Rechtsanwälte für Selbstanzeige Berlin
Selbstanzeige im Steuerstrafrecht rechtssicher vorbereiten



Kanzlei für Selbstanzeige in Berlin
Steuerliche Risiken durch fundierte Selbstanzeige vermeiden
Eine Selbstanzeige kann für Steuerpflichtige in Berlin der entscheidende Schritt sein, um bei einer Steuerhinterziehung unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu erlangen. Gerade bei einer Selbstanzeige ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Steuerstrafrecht von großer Bedeutung, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche rechtliche Beratung zu erhalten. Wer Einkünfte, Kapitaleinkünfte oder andere steuerrelevante Angaben in der Vergangenheit nicht oder unvollständig erklärt hat, kann durch eine rechtzeitige und vollständige Abgabe einer Selbstanzeige die strafbefreiende Wirkung erreichen. Ein erfahrener Berater unterstützt Sie dabei, die Selbstanzeige korrekt zu erstellen und einzureichen. Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Steuerstrafrecht begleiten wir Sie bei der Erstellung, prüfen die Voraussetzungen und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und im Steuerstrafverfahren. Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle, maßgeschneiderte Herangehensweise. Unser eingespieltes Team aus Experten sorgt für eine umfassende Betreuung und arbeitet gemeinsam an der optimalen Lösung für Ihren Fall.
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Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht für Selbstanzeige in Berlin
Unsere Leistungen im Steuerstrafrecht und bei Selbstanzeigen
- Einführung in die Steuerhinterziehung
- Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige
- Voraussetzungen für die Straffreiheit
- Zeitpunkt und Dringlichkeit der Abgabe
- Anlass für eine Selbstanzeige
- Inhaltliche Anforderungen
- Formelle Anforderungen an die Selbstanzeige
- Sperrgründe für eine Selbstanzeige
- Nachzahlungspflicht und Zahlungsfristen
- Kosten einer Selbstanzeige
- Strafmilderung bei unwirksamer Selbstanzeige
- Rolle des Rechtsanwalts im Selbstanzeigeverfahren
- Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Ablauf des Selbstanzeigeprozesses
- Folgen einer unterlassenen Selbstanzeige
- Steuerstrafrecht in Berlin
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in die Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung vermeiden und mit Selbstanzeige straffrei bleiben
Steuerhinterziehung ist eine ernstzunehmende Straftat, die immer dann vorliegt, wenn Steuerpflichtige vorsätzlich ihre steuerlichen Pflichten verletzen, um weniger Steuern zu zahlen. Typische Fälle sind das Verschweigen von Einkünften in der Steuererklärung, das Einreichen unvollständiger Unterlagen oder die bewusste Angabe falscher Informationen gegenüber dem Finanzamt. Die Steuerhinterziehung betrifft sämtliche Steuerarten und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen treffen. Wer Steuern hinterzieht, riskiert empfindliche Strafen – von hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen. Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige bietet jedoch die Möglichkeit, die Folgen einer solchen Straftat abzumildern oder sogar ganz zu vermeiden. Durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige können Steuerpflichtige ihre Versäumnisse offenlegen und so die Chance auf Straffreiheit nutzen.
Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige
Straffreiheit sichern durch eine vollständige und korrekte Selbstanzeige
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein gesetzlich verankerter Strafaufhebungsgrund im Steuerstrafrecht. Sie eröffnet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, begangene Steuerstraftaten wie die Hinterziehung von Steuern zu bereinigen, bevor das Finanzamt oder die Steuerfahndung diese entdeckt. Entscheidend für die Erlangung der Straffreiheit ist, dass die Anzeige korrekt und vollständig abgegeben wird, da nur so ein Steuerstrafverfahren vermieden werden kann. Voraussetzung ist, dass alle relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß nacherklärt werden.
