Rechtsanwälte für Software Berlin
Anwalt für Softwarerecht in Berlin – Schutz, Lizenzen und IT-Verträge



Kanzlei für Softwarerecht in Berlin
Rechtliche Beratung und Vertretung rund um Software und digitale Lösungen in Berlin
Die Digitalisierung prägt Geschäftsprozesse, Kanzleiarbeit und private Anwendungen wie kaum ein anderes Thema. Verträge zur Nutzung, Entwicklung oder Lizenzierung von Software sind komplex und erfordern eine präzise rechtliche Ausgestaltung. Unsere Kanzlei in Berlin berät Unternehmen, Kanzleien, Agenturen, Start-ups und Privatpersonen in allen Fragen des IT-Vertragsrechts, des Softwarerechts und angrenzender Rechtsgebiete. Unsere erfahrenen Anwälte verfügen über besondere Expertise in der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Wir beraten Sie umfassend in verschiedenen Bereichen des IT- und Softwarerechts. Wir begleiten Sie von der Vertragsgestaltung über die Lizenzierung bis zur sicheren Implementierung Ihrer IT-Lösungen.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
- +49 30 3464 69000
- [email protected]
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen im IT-Recht für Software in Berlin
Umfassende Leistungen im Softwarerecht – Von Lizenzverträgen bis zum Schutz digitaler Anwendungen in Berlin
- Einführung in das IT- und Softwarerecht
- Softwarelizenzverträge
- IT-Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
- SaaS-Verträge und Software as a Service
- Open Source Software
- Softwareentwicklungsverträge
- Softwareüberlassungsverträge
- Internetrecht und E-Commerce
- Social Media und Online-Präsenz
- Urheberrecht im Softwarerecht
- Kanzleisoftware und RA-MICRO
- Seminare und Schulungen
- Sicherheit und Datenschutz
- Service Level Agreements
- Anwaltliche Dienstleistungen für Softwareunternehmen
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in das IT- und Softwarerecht
Softwarerecht und IT-Recht – Rechtssichere Lösungen für Entwicklung, Nutzung und Vertrieb digitaler Produkte
Das IT-Recht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das alle rechtlichen Fragestellungen rund um die Entwicklung, Nutzung und den Vertrieb von Software, IT-Systemen und digitalen Dienstleistungen umfasst. Das Softwarerecht ist ein spezieller Bereich des IT-Rechts, der sich insbesondere mit Lizenzverträgen, Urheberrechten und Nutzungsrechten befasst. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Themen des IT-Vertragsrechts, vom klassischen Softwarekauf über SaaS-Verträge bis hin zu Open-Source-Lösungen. Für eine umfassende und rechtssichere Beratung empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt für IT-Recht.
Softwarelizenzverträge
Rechtssichere Gestaltung für transparente und zulässige Nutzung
Softwarelizenzverträge regeln, unter welchen Bedingungen Software genutzt werden darf. Dies umfasst sowohl proprietäre als auch Open-Source-Software, wobei die Wahl der richtigen Lizenz entscheidend für die zulässige Nutzung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist. Wir beraten zu verschiedenen Lizenzmodellen, einschließlich Kauf, Miete, zeitlich befristeter Nutzung und SaaS. Ziel ist es, eine transparente und rechtssichere Grundlage für die Software-Nutzung zu schaffen, die den wirtschaftlichen und technischen Anforderungen entspricht.
IT-Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
IT-Vertragsrecht und Softwareverträge – Klare Regelungen für sichere Nutzung und Vertrieb
Das IT-Vertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für den Erwerb und die Nutzung von Software. Wir entwerfen und prüfen verschiedene Arten von Softwareverträgen, wie Lizenzverträge, Überlassungsverträge und SaaS-Verträge, sowie Service Level Agreements und individuelle IT-Verträge. Dabei achten wir auf klare Regelungen zu Nutzungsrechten, Haftung, Gewährleistung und Laufzeiten, wobei bei SaaS-Verträgen der Schwerpunkt häufig auf dem Mietvertragsrecht liegt. Eine präzise Vertragsgestaltung schützt vor späteren Streitigkeiten und gibt beiden Parteien Sicherheit.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im IT-Recht für Software in Berlin
Berliner Rechtsberatung im IT- und Softwarerecht – Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen
Die rechtliche Beratung im IT- und Softwarerecht ist für Unternehmen, die im digitalen Zeitalter erfolgreich agieren möchten, unverzichtbar. Unsere Kanzlei in Berlin bietet umfassende Unterstützung bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen. Ob es um komplexe Software-Lizenzverträge, SaaS-Verträge oder Softwareüberlassungsverträge geht – wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Unternehmen oder Mandant optimal geschützt sind. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Anwälte für IT-Recht analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind. Durch unsere fachkundige Beratung im IT-Recht und Softwarerecht stellen wir sicher, dass Ihre Verträge rechtssicher gestaltet sind und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise im IT-Vertragsrecht und Softwarerecht zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihr Unternehmen finden.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Dazu gehören Softwarelizenzverträge, SaaS-Verträge, Softwareentwicklungsverträge, Service Level Agreements und Softwareüberlassungsverträge.
