Rechtsanwälte für Aktienrecht Berlin
Aktienrecht in Berlin – Beratung für Aktionäre, Vorstände und Unternehmen



Kanzlei für Aktienrecht in Berlin
Rechte im Aktienrecht sichern und Unternehmensentscheidungen begleiten
Das Aktienrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktiengesellschaften, deren Organe sowie die Rechte und Pflichten von Aktionären. In unserer Kanzlei in Berlin beraten wir Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Anleger in allen Fragen rund um die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft und verwandte Strukturen wie die Europäische Aktiengesellschaft. Als Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Bereich des deutschen Aktienrechts, Gesellschaftsrechts und Kapitalmarktrechts bieten wir umfassende Beratung und individuelle Lösungen für komplexe Fragestellungen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu geben, Risiken zu minimieren und rechtssichere Lösungen zu entwickeln. Ob Gründung, Hauptversammlung, Kapitalmaßnahmen oder Konflikte zwischen Organen – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung im deutschen Aktienrecht und arbeiten eng mit anderen Kanzleien zusammen, um Ihnen in jedem Bereich die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
- +49 30 3464 69000
- [email protected]
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen im Kapitalmarktrecht für Aktienrecht in Berlin
Umfassende Leistungen im Aktienrecht für Unternehmen und Anteilseigner
- Überblick über das Aktienrecht
- Die Aktiengesellschaft als Gesellschaftsform
- Gründung und Strukturierung von Aktiengesellschaften
- Hauptversammlung und Beschlussfassungen
- Rechte und Pflichten der Aktionäre
- Vorstand und Aufsichtsrat
- Unternehmensführung und Corporate Governance
- Haftungsfragen im Aktienrecht
- Kapitalmaßnahmen und Anlegerinteressen
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Aktienrecht und Insolvenz
- Kapitalmarktrechtliche Bezüge
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Überblick über das Aktienrecht
Aktiengesellschaften rechtssicher führen und Aktionärsrechte wahren
Das Aktienrecht regelt die Organisation, Finanzierung und Kontrolle von Aktiengesellschaften. Das deutsche Aktiengesetz (AktG) bildet dabei die zentrale gesetzliche Grundlage für das Aktienrecht in Deutschland und definiert die maßgeblichen Vorschriften für die Gründung, Organisation und Überwachung von Aktiengesellschaften.
Es legt fest, wie Aktien ausgegeben, übertragen und verwaltet werden, und bestimmt die Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat. Im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Aktienrechts sind spezielle Regelungen zu beachten, deren Zusammenhang mit der Praxis insbesondere bei der Wahrnehmung von Aktionärsrechten und der Corporate Governance eine wichtige Rolle spielt. Unsere Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Mandanten dabei, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Aktiengesetzes zu verstehen und umzusetzen.
Die Aktiengesellschaft als Gesellschaftsform
Aktiengesellschaften gründen, strukturieren und rechtssicher organisieren
Die Aktiengesellschaft bietet Unternehmen die Möglichkeit, Kapital durch die Ausgabe von Aktien zu beschaffen. Die AG ist eine Rechtsform, bei der die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung jeweils eigene Funktionen und Aufgaben übernehmen: Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat übernimmt die Überwachungs- und Beratungsfunktion, während die Hauptversammlung die Rechte der Aktionäre bündelt.