Voraussetzungen für die Straffreiheit
Voraussetzungen für eine wirksame und strafbefreiende Selbstanzeige
Damit die strafbefreiende Wirkung eintritt, müssen sämtliche bisher nicht erklärten Einnahmen und steuerlich relevanten Sachverhalte vollständig offengelegt werden. Die Notwendigkeit der vollständigen und fristgerechten Nachzahlung sowie der Offenlegung aller relevanten Informationen ist dabei entscheidend, um Straffreiheit zu erlangen. Zudem darf die Tat noch nicht entdeckt oder ein Strafverfahren noch nicht eingeleitet worden sein. Auch die fristgerechte Nachzahlung der Steuerschuld und der Hinterziehungszinsen ist erforderlich.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Steuerstrafrecht für Selbstanzeige in Berlin
Anwaltliche Unterstützung von der Selbstanzeige bis zur Verfahrensbeendigung
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung und Abgabe von Selbstanzeigen, der Vertretung in Steuerstrafverfahren und der Durchsetzung von Strafaufhebungsgründen. Ein zentrales Ziel unserer anwaltlichen Begleitung ist die Erlangung der Straffreiheit durch fristgerechte Nachzahlung und Einreichung aller erforderlichen steuerlichen Unterlagen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur abschließenden Klärung mit den Behörden.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Solange weder eine Entdeckung noch die Einleitung eines Strafverfahrens erfolgt ist und die Angaben vollständig sind.
Alle Steuerarten, darunter Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Kapitaleinkünfte. Die Steuer spielt hierbei eine zentrale Rolle, da die korrekte und vollständige Angabe aller steuerlichen Sachverhalte Voraussetzung für die Wirksamkeit der Selbstanzeige ist.
Die Kosten setzen sich aus der Steuerschuld, den Hinterziehungszinsen und den Honoraren für anwaltliche und steuerliche Beratung zusammen.
Dies hängt vom Umfang der Nacherklärung und der Bearbeitungszeit des Finanzamts ab, in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Ja, dies ist möglich. Dennoch ist es ratsam, vorab eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden. Auf der Seite des Anbieters finden Sie zudem weitere Informationen und Formulare zur Selbstanzeige, die Sie bequem online abrufen oder als PDF herunterladen können.
Berlin
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Zeitpunkt und Dringlichkeit der Abgabe
Rechtzeitig handeln: Selbstanzeige vor Entdeckung einreichen
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe einer Selbstanzeige. Erfolgt sie erst nach einer Entdeckung durch die Behörden oder nach Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, entfällt die Möglichkeit der Straffreiheit. Daher ist schnelles Handeln geboten, sobald ein Fehler in früheren Steuererklärungen auffällt. Eine verspätete oder unterlassene Selbstanzeige kann erhebliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen haben, wie etwa strafrechtliche Verfolgung und hohe Nachzahlungen.
Anlass für eine Selbstanzeige
Selbstanzeige korrekt vorbereiten und Chancen auf Straffreiheit sichern
Ein typischer Anlass für die Abgabe einer Selbstanzeige ist die Erkenntnis, dass in der Vergangenheit Steuern nicht korrekt erklärt oder gezahlt wurden. Dies kann beispielsweise nach einer eigenen Überprüfung der Steuerunterlagen oder im Zuge einer bevorstehenden Steuerprüfung oder Ermittlungen durch die Steuerfahndung geschehen. In solchen Situationen ist es entscheidend, schnell zu handeln, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht zu verlieren. Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht kann Steuerpflichtigen dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten, die Selbstanzeige korrekt zu erstellen und die bestmögliche Wirkung im Sinne des Steuerrechts zu erzielen. So wird sichergestellt, dass die Selbstanzeige alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Chancen auf Straffreiheit gewahrt bleiben.
Inhaltliche Anforderungen
Vollständige und korrekte Angaben als Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige
Der Inhalt einer wirksamen Selbstanzeige muss vollständig und korrekt sein. Für die Wirksamkeit ist die vollständige Offenlegung aller relevanten Tatsachen erforderlich. Insbesondere nach § 371 Abs. 1 AO Buchstabe b ist die Vollständigkeit der Angaben entscheidend. Dazu gehören genaue Angaben zu allen betroffenen Steuerarten, Zeiträumen und Beträgen. Der Schwerpunkt liegt auf der Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben, um die strafbefreiende Wirkung zu erreichen. Die Angabe aller betroffenen Steuerarten ist ein zentraler Bestandteil der Selbstanzeige. Lückenhafte oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Die Erstellung sollte stets mit fachkundiger Beratung erfolgen, um Form- und Inhaltsfehler zu vermeiden.
Formelle Anforderungen an die Selbstanzeige
Vollständige und korrekte Angaben als Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige
Damit eine Selbstanzeige im Sinne des Steuerrechts tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen bestimmte formelle Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere, dass alle relevanten Angaben vollständig und korrekt gemacht werden. Die Offenlegung des eigenen Beitrags zur Steuerhinterziehung muss klar und nachvollziehbar erfolgen. Ebenso ist die fristgerechte Abgabe der Selbstanzeige bei der zuständigen Finanzbehörde unerlässlich. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Daher empfiehlt es sich, die Selbstanzeige von einem Anwalt für Steuerrecht erstellen oder zumindest prüfen zu lassen. So wird sichergestellt, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind und die Selbstanzeige ihre gewünschte Wirkung entfalten kann.
Sperrgründe für eine Selbstanzeige
Sperrgründe, die die Wirksamkeit einer Selbstanzeige ausschliessen
Es gibt gesetzlich geregelte Sperrgründe, bei deren Vorliegen eine Selbstanzeige keine Straffreiheit mehr ermöglicht. Die Strafsachenstelle prüft in diesem Zusammenhang, ob ein Sperrgrund vorliegt und ob die Selbstanzeige somit wirksam ist. Dazu zählen insbesondere bereits laufende Steuerstrafverfahren, die Kenntnis der Finanzbehörden von der Tat oder Ermittlungen durch die Steuerfahndung. Auch mediale Berichterstattung kann einen Sperrgrund auslösen.
Nachzahlungspflicht und Zahlungsfristen
Fristgerechte Nachzahlung als Voraussetzung für Straffreiheit
Die Nachzahlungspflicht umfasst neben der eigentlichen Steuerschuld auch die Zahlung von Hinterziehungszinsen. Diese müssen innerhalb einer bestimmten Frist geleistet werden. Die fristgerechte Erstattung der Steuerschuld im Rahmen der Selbstanzeige ist entscheidend, da erst nach vollständiger Zahlung und Einreichung der Selbstanzeige die Strafaufhebung eintritt.
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Kosten einer Selbstanzeige
Kostenfaktoren und Nutzen einer professionellen Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
Die Kosten einer Selbstanzeige hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, dem Umfang der nachzuerklärenden Steuern und der Erfahrung des beauftragten Anwalts für Steuerrecht. In der Regel setzen sich die Kosten aus den Honoraren für die anwaltliche Beratung und die steuerliche Aufarbeitung zusammen. Auch wenn die Investition in eine professionelle Begleitung zunächst hoch erscheinen mag, steht sie meist in einem günstigen Verhältnis zu den möglichen Strafen und finanziellen Nachteilen, die bei einer nicht abgegebenen oder fehlerhaften Selbstanzeige drohen. Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht kann nicht nur die Kosten im Blick behalten, sondern auch dafür sorgen, dass die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige optimal genutzt wird. So profitieren Steuerpflichtige von einer rechtssicheren Lösung und minimieren das Risiko weiterer finanzieller Belastungen.