Regelungen zu Leistungen, Verfügbarkeit, Datenschutz, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Reaktionszeiten bei Störungen.
Weil sie klärt, welche Nutzungsrechte eingeräumt werden, und sicherstellt, dass keine ungewollten Haftungsrisiken bestehen.
Ja, bei Missachtung der Lizenzbedingungen können Abmahnungen und Schadensersatzforderungen drohen.
Ja, wir beraten Kanzleien zur Einführung, Anpassung und sicheren Nutzung von RA-MICRO und anderer Kanzleisoftware.
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SaaS-Verträge und Software as a Service
SaaS-Verträge – Rechtssichere Gestaltung und Prüfung cloudbasierter Softwarelösungen
SaaS-Verträge ermöglichen die Nutzung von Software über das Internet ohne dauerhaften Erwerb. Wir prüfen und gestalten SaaS-Verträge, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Service-Level-Vereinbarungen und Kündigungsfristen. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen an die Sicherheit und Verfügbarkeit cloudbasierter Systeme.
Open Source Software
Individuelle Gestaltung von Franchiseverträgen – Passgenaue Lösungen für Ihr Geschäftsmodell
Die Nutzung von Open Source Software bietet Chancen, erfordert aber auch die Beachtung spezifischer Lizenzbedingungen. Wir klären, welche Verpflichtungen sich aus Lizenzen wie GPL, MIT oder Apache ergeben, und unterstützen bei der rechtssicheren Integration in bestehende Systeme. So vermeiden Sie Lizenzverstöße und daraus resultierende Haftungsrisiken.
Softwareentwicklungsverträge
Klare Regelungen für erfolgreiche Entwicklungsprojekte
Bei der individuellen Entwicklung von Software ist ein klar geregelter Softwareentwicklungsvertrag unerlässlich. Wir gestalten diese Verträge so, dass Leistungen, Fristen, Vergütung und Nutzungsrechte eindeutig festgelegt sind. Dies gilt sowohl für Projekte mit externen Entwicklern als auch für interne Entwicklungsabteilungen.
Softwareüberlassungsverträge
Rechtssichere Gestaltung für dauerhafte und befristete Bereitstellung
Ein Softwareüberlassungsvertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der die dauerhafte oder befristete Bereitstellung von Software an den Nutzer regelt. Wir beraten zu Gestaltung, Pflichten und Gewährleistungsfragen, damit Ihre Softwarebereitstellung rechtssicher erfolgt.
Internetrecht und E-Commerce
Rechtssichere Online-Auftritte und digitale Geschäftsmodelle
Neben dem Softwarerecht beraten wir umfassend im Internetrecht. Dazu gehören Fragen zu E-Commerce, der rechtssicheren Gestaltung von Webseiten, Datenschutzbestimmungen und rechtlichen Aspekten von Social Media. Unsere Expertise im IT- und Wirtschaftsrecht ermöglicht es, auch komplexe Online-Projekte sicher und effizient mithilfe moderner Legal Tech-Lösungen umzusetzen.
Social Media und Online-Präsenz
Social-Media-Recht – Rechtssichere Nutzung digitaler Plattformen für Unternehmen
Unternehmen nutzen Social Media und Online-Plattformen zunehmend als Vertriebskanal. Wir beraten zu rechtlichen Anforderungen, urheberrechtlichen Aspekten und zur sicheren Einbindung digitaler Inhalte. So sichern Sie Ihre Online-Kommunikation rechtlich ab und vermeiden Abmahnungen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Urheberrecht im Softwarerecht
Urheberrechtsschutz für Software – Rechte sichern, Lizenzen gestalten, Verstöße verfolgen
Software ist in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wir prüfen und sichern Ihre Rechte als Urheber oder Nutzer, gestalten Lizenzvereinbarungen und vertreten Sie bei Verletzungen von Nutzungsrechten.
Kanzleisoftware und RA-MICRO
Kanzleisoftware-Beratung – Effiziente Lösungen mit RA-MICRO und moderner Kanzlei-EDV
Viele Franchisesysteme sind international tätig. Das erfordert besondere vertragliche Regelungen, etwa bei Lizenzen, Lieferketten oder Markenrechten in anderen Ländern. Wir beraten Franchisegeber und Franchisenehmer in Berlin zu internationalen Franchiseverträgen und begleiten bei grenzüberschreitenden Kooperationen. Als verantwortlicher Ansprechpartner steht Ihnen Martin Niklas für die persönliche Beratung und rechtliche Vertretung bei internationalen Franchiseverträgen zur Verfügung.
Seminare und Schulungen
Schulungen und Seminare zu Kanzleisoftware, IT-Recht und digitaler Kanzleikommunikation
Wir bieten praxisorientierte Seminare zu Themen wie RA-MICRO, Kanzlei-EDV, IT-Vertragsgestaltung, Datenschutz sowie Schulungen zum beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) und der digitalen Kommunikation in Kanzleien an. Ziel ist es, Mandanten und Partner in die Lage zu versetzen, Softwarelösungen sicher und effizient einzusetzen.
Sicherheit und Datenschutz
IT-Sicherheit und Datenschutz – Rechtssichere und DSGVO-konforme Gestaltung Ihrer Systeme und Projekte
Die Sicherheit von IT-Systemