Rechtsanwälte für die Kündigung von Geschäftsführern
Erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht für die Kündigung des Geschäftsführers in Ihrem Unternehmen



Ihre Kanzlei für die Kündigung des Geschäftsführers
Klarheit und rechtliche Sicherheit für beide Seiten
Die Kündigung eines Geschäftsführers ist ein vielschichtiger Vorgang, der weit über ein einfaches Kündigungsschreiben hinausgeht. Im Zentrum steht die besondere Stellung des Geschäftsführers einer GmbH – als Organ der Gesellschaft, aber auch als vertraglich gebundene Führungskraft. Der Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers ist in der Regel als Dienstvertrag ausgestaltet, was besondere rechtliche Rahmenbedingungen mit sich bringt. Das Arbeitsrecht spielt für Geschäftsführer eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf den meist eingeschränkten Kündigungsschutz im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern. Ob Gesellschafter-Geschäftsführer oder Fremdgeschäftsführer: Die Trennung von einem Geschäftsführer bedarf sorgfältiger rechtlicher Vorbereitung. Als erfahrene Kanzlei im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers, prüfen Anstellungsverträge und helfen, rechtliche Risiken zu minimieren – auf Unternehmens- wie Geschäftsführerseite. Unsere Qualifikation als Anwalt für Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht gewährleistet dabei höchste Kompetenz und zielführende Beratung.
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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht für die Kündigung des Geschäftsführers
Kündigung in der Geschäftsführung – Professionelle Begleitung bei Trennung und Vertragsauflösung
- Einführung in die Kündigung eines Geschäftsführers
- Grundlagen für die Kündigung
- Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung
- Der Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung
- Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer
- Fremdgeschäftsführer und arbeitsrechtlicher Schutz
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
- Strategische Aspekte bei der Kündigung
- Aufhebungsvereinbarung als Alternative zur Kündigung
- Amtsniederlegung: Rücktritt als Geschäftsführer
- Abberufung und Entlastung im Zusammenhang
- Stellung des Geschäftsführers bei laufendem Streit
- Gerichtsverfahren und Zuständigkeit
- Rechtsmittel gegen die Abberufung
- Abfindung und Vergleichsverhandlungen
- Abfindung und ihre steuerlichen Auswirkungen
- Auswirkungen auf die Gesellschaft
- Fristen und Formalitäten im Blick
- Rechtsschutz bei Kündigung eines Geschäftsführers
- Sonderfall: Fristlose Kündigung
- Die Rolle des Aufsichtsrats bei größeren Gesellschaften
- Nachvertragliche Pflichten und Sperrfristen
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in die Kündigung eines Geschäftsführers
Rechtssichere Trennung in zwei Schritten
Die Kündigung des Geschäftsführers einer GmbH ist kein alltäglicher Vorgang und muss sowohl arbeitsrechtlich als auch gesellschaftsrechtlich korrekt erfolgen. In der Praxis bedeutet das, dass die Abberufung als Organ der GmbH und die Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags zwei unterschiedliche Schritte darstellen. Erst in ihrer Kombination wird das Anstellungsverhältnis wirksam beendet. Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei, diesen Prozess rechtssicher zu gestalten – unabhängig davon, ob Sie als Gesellschaft oder als betroffener Geschäftsführer rechtliche Unterstützung suchen.
Grundlagen für die Kündigung
Was bei Abberufung und Kündigung zu beachten ist
Die Grundlage für die Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers bilden das GmbH-Gesetz (GmbHG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie gegebenenfalls das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Insbesondere bei Fremdgeschäftsführern, die in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen, sind zusätzlich arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Zu beachten ist jedoch, dass die Schutzvorschriften des Arbeitsrechts für Geschäftsführer nur eingeschränkt gelten. Jede Kündigung muss die formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Dazu zählen insbesondere die Schriftform, die Einhaltung der Kündigungsfrist und das Vorliegen eines Kündigungsgrundes bei einer außerordentlichen Kündigung.