Strafmilderung bei unwirksamer Selbstanzeige
Selbstanzeige als Weg zu Strafmilderung oder Vermeidung einer Bestrafung
Ist eine vollständige Straffreiheit nicht mehr möglich, kann die Selbstanzeige dennoch zu einer Strafmilderung führen. Wird die Selbstanzeige jedoch rechtzeitig und korrekt erstattet, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Bestrafung verhindert werden. Dies setzt voraus, dass der Täter aktiv zur Aufklärung der Tat beiträgt und die hinterzogenen Beträge nachzahlt.
Rolle des Rechtsanwalts im Selbstanzeigeverfahren
Selbstanzeige als Möglichkeit zur Strafmilderung und Vermeidung von Sanktionen
Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, vollständig und in der richtigen Form eingereicht wird. Zudem übernimmt er die Kommunikation mit dem Finanzamt, prüft alle relevanten Unterlagen und entwickelt eine Strategie zur Minimierung der strafrechtlichen Folgen.
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Kooperation mit Steuerberatern für eine reibungslose und vollständige Selbstanzeige
In vielen Fällen arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um die notwendigen Zahlen und Angaben zu ermitteln. Dabei koordinieren wir uns auch mit den Finanzämtern, um die Abgabe und Bearbeitung der Selbstanzeige reibungslos zu gestalten. Diese Kooperation stellt sicher, dass die Selbstanzeige korrekt erstellt und alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
Ablauf des Selbstanzeigeprozesses
Ablauf und Erstellung einer vollständigen Selbstanzeige gegenüber dem Finanzamt
Nach einer ersten Prüfung der Sachlage erfolgt die Zusammenstellung der relevanten Daten und Unterlagen. Im Rahmen des Selbstanzeigeprozesses ist es oft notwendig, Nacherklärungen für bisher nicht oder unvollständig abgegebene Steuererklärungen einzureichen, um eine vollständige Offenlegung gegenüber dem Finanzamt zu gewährleisten. Die Selbstanzeige wird innerhalb des rechtlichen Rahmens, der verschiedene Steuerarten und die jeweiligen Steuervergehen umfasst, in der erforderlichen Form erstellt und bei der zuständigen Finanzbehörde eingereicht. Die Behörde prüft die Angaben, berechnet die Steuerschuld und legt Zahlungsfristen fest.
Folgen einer unterlassenen Selbstanzeige
Folgen einer unterlassenen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Wer trotz Kenntnis einer Steuerstraftat keine Selbstanzeige abgibt, riskiert empfindliche Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Steuerhinterziehung gilt als eine der schwerwiegendsten Straftaten im Steuerrecht. Bei unterlassener Selbstanzeige wird in der Regel ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, das zu weiteren strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. In diesem Zusammenhang bleibt die persönliche Strafbarkeit des Steuerpflichtigen bestehen, was erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Auch hohe Geldstrafen und zusätzliche Zinsen sind möglich. Die rechtzeitige Selbstanzeige kann diese Konsequenzen vermeiden.
Steuerstrafrecht in Berlin
Selbstanzeige im Steuerstrafrecht: Umsetzung und Verfahren in Berlin
Das Steuerstrafrecht in Berlin folgt den bundesweiten Vorschriften, wird jedoch von den lokalen Finanzbehörden und der Steuerfahndung umgesetzt. Die Berliner Finanzämter sind zentrale Ansprechpartner für die Bearbeitung von Selbstanzeigen und koordinieren die Verfahren, insbesondere wenn mehrere Steuerpflichtige oder verschiedene Finanzämter involviert sind. Bei einer Selbstanzeige müssen Steuerpflichtige alle relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen, einschließlich im Ausland erzielter Einkünfte oder dort verwalteter Vermögenswerte. Auch Steuersünder haben durch eine Selbstanzeige die Möglichkeit, ihre steuerlichen Verfehlungen nachträglich zu korrigieren und einer Strafverfolgung zu entgehen. Die Praxis zeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Vertretung entscheidend für den Ausgang eines Verfahrens ist.