung – Wettbewerbsverhältnis, Berechtigung und Kosten im Blick behalten
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann nur aus einem bestehenden Wettbewerbsverhältnis heraus ausgesprochen werden. Dieses liegt vor, wenn Unternehmen im gleichen oder einem verwandten Markt tätig sind und vergleichbare Leistungen anbieten. Auch Verbände und Kammern sind unter bestimmten Voraussetzungen abmahnberechtigt.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen unterliegen dabei bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und Kostenregelungen, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme der Abmahnkosten und die gerichtliche Durchsetzung.
Vorgehen bei Abmahnmissbrauch
Missbräuchliche Abmahnungen erkennen und abwehren – Schutz vor unrechtmäßiger Kostenbelastung im Wettbewerbsrecht
Abmahnmissbrauch liegt vor, wenn Abmahnungen primär zur Kostenerzielung und nicht zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs ausgesprochen werden. In solchen Fällen kann der Abgemahnte Ersatz seiner Verteidigungskosten verlangen und sich erfolgreich gegen die Forderungen wehren.
Kosten und finanzielle Folgen
Kostenrisiken bei Abmahnungen – berechtigte Forderungen erkennen, unberechtigte Ansprüche abwehren
Die Kosten einer berechtigten Abmahnung richten sich nach dem Gegenstandswert und werden vom Abgemahnten getragen. Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung können Abmahnkosten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht mehr geltend gemacht werden. Bei unberechtigten Abmahnungen können Abgemahnte ihre Kosten vom Anspruchssteller ersetzt verlangen. Die finanzielle Belastung kann erheblich sein, weshalb eine sorgfältige Prüfung im Erstgespräch entscheidend ist.
Vertragsstrafen und Unterlassungserklärungen
Vertragsstrafe in Unterlassungserklärungen – Risiken minimieren durch klare und rechtssichere Formulierungen
Unterlassungserklärungen enthalten oft Vertragsstrafen, die bei erneuten Verstößen fällig werden. Diese sollten realistisch und rechtlich haltbar formuliert werden. Zu hohe oder unklare Vertragsstrafen können für Unternehmen ein erhebliches Risiko darstellen.
Ausschluss und Begrenzung von Vertragsstrafen
Begrenzung von Vertragsstrafen nach § 13a UWG – Schutz vor überzogenen Forderungen im Wettbewerbsrecht
Der Ausschluss und die Begrenzung von Vertragsstrafen im Wettbewerbsrecht sind für Unternehmen und Abmahner von großer Bedeutung. Nach den aktuellen Regelungen des § 13a UWG n.F. ist es das Ziel des Gesetzgebers, insbesondere kleinere Unternehmen und Marktteilnehmer vor unverhältnismäßigen Belastungen durch Vertragsstrafen zu schützen. So ist bei einer erstmaligen Abmahnung durch einen Mitbewerber wegen Verstößen gegen bestimmte gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten oder datenschutzrechtliche Vorschriften die Geltendmachung einer Vertragsstrafe ausgeschlossen, sofern das abgemahnte Unternehmen in der Regel nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Darüber hinaus dürfen Vertragsstrafen 1.000,00 € nicht übersteigen, wenn der betreffende Verstoß die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder sonstigen Marktteilnehmern nur unerheblich beeinträchtigt. Diese Begrenzung gilt für alle Anspruchsberechtigten, also sowohl für Mitbewerber als auch für Verbände und andere qualifizierte Einrichtungen. Damit wird sichergestellt, dass der Schutz vor überhöhten Vertragsstrafen im Wettbewerbsrecht für eine breite Gruppe von Unternehmen und Marktteilnehmern greift. Für Abmahner bedeutet dies, dass sie bei der Formulierung von Vertragsstrafen die gesetzlichen Vorgaben genau beachten müssen, um die Wirksamkeit ihrer Abmahnung nicht zu gefährden. Unternehmen profitieren so von einem verbesserten Schutz vor missbräuchlichen oder überzogenen Forderungen im Rahmen von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.
Abmahnungen im Online-Handel
Abmahnungen im E-Commerce – rechtliche Stolperfallen bei Datenschutz, Widerruf und Pflichtangaben vermeiden
Im E-Commerce sind Abmahnungen besonders häufig. Typische Gründe sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unvollständige Impressumsangaben oder fehlende Pflichtinformationen. Häufige Abmahngründe sind zudem fehlende oder fehlerhafte Informationen zu Datenschutz, Einwilligung zur Datenverarbeitung und der Anzeige von Cookies. Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten und Informationen transparent zu verarbeiten und die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Die Anzeige von personalisierter Werbung und die Nutzung von Cookies im Online-Handel stellen besondere rechtliche Anforderungen an die Information und Einwilligung der Nutzer. Eine präventive Überprüfung der Inhalte kann hier helfen, unnötige Verfahren zu vermeiden.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Beratung zu präventiven Maßnahmen
Prävention statt Reaktion – rechtssichere Gestaltung zur Vermeidung von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht
Neben der Verteidigung legen wir großen Wert auf Prävention. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Werbung, Internetauftritte und Vertragsunterlagen rechtssicher zu gestalten, um künftige Abmahnungen zu vermeiden.
Verfahren vor Gericht
Prozessführung im Wettbewerbsrecht – erfahrene Vertretung in allen Instanzen für Ihren Erfolg
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, vertreten wir Mandanten in allen Instanzen. Unsere Erfahrung und Kenntnisse im Wettbewerbsrecht ermöglichen eine strategische Prozessführung.
Durchsetzung von Ansprüchen
Durchsetzung von Wettbewerbsansprüchen – konsequente Vertretung bei Unterlassung und Schadensersatz
Wir setzen nicht nur Abwehrstrategien um, sondern vertreten auch Anspruchssteller bei der Durchsetzung berechtigter Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Wettbewerber. Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz können insbesondere bei Wettbewerbsverstößen geltend gemacht werden.
Gegenansprüche
Kostenerstattung bei unberechtigter Abmahnung – Rechte nach § 13 Abs. 5 UWG kennen und durchsetzen
Wird ein Unternehmen unberechtigt abgemahnt, stehen ihm nach § 13 Abs. 5 UWG n.F. wichtige Gegenansprüche zu. Abgemahnte können vom abmahnenden Mitbewerber oder Abmahner Ersatz der Kosten verlangen, die ihnen durch die Verteidigung gegen die Abmahnung entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abmahner entweder nicht anspruchsberechtigt war, der behauptete Wettbewerbsverstoß tatsächlich nicht vorlag oder die Abmahnung nicht den gesetzlichen Formalien entsprach.
Der Anspruch auf Kostenerstattung ist dabei auf den Betrag begrenzt, den der Abmahner selbst als Abmahnkosten geltend gemacht hat. Ein Ersatzanspruch entfällt allerdings, wenn der Abmahner die fehlende Berechtigung zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennen konnte oder objektiv nicht hätte erkennen können. Diese Regelung stärkt die Position der abgemahnten Unternehmen und schützt sie vor den Folgen unberechtigter Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Für Abgemahnte ist es daher ratsam, jede Abmahnung sorgfältig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls eigene Ansprüche gegen den Abmahner durchzusetzen.