Rechtsanwälte für Markenanmeldung Berlin

Markenanmeldung im Markenrecht in Berlin – Schutz für Namen, Logo und Design sichern

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Kanzlei für Markenanmeldung in Berlin

Von der Markenrecherche bis zur Eintragung – Ihre Marke rechtssicher anmelden

Eine Markenanmeldung ist für Unternehmen und Selbstständige in Berlin ein entscheidender Schritt, um ihre Produkte oder Dienstleistungen eindeutig zu kennzeichnen und vor unbefugter Nutzung zu schützen. Ob Wortmarke, Bildmarke oder Wort-Bild-Marke – der Schutz einer Marke bietet nicht nur Sicherheit im Wettbewerb, sondern kann auch wirtschaftlichen Wert schaffen. Im Anmeldeverfahren begleiten Sie unsere Anwälte bei der Erstellung des Dienstleistungsverzeichnisses, der Klassifikation Ihrer Waren und Dienstleistungen, der Korrespondenz mit dem Deutschen Patent und Markenamt, der Prüfung auf Fehler und Widerspruch, der Recherche nach bestehenden Kennzeichen und Namen, der Markeneintragung, der Einhaltung rechtlicher Vorgaben zum Schutzes, der Auskunft über Ihre Rechte, der Verfügung relevanter Formulare, der Anmeldung in verschiedenen Ländern und im Ausland sowie bei Fragen zu Preisen und Gebühren. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie von der Markenrecherche bis zur Eintragung, begleiten das Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und beraten zu internationalen Anmeldungen.

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International vertreten

Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.

Bedeutung einer Markenanmeldung

Markenrechtlichen Schutz durch erfolgreiche Anmeldung sichern

Mit einer erfolgreichen Markenanmeldung erhalten Sie ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dieses Recht schützt Sie vor Nachahmern und sichert den Wiedererkennungswert Ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Der Schutzes einer Marke umfasst auch das Recht, den eigenen Namen, einschließlich Personennamen, als Marke zu registrieren und gegen unbefugte Nutzung zu verteidigen. Eine eingetragene Marke kann im geschäftlichen Verkehr genutzt, lizenziert oder verkauft werden und ist häufig ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenswerts.

Die Markenarten im Überblick

Die passende Markenform wählen und optimal schützen

Im Markenrecht gibt es verschiedene Schutzformen, darunter Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken. Neben diesen können auch Wort Bildmarken sowie spezielle Kennzeichen wie die Form einer Ware oder deren Verpackung geschützt werden, wobei die richtige Klassifikation, insbesondere nach der Nizza-Klassifikation, für den Schutzumfang entscheidend ist. Jede Form hat unterschiedliche Anforderungen und Schutzwirkungen. Die Wahl der passenden Markenform hängt von der geplanten Nutzung, der Branche und der gewünschten Reichweite des Markenschutzes ab.

Vorbereitung durch Markenrecherche

Markenrecherche durchführen und Eintragungshindernisse vermeiden

Vor der Anmeldung ist eine umfassende Markenrecherche im DPMAregister und in internationalen Registern notwendig. Dabei sollten bestehende Kennzeichen sorgfältig recherchiert und geprüft werden, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden und das Risiko eines Widerspruchs durch Inhaber älterer Rechte zu minimieren. Unsere Rechtsanwälte prüfen auch Eintragungshindernisse nach dem Markengesetz und beraten zu möglichen Anpassungen. Im Falle einer Markenverletzung kann zudem ein Auskunftsanspruch bestehen, um Informationen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhalten.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team im Markenrecht für Markenanmeldung in Berlin

Markenanmeldung national und international erfolgreich umsetzen

Unsere Rechtsanwälte verfügen über Erfahrung im nationalen, europäischen und internationalen Markenrecht. Unsere Anwälte unterstützen Sie insbesondere bei der Erstellung des Dienstleistungsverzeichnisses und der richtigen Klassifikation, um Fehler im Anmeldeverfahren zu vermeiden und den Schutz Ihrer Marke zu optimieren. Wir beraten zu allen Fragen der Markenanmeldung, begleiten den gesamten Prozess und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Markenämtern.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

In der Regel zwischen drei und sechs Monaten, abhängig vom Anmeldeverfahren und eventuellen Beanstandungen. Die Dauer kann sich verlängern, wenn im Rahmen der Prüfung Rückfragen durch das Amt entstehen.

Darstellung der Marke, Angaben zum Anmelder und ein vollständiges Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Die sorgfältige Erstellung des Dienstleistungsverzeichnisses und die richtige Klassifikation der Waren und Dienstleistungen sind für eine erfolgreiche Anmeldung entscheidend.

Die Grundgebühr deckt bis zu drei Klassen ab, jede weitere Klasse erhöht die Kosten. Die Gebühr ist bei der Anmeldung zu entrichten. Das DPMA stellt die erforderlichen Formulare zur Verfügung. Die Preise können je nach Umfang und Anzahl der Klassen variieren.

Ja, über die WIPO oder durch nationale Anmeldungen in den jeweiligen Ländern. Für den Schutz im Ausland ist es wichtig, die jeweiligen Anforderungen und Verfahren der einzelnen Länder zu beachten.