Unterschied zwischen Abberufung und Kündigung
Warum beide Schritte für die Beendigung des Geschäftsführeramts notwendig sind
Die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss. Damit endet die Organstellung innerhalb der GmbH. Der Geschäftsführervertrag hingegen besteht grundsätzlich weiter, bis er ebenfalls gekündigt wird. Eine einseitige Abberufung ohne Kündigung führt somit nicht automatisch zur Beendigung des vertraglichen Verhältnisses. Umgekehrt kann eine Kündigung ohne Abberufung dazu führen, dass der Geschäftsführer weiterhin formell die Geschäfte der GmbH führt – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team für ein Geschäftsführer-Trennung mit Augenmaß
Rechtliche Unterstützung für Unternehmen und Betroffene
Die Trennung von einem Geschäftsführer ist ein sensibler und komplexer Vorgang mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen – von der ersten rechtlichen Prüfung über die Formulierung von Kündigungsschreiben bis zur Vertretung vor Gericht. Ob Sie als GmbH handeln oder selbst als Geschäftsführer betroffen sind – wir stehen an Ihrer Seite. Sie möchten Ihre Situation prüfen lassen oder ein vertrauliches Erstgespräch führen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich ohne Begründung möglich, sofern der Anstellungsvertrag oder die Satzung nichts anderes regeln. Eine außerordentliche Kündigung erfordert jedoch einen wichtigen Grund.
Die Abberufung beendet die Organstellung in der GmbH, die Kündigung beendet das vertragliche Anstellungsverhältnis. Beides ist notwendig, um das gesamte Vertragsverhältnis zu beenden.
Es gelten die Fristen des Anstellungsvertrags oder, falls nicht geregelt, die gesetzlichen Fristen. Bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt die Frist, ein wichtiger Grund ist jedoch erforderlich.
Das hängt von der rechtlichen Einordnung ab. Bei klassischen Geschäftsführern ohne Arbeitnehmerschutz ist das Landgericht zuständig. Bei arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen kann das Arbeitsgericht zuständig sein.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann jedoch im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung oder eines Vergleichs vereinbart werden.
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Der Gesellschafterbeschluss als Voraussetzung
Formvorgaben und Fallstricke bei der Geschäftsführerentlassung
Die Abberufung des Geschäftsführers ist regelmäßig an einen Gesellschafterbeschluss gebunden, wobei der Gesellschafterbeschlusses als formale Voraussetzung für die rechtmäßige Beendigung des Geschäftsführervertrages gilt. Dieser muss ordnungsgemäß gefasst und dokumentiert werden. Auch hierbei ist auf Form, Fristen und die konkrete Beschlusslage der Gesellschaft zu achten. Bei Verstößen gegen die Satzung oder formelle Mängel droht die Unwirksamkeit des Abberufungsbeschlusses.
Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Kündigung von Gesellschafter-Geschäftsführern – Komplexe Trennung rechtssicher gestalten
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat eine doppelte Stellung: Als Gesellschafter ist er an Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt, als Geschäftsführer ist er zugleich deren Organ. Diese Konstellation bringt bei der Kündigung zusätzliche Herausforderungen mit sich. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafters spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Abberufung und Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers, da sie maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse und die Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht haben. Häufig sind besondere Mehrheitsverhältnisse oder Zustimmungserfordernisse in der Satzung geregelt. Auch emotionale und wirtschaftliche Interessen spielen eine größere Rolle, was Konflikte begünstigt. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Trennung – auch in schwierigen gesellschaftsinternen Situationen.
Fremdgeschäftsführer und arbeitsrechtlicher Schutz
Kündigungsschutz und arbeitsgerichtliche Zuständigkeit im Einzelfall
Fremdgeschäftsführer, die nicht an der GmbH beteiligt sind (Fremd Geschäftsführer), können unter bestimmten Voraussetzungen als arbeitnehmerähnliche Personen gelten, wobei Geschäftsführer in der Regel nicht als Angestellter oder Angestellten im Sinne des Arbeitsrechts gelten. Dies kann insbesondere Auswirkungen auf Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Rahmen haben. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei arbeitnehmerähnlichen Merkmalen des Arbeitsverhältnisses kommt der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit besondere Bedeutung zu.
In Ausnahmefällen kann auch das Arbeitsgericht oder die Arbeitsgerichte zuständig sein, insbesondere wenn der Geschäftsführer Merkmale eines Arbeitnehmers aufweist. Die rechtliche Einordnung hängt maßgeblich vom Geschäftsführerdienstvertrag und dem Geschäftsführeranstellungsvertrag ab, die die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers regeln. Es gibt Ausnahmen und Ausnahmefälle bei der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes für Fremdgeschäftsführer, insbesondere wenn besondere Abhängigkeitsverhältnisse bestehen. Die Pflicht des Geschäftsführers im Rahmen des Anstellungsvertrages und des Geschäftsführer Anstellungsvertrages ist dabei stets zu beachten.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Fristen, Gründe und rechtssichere Umsetzung
Die ordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fristen. Die außerordentliche Kündigung hingegen setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Dies kann etwa bei grober Pflichtverletzung, Untreue oder strafbarem Verhalten der Fall sein. Wir prüfen im konkreten Fall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie eine Kündigung rechtlich wirksam umgesetzt werden kann. Jeder Schritt im Kündigungsprozess sollte sorgfältig geplant und dokumentiert werden.
Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
Kündigung rechtssicher formulieren – Schriftform, Begründung und rechtliche Prüfung
Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen, da die Pflicht zur Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Inhaltlich ist klar zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung zu unterscheiden. Bei einer außerordentlichen Kündigung sind die Gründe genau zu bezeichnen, um eine mögliche spätere Auseinandersetzung vor Gericht zu bestehen. Wir erstellen und prüfen Kündigungsschreiben auf ihre formelle und materielle Wirksamkeit.
Vertrauen Sie auf Erfahrung!
Bei rechtlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen zur Seite. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserem Team, um klare Antworten zu erhalten.
Strategische Aspekte bei der Kündigung
Formal korrekt und rechtlich abgesichert vorgehen
Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers erfordert eine durchdachte Strategie und eine präzise Umsetzung aller rechtlichen Schritte. Zunächst steht die Gesellschafterversammlung im Mittelpunkt: Sie muss einen formellen Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführers fassen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen und sollte sorgfältig dokumentiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Im Anschluss ist es entscheidend, die Kündigung des Geschäftsführers schriftlich zu erklären und dem Betroffenen die Gründe für die Kündigung transparent mitzuteilen – auch wenn dies rechtlich nicht immer zwingend erforderlich ist, sorgt es für Klarheit und Nachvollziehbarkeit.
Darüber hinaus muss die Gesellschaft sicherstellen, dass sowohl die Organstellung des Geschäftsführers als auch der Anstellungsvertrag wirksam beendet werden. Nur wenn beide Aspekte – also die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags – korrekt vollzogen sind, ist die Trennung rechtlich abgeschlossen. Es empfiehlt sich, alle Schritte eng mit einem erfahrenen Rechtsanwalt abzustimmen, um Fehler bei der Kündigung des Geschäftsführers zu vermeiden und die Interessen der GmbH bestmöglich zu wahren.
Aufhebungsvereinbarung als Alternative zur Kündigung
Aufhebungsvertrag für Geschäftsführer – Einvernehmliche Trennung rechtssicher gestalten
Nicht jede Geschäftsführerkündigung muss im Streit enden. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung die bessere Lösung. Diese regelt nicht nur das Ausscheiden des Geschäftsführers, sondern auch Fragen der Abfindung, Freistellung und Übergabe. Ein Vergleich kann dabei eine kalkulierbare und einvernehmliche Beendigung des Vertragsverhältnisses ermöglichen. Wir entwickeln Aufhebungsmodelle, die beiden Seiten gerecht werden und potenzielle Folgestreitigkeiten vermeiden. Im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung kann zudem eine Generalbereinigung vereinbart werden, um alle offenen Fragen abschließend zu klären und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Amtsniederlegung: Rücktritt als Geschäftsführer
Amtsniederlegung rechtssicher und vorausschauend gestalten
Die Amtsniederlegung ist eine weitere Möglichkeit, wie ein GmbH-Geschäftsführer seine Tätigkeit beenden kann. Der Geschäftsführer hat das Recht, sein Amt jederzeit und ohne Angabe eines besonderen Grundes niederzulegen. Die Amtsniederlegung muss gegenüber der Gesellschafterversammlung erklärt und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit stets schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass mit der Amtsniederlegung lediglich die Organstellung des Geschäftsführers in der GmbH endet – der zugrunde liegende Anstellungsvertrag bleibt davon unberührt und muss separat gekündigt werden, um das gesamte Vertragsverhältnis zu beenden.