Sie eignet sich sowohl für große als auch für wachsende mittelständische Unternehmen. In einer AG ist die Haftung der Aktionäre grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt, während Vorstand und Aufsichtsrat nur in bestimmten Fällen, etwa bei Pflichtverletzungen oder fehlerhaften Beschlussfassungen, persönlich haften können. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH zeichnen sich AGs durch eine strengere Regulierung, eine klarere Trennung der Organe und eine größere Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung aus. Wir beraten bei der Wahl dieser Gesellschaftsform, der Erstellung von Satzungen und der optimalen Gestaltung der Unternehmensstruktur, um Flexibilität und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Gründung und Strukturierung von Aktiengesellschaften
Gründung einer Aktiengesellschaft rechtssicher planen und umsetzen
Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert eine präzise Vorbereitung und die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Wir begleiten Sie von der ersten Planung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister. Gerade bei der Gründung einer AG ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht oder Aktienrecht besonders wichtig, um eine rechtssichere und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Dabei achten wir darauf, dass Satzung, Organstruktur und interne Abläufe im Einklang mit dem Aktiengesetz und den wirtschaftlichen Zielen Ihres Unternehmens stehen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Kapitalmarktrecht für Aktienrecht in Berlin
Praxisorientierte Lösungen im Aktienrecht mit Fokus auf Ihre Ziele
Ob Sie als Unternehmen rechtliche Klarheit bei der Gestaltung Ihrer Strukturen suchen oder als Anleger Ihre Rechte durchsetzen möchten – unsere Kanzlei in Berlin bietet praxisorientierte Lösungen mit klarem Fokus auf Ihre Ziele. Unser Team steht Ihnen telefonisch, per E-Mail oder Telefax zur Verfügung, um Ihre Fragen zeitnah zu beantworten. In einem persönlichen Gespräch entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, die zu Ihrem Anliegen passt.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Es legt die rechtlichen Grundlagen für Aktiengesellschaften fest, einschließlich Gründung, Organisation, Hauptversammlung, Rechten und Pflichten der Organe und Aktionäre.
Ein Anwalt prüft Verträge, begleitet Hauptversammlungen, berät zu Kapitalmaßnahmen und vertritt Ihre Interessen in Streitfällen.
Aktionäre haben unter anderem ein Stimmrecht, Anspruch auf Dividende und Informationsrechte.
Ja, in diesem Fall gelten besondere Pflichten für die Organe und spezielle Rechte für die Aktionäre.
Eine SE ist eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht, die grenzüberschreitend in der EU tätig sein kann.
Berlin
Köln
Hamburg
Düsseldorf
Frankfurt
München
Stuttgart
Bonn
Lokal. Überregional. International.
Hauptversammlung und Beschlussfassungen
Hauptversammlungen rechtssicher gestalten und Aktionärsrechte durchsetzen
Die Hauptversammlung ist das zentrale Forum, in dem Aktionäre ihre Rechte ausüben. Wir beraten Unternehmen bei der Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung und unterstützen Aktionäre bei der Wahrnehmung ihrer Mitwirkungsrechte. Dazu gehört auch die Begleitung bei strittigen Beschlussfassungen oder Anfechtungsklagen. Insbesondere spielen dabei Aktionärsklagen eine wichtige Rolle, wenn es um die gerichtliche Überprüfung und Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen geht.
Rechte und Pflichten der Aktionäre
Rechte und Pflichten von Aktionären kennen und effektiv nutzen
Aktionäre haben ein Stimmrecht, ein Recht auf Dividende sowie Informations- und Auskunftsrechte. Gleichzeitig bestehen Pflichten, etwa die Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten und helfen, diese effektiv durchzusetzen oder zu verteidigen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei individuellen aktienrechtlichen Angelegenheiten und stehen Ihnen bei allen diesbezüglichen rechtlichen Fragen zur Seite.
Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstände und Aufsichtsräte im Aktienrecht beraten und Haftungsrisiken vermeiden
Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten sind umfangreich. Die Tätigkeit dieser Organe umfasst insbesondere die rechtlichen Befugnisse, Pflichten und Tätigkeitsbereiche, die ihnen im Rahmen des Aktienrechts zugewiesen sind. Haftungsfragen, Compliance-Themen und strategische Entscheidungen müssen stets im Einklang mit dem Aktienrecht getroffen werden. Wir unterstützen Organmitglieder dabei, ihre Aufgaben rechtssicher zu erfüllen und persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unternehmensführung und Corporate Governance
Corporate Governance und Unternehmensführung im Aktienrecht rechtssicher gestalten
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und eine effektive Corporate Governance sind im modernen Aktienrecht von zentraler Bedeutung. Sie bilden das Fundament für nachhaltigen Unternehmenserfolg und stärken das Vertrauen von Aktionären, Investoren und weiteren Stakeholdern. Corporate Governance umfasst sämtliche Regeln, Prozesse und Strukturen, die die Leitung, Kontrolle und Überwachung von Aktiengesellschaften bestimmen. Gerade in einer zunehmend komplexen Wirtschaftswelt ist es für Unternehmen unerlässlich, ihre Organisation und Entscheidungswege transparent und rechtssicher zu gestalten.