Nach fünf Jahren Nichtbenutzung kann die Marke auf Antrag gelöscht werden. In solchen Fällen kann das Markenrecht durch administrative Maßnahmen oder auf Antrag Dritter entfallen.

Dritte können innerhalb einer bestimmten Frist nach der Veröffentlichung der Anmeldung Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke einlegen, wenn sie ältere Kennzeichenrechte geltend machen. Ein erfolgreicher Widerspruch kann zur Löschung der Marke führen.

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht unterstützt bei der Anmeldung, der Erstellung des Dienstleistungsverzeichnisses und der Korrespondenz mit dem Amt. Sie helfen, Fehler zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren.

Eine Wort Bildmarke kombiniert Wort- und Bildbestandteile. Neben reinen Wortmarken und Bildmarken bietet die Wort Bildmarke einen erweiterten Schutz für die grafische und textliche Gestaltung einer Marke.

Eine gründliche Recherche nach bestehenden Kennzeichen ist notwendig, um Konflikte mit älteren Marken zu vermeiden. Sie schützt vor Widersprüchen und rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Markeneintragung im offiziellen Register verschafft dem Inhaber das ausschließliche Recht an der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Sie ist Voraussetzung für den rechtlichen Schutzes und die Durchsetzung von Ansprüchen.

Im Markenrecht besteht ein Auskunftsanspruch, um bei Markenverletzungen Informationen über Herkunft und Umfang der Verletzung zu erhalten. Dies dient der effektiven Durchsetzung des Markenschutzes.

Typische Fehler sind unvollständige Angaben, fehlerhafte Erstellung des Dienstleistungsverzeichnisses, falsche Klassifikation oder Versäumnisse bei der Recherche. Solche Fehler können zu Rückweisungen oder späteren Streitigkeiten führen.

Die Korrespondenz mit dem Markenamt ist ein wichtiger Teil des Anmeldeverfahrens. Sie dient der Klärung von Rückfragen, der Einreichung von Unterlagen und der Kommunikation im Prüfungsverfahren.

Als Marke können Waren, Dienstleistungen sowie Namen, einschließlich Personennamen, geschützt werden, sofern sie unterscheidungskräftig sind und keine Schutzhindernisse bestehen.

Das Dienstleistungsverzeichnis listet alle Waren und Dienstleistungen auf, für die die Marke Schutz beansprucht. Eine präzise und vollständige Erstellung ist für die Anmeldung und den Schutzumfang der Marke unerlässlich.

Berlin

Köln

Hamburg

Düsseldorf

Frankfurt

München

Stuttgart

Bonn

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Markenschutz strategisch planen und langfristig sichern

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt in der Regel online oder per Post beim DPMA. Im Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent und Markenamt ist die sorgfältige Erstellung eines vollständigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die richtige Klassifikation nach der Nizza-Klassifikation essenziell, da der Schutzumfang der Marke davon abhängt. Während des Prozesses ist eine fortlaufende Korrespondenz mit dem Amt erforderlich, um Rückfragen zu klären. Für die Anmeldung fällt eine Gebühr an, deren Höhe sich nach der Anzahl der gewählten Klassen richtet. Das Deutsche Patent und Markenamt stellt hierfür alle notwendigen Formulare und Erklärungen zur Verfügung. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Markeneintragung in das Register, wodurch der rechtliche Markenschutz entsteht.

Anmeldung von Unionsmarken bei der EUIPO

Unionsmarke anmelden und europaweiten Markenschutz sichern

Für einen einheitlichen Schutz in allen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO sinnvoll. Diese Form der Eintragung ist besonders für Unternehmen mit europaweiter Tätigkeit interessant und kann Kosten im Vergleich zu mehreren nationalen Anmeldungen reduzieren.

Die Gebühr für die Anmeldung einer Unionsmarke variiert je nach Anzahl der Länder und der gewählten Klassen. Die richtige Klassifikation der Waren und Dienstleistungen ist entscheidend für den Schutzumfang in den verschiedenen Ländern. Die Preise für die Anmeldung sind im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen oft günstiger.

Internationale Markenanmeldungen

Internationale Markenregistrierung über die WIPO erfolgreich durchführen

Wer seine Produkte oder Dienstleistungen auch außerhalb Europas schützen möchte, kann eine internationale Registrierung über die WIPO (IR-Marken) vornehmen. Dabei ist es wichtig, die Anforderungen der jeweiligen Markenämter zu kennen, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Bei der Anmeldung im Ausland und in verschiedenen Ländern ist eine sorgfältige Korrespondenz mit den jeweiligen Markenämtern unerlässlich, da auch dort Widerspruchsverfahren möglich sind, die den Markenschutz in den jeweiligen Ländern beeinflussen können.

Gebühren und Kosten

Kosten einer Markenanmeldung transparent berechnen und optimieren

Die Kosten einer Markenanmeldung richten sich nach dem Amt, der Anzahl der Klassen und der Schutzregion. Die Gebühr und die Preisen für die Anmeldung hängen zudem vom Umfang des Dienstleistungsverzeichnisses ab. Das Amt stellt hierfür die erforderlichen Formulare und Erklärungen zur Verfügung. Für eine deutsche Marke fallen beim DPMA Grundgebühren an, die sich bei zusätzlichen Klassen erhöhen. Internationale Anmeldungen oder Unionsmarken haben gesonderte Gebührenstrukturen.