Im Zusammenhang mit der Amtsniederlegung sollten sowohl die Gesellschaft als auch der Geschäftsführer die möglichen rechtlichen Folgen im Blick behalten. Insbesondere kann eine unüberlegte oder kurzfristige Amtsniederlegung zu Haftungsansprüchen führen, wenn der Gesellschaft dadurch ein Schaden entsteht. Es empfiehlt sich daher, die Amtsniederlegung sorgfältig vorzubereiten und die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.
Abberufung und Entlastung im Zusammenhang
Entlastung nach Abberufung – Chancen und Risiken sorgfältig abwägen
Nach der Abberufung stellt sich die Frage der Entlastung des Geschäftsführers. Diese sollte nicht voreilig erklärt werden, da damit oft auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichtet wird. Im Falle einer vorschnellen Entlastung können rechtliche Konsequenzen und Risiken entstehen, die später nicht mehr korrigiert werden können. Wir prüfen, inwieweit eine Entlastung sinnvoll ist oder ob zunächst eine Aufarbeitung offener Fragen erfolgen sollte.
Stellung des Geschäftsführers bei laufendem Streit
Kündigung in der Schwebe – Handlungsspielräume und Übergangsregelungen für Geschäftsführer
Während der Kündigung oder im Vorfeld einer Abberufung kommt es oft zu Spannungen innerhalb der Gesellschaft. Die Stellung des Geschäftsführers während dieses Zeitraums ist sensibel. In bestimmten Ausnahmefällen, etwa wenn der Geschäftsführer arbeitnehmerähnliche Merkmale aufweist, kann auch das Arbeitsgericht beziehungsweise das Arbeitsgerichts für Streitigkeiten zuständig sein. Je nach Gesellschaftsvertrag kann der Geschäftsführer etwa von der Geschäftsführung ausgeschlossen oder vorläufig freigestellt werden. Wir beraten Sie zu möglichen Maßnahmen und rechtssicheren Übergangsregelungen.
Gerichtsverfahren und Zuständigkeit
Zuständiges Gericht bei Geschäftsführerstreitigkeiten – Landgericht oder Arbeitsgericht?
Im Streitfall ist der richtige Rechtsweg entscheidend. Da der Geschäftsführer als GmbH Organ handelt und somit eine Organstellung mit gesellschaftsrechtlichen Pflichten und Rechten gemäß GmbHG innehat, ist bei einem klassischen Geschäftsführerdienstvertrag ohne Arbeitnehmerschutz das Landgericht zuständig. Liegt jedoch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, kann das Arbeitsgericht angerufen werden. Wir prüfen die Zuständigkeit und vertreten Sie in beiden Instanzen.
Rechtsmittel gegen die Abberufung
Rechtsschutz bei Abberufung – So wehren sich Geschäftsführer wirksam gegen ihre Abberufung
Wird ein Geschäftsführer von seinem Amt abberufen, stehen ihm verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um sich gegen die Abberufung zu wehren. Die häufigste Möglichkeit ist die Anfechtungsklage, mit der der Geschäftsführer die Wirksamkeit der Abberufung gerichtlich überprüfen lassen kann. Diese Klage muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Abberufung erhoben werden. Alternativ kann der Geschäftsführer eine Feststellungsklage einreichen, um feststellen zu lassen, dass die Abberufung unwirksam ist.
Gerade im Fall der Abberufung eines Geschäftsführers ist es ratsam, die eigenen Rechte genau zu kennen und frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage hängen maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls und der Einhaltung aller formalen Anforderungen ab. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einschätzen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Rechte des Geschäftsführers zu schützen.
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Abfindung und Vergleichsverhandlungen
Verhandlungsstrategien und rechtliche Grundlagen im Überblick
Bei der Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsverhältnisses steht häufig die Frage einer Abfindung im Raum. Grundlage für die Verhandlungen über Abfindung und Vergleich sind in der Regel die Regelungen des Geschäftsführervertrags. Diese ist gesetzlich nicht geregelt, kann aber Bestandteil eines Vergleichs oder einer Aufhebungsvereinbarung sein. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung möglicher Ansprüche und bei der Verhandlung fairer Lösungen.
Abfindung und ihre steuerlichen Auswirkungen
Abfindung und Steuern – Was Geschäftsführer und Gesellschaft beachten müssen
Erhält ein Geschäftsführer im Zuge seines Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindung, sind sowohl für ihn als auch für die Gesellschaft steuerliche Aspekte zu beachten. Für den Geschäftsführer gilt die Abfindung als steuerpflichtiges Einkommen, das im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer zu versteuern ist. Die Gesellschaft wiederum kann die gezahlte Abfindung in der Regel als Betriebsausgabe geltend machen, was sich steuermindernd auswirkt.