Unsere Rechtsanwälte für Aktienrecht in Berlin beraten Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte umfassend zu allen Fragen der Unternehmensführung. Wir unterstützen Sie bei der Gründung und optimalen Strukturierung von Aktiengesellschaften, begleiten die Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen und stehen Ihnen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Aktionärsrechten zur Seite. Auch bei der Entwicklung und Implementierung von Compliance-Systemen, der Begleitung von M&A-Transaktionen sowie bei Umstrukturierungen im Rahmen des Aktienrechts profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise.
Unser Team aus Rechtsanwälten bietet eine Vielzahl von Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Wir beraten nicht nur im Aktienrecht, sondern auch in angrenzenden Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht. So erhalten Sie eine ganzheitliche und praxisorientierte Unterstützung für Ihr Unternehmen – unabhängig davon, ob Sie als Vorstand, Aufsichtsrat, Aktionär oder Investor agieren.
Haftungsfragen im Aktienrecht
Haftungsansprüche im Aktienrecht prüfen, abwehren und Risiken minimieren
Fehler in der Unternehmensführung oder Verstöße gegen das Aktiengesetz können zu Haftungsansprüchen führen. Wir vertreten sowohl Organmitglieder als auch Gesellschaften in Haftungsfällen und entwickeln Strategien zur Risikominimierung. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie kompetent in allen haftungsrechtlichen Fragestellungen und sorgen für eine umfassende rechtliche Unterstützung.
Kapitalmaßnahmen und Anlegerinteressen
Kapitalmaßnahmen und Wertpapieremissionen im Aktienrecht rechtssicher umsetzen
Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen oder die Ausgabe neuer Aktien müssen sorgfältig geplant und rechtlich abgesichert werden. Neben Aktien spielen auch Anleihen und andere Wertpapiere als Finanzierungsinstrumente eine zentrale Rolle, da sie sowohl privaten als auch institutionellen Investoren sichere und transparente Anlagemöglichkeiten bieten. Emittenten unterliegen bei der Ausgabe von Wertpapieren strengen gesetzlichen Pflichten, um Transparenz und Anlegerschutz zu gewährleisten; der Markt bildet dabei das Umfeld, in dem diese Instrumente platziert und gehandelt werden. Wir begleiten Unternehmen bei der Umsetzung und achten darauf, dass die Interessen der Anleger gewahrt bleiben.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Europäische Aktiengesellschaft (SE) gründen und rechtssicher strukturieren
Die Europäische Aktiengesellschaft bietet Unternehmen die Möglichkeit, grenzüberschreitend tätig zu sein und innerhalb der EU eine einheitliche Gesellschaftsstruktur zu nutzen. Wir beraten zur Umwandlung bestehender Gesellschaften in eine SE und zu den besonderen Anforderungen dieser Rechtsform. Dabei erläutern wir die Besonderheiten der SE, insbesondere im Vergleich zur deutschen AG, wie etwa die flexibleren Mitbestimmungsregelungen und die spezifischen gesetzlichen Vorgaben auf europäischer Ebene.
Aktienrecht und Insolvenz
Aktienrechtliche Beratung in Unternehmenskrisen und Restrukturierungen
Kommt es zu finanziellen Schwierigkeiten, stellt sich die Frage nach den Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat sowie nach den Handlungsmöglichkeiten der Aktionäre. Wir beraten in Krisensituationen, begleiten Restrukturierungen und vertreten Mandanten in insolvenzrechtlichen Verfahren. Ein prominentes Beispiel für komplexe insolvenz- und aktienrechtliche Fragestellungen ist der Fall Wirecard, der weitreichende rechtliche und regulatorische Konsequenzen nach sich zog.
Kapitalmarktrechtliche Bezüge
Internationale Markteinflüsse auf Schiffsfonds prüfen und rechtlich bewerten
Das Aktienrecht ist eng mit dem Kapitalmarktrecht verknüpft, insbesondere wenn Aktiengesellschaften börsennotiert sind. Wir beraten zu Veröffentlichungspflichten, Insiderrecht und den Anforderungen an die Finanzberichterstattung.