Dauer des Anmeldeverfahrens

Markenanmeldung zügig und fehlerfrei zum Abschluss bringen

Die Bearbeitung einer Markenanmeldung kann mehrere Monate dauern. Verzögerungen im Anmeldeverfahren entstehen häufig durch notwendige Korrespondenz mit dem Amt oder durch Fehler in den Antragsunterlagen. Dies hängt von der Komplexität der Anmeldung, der Auslastung des Amtes und eventuellen Beanstandungen ab. Bei internationalen Anmeldungen sind längere Fristen üblich.

Risiken und Eintragungshindernisse

Eintragungshindernisse vermeiden und Markenschutz erfolgreich durchsetzen

Häufige Probleme sind bestehende ältere Markenrechte oder unklare Formulierungen im Dienstleistungsverzeichnis. Auch beschreibende oder irreführende Zeichen können zur Ablehnung führen. Fehler im Anmeldeprozess, eine unzureichende Prüfung bestehender Kennzeichen sowie das Übersehen von Widerspruchsmöglichkeiten können das Recht und den Schutzes der Marke gefährden. Ein Anwalt unterstützt bei der sorgfältigen Prüfung der Eintragungshindernisse, hilft bei der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und minimiert so rechtliche Risiken. Eine anwaltliche Begleitung minimiert diese Risiken und erhöht die Erfolgsaussichten.

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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Markenschutz nach der Eintragung

Marke nutzen, überwachen und Rechte konsequent verteidigen

Mit der Eintragung beginnt die Pflicht, die Marke aktiv zu nutzen. Wird sie innerhalb von fünf Jahren nicht verwendet, kann sie auf Antrag gelöscht werden, sodass das Markenrecht in solchen Fällen ‚fällt‘. Die Überwachung möglicher Markenverletzungen ist ebenso wichtig, um Rechte konsequent durchzusetzen. Zum Schutzes der Marke gehört auch das Recht, im Falle von Verletzungen Auskunft über die Nutzung durch Dritte zu verlangen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die Benutzung der Marke kann sich dabei auf Waren, Namen oder andere Kennzeichen beziehen.

Markenschutz und Benutzungspflicht

Benutzungspflicht und Sicherung des langfristigen Markenschutzes

Der Markenschutz bietet Unternehmen nicht nur einen rechtlichen Rahmen, um ihre Marke und damit die Identität des Unternehmens zu schützen, sondern verpflichtet auch zur aktiven Benutzung der eingetragenen Marke. Nach der Eintragung ist es für den Markeninhaber unerlässlich, die Marke innerhalb von fünf Jahren im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Diese Benutzungspflicht dient dazu, den Schutz der Marke aufrechtzuerhalten und zu verhindern, dass der Markenschutz durch Nichtbenutzung verloren geht.

Die Benutzung der Marke kann in verschiedenen Formen erfolgen: Sie kann auf Produkten, Verpackungen, in Werbematerialien oder auf der Website des Unternehmens sichtbar gemacht werden. Entscheidend ist, dass die Marke in der Form genutzt wird, in der sie beim Patent- und Markenamt eingetragen wurde. Nur so bleibt der Schutzumfang erhalten und das Risiko einer Löschung wegen Nichtbenutzung wird minimiert.

Ein erfahrener Markenanwalt unterstützt Unternehmen dabei, die Benutzungspflicht zu überwachen und sicherzustellen, dass die Marke korrekt und rechtssicher verwendet wird. So bleibt der Markenschutz langfristig bestehen und die Rechte des Unternehmens werden effektiv gewahrt.

Verlängerung und Aktualisierung

Fristen und Voraussetzungen für die Verlängerung des Markenschutzes

Der Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre und kann unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Dabei müssen Fristen und Gebühren beachtet werden. Änderungen am Waren- oder Dienstleistungsverzeichnis sind im Rahmen der Verlängerung nicht möglich. Im Rahmen der Verlängerung können weder das Dienstleistungsverzeichnis noch die Klassifikation geändert werden, und die entsprechende Gebühr für die Verlängerung ist zu entrichten. Das Amt stellt die erforderlichen Formulare zur Verfügung und kann in bestimmten Fällen die Verlängerung ablehnen.

Markenüberwachung

Markenüberwachung und konsequente Durchsetzung von Rechten

Eine regelmäßige Überwachung der Markenregister hilft, Verletzungen frühzeitig zu erkennen. Die Überwachung von Kennzeichen und die rechtzeitige Einlegung eines Widerspruchs im Falle von Verletzungen sind entscheidend, um den Schutzes und das Recht des Markeninhabers zu sichern; in bestimmten Fällen besteht zudem ein Auskunftsanspruch. Wir bieten Unterstützung bei der Beobachtung und Durchsetzung Ihrer Rechte, um den langfristigen Wert Ihrer Marke zu sichern.