Es ist jedoch zu beachten, dass Abfindungen nicht automatisch steuerfrei sind und die steuerliche Behandlung im Einzelfall variieren kann. Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Abfindungsvereinbarung sowohl als Geschäftsführer als auch als Gesellschaft steuerlichen Rat einzuholen. So lassen sich unerwartete steuerliche Belastungen vermeiden und die Abfindung optimal gestalten.
Auswirkungen auf die Gesellschaft
Geschäftsführer-Kündigung mit Weitblick – Risiken für die Gesellschaft erkennen und steuern
Die Kündigung eines Geschäftsführers betrifft nicht nur die betroffene Person, sondern die gesamte Gesellschaft. Besonders im Fall der Kündigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers können weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Gesellschaft entstehen, da hier neben der Organstellung auch gesellschaftsrechtliche Beteiligungen betroffen sind. Vertrauensverlust, Unsicherheit bei Mitarbeitenden oder operative Lücken sind typische Begleiterscheinungen. Eine professionelle, rechtlich fundierte Trennung hilft, den Schaden zu minimieren und neue Strukturen schnell zu etablieren.
Fristen und Formalitäten im Blick
Alle Fristen im Griff für eine rechtssichere Umsetzung
Kündigungsfristen, Einberufungsfristen für Gesellschafterversammlungen, Einspruchsfristen vor Gericht – bei einer Geschäftsführerkündigung laufen zahlreiche Fristen parallel. Besonders wichtig ist dabei die Einhaltung der im Geschäftsführervertrages festgelegten Fristen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, alle Fristen zu wahren und rechtssicher zu dokumentieren.
Rechtsschutz bei Kündigung eines Geschäftsführers
Ihre Rechte kennen und konsequent durchsetzen
Wurde Ihnen als Geschäftsführer gekündigt? Oder beabsichtigt Ihre GmbH, sich von einem Geschäftsführer zu trennen? In beiden Fällen stehen rechtliche Schritte zur Verfügung – von der Überprüfung der Kündigungserklärung bis zur Kündigungsschutzklage. Wir analysieren Ihre Position und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, wobei unsere Rechtsanwälte Sie kompetent im Kündigungsschutzverfahren unterstützen.
Sonderfall: Fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung von Geschäftsführern – Voraussetzungen, Risiken und rechtssichere Umsetzung
Die fristlose Kündigung ist die schärfste Form der Trennung und muss stets gut begründet sein. Dabei ist zu beachten, dass die rechtlichen Anforderungen an die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers sich von denen eines Arbeitsverhältnisses unterscheiden: Die strengen Formvorschriften und Schutzmechanismen gelten insbesondere bei einem Arbeitsverhältnis, etwa wenn der Geschäftsführer als Arbeitnehmer mit persönlich abhängiger und weisungsgebundener Tätigkeit eingestuft wird. Sie setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Derartige Kündigungen werden vor Gericht besonders streng geprüft. Wir beraten Sie umfassend zu den Voraussetzungen und Risiken einer fristlosen Kündigung.
Die Rolle des Aufsichtsrats bei größeren Gesellschaften
Kündigung mit Aufsichtsrat – Besondere Anforderungen bei Unternehmensgruppen und größeren GmbHs
Bei größeren GmbHs oder Unternehmensgruppen kann zusätzlich ein Aufsichtsrat involviert sein. In diesem Fall gelten teilweise andere Regeln für Abberufung und Kündigung. Häufig ist eine enge Abstimmung zwischen Aufsichtsrat und Gesellschaftern erforderlich, insbesondere wenn es um die Kündigung eines Geschäftsführers geht. Wir prüfen Ihre Satzung und beraten zu den erforderlichen Schritten.
Nachvertragliche Pflichten und Sperrfristen
Was Geschäftsführer bei Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit und Sperrfrist beachten müssen
Auch nach der Kündigung bestehen oft noch Pflichten – etwa Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitspflichten oder Sperrfristen für Sozialleistungen. Wir klären, welche Regelungen für Sie gelten und wie Sie diese rechtssicher gestalten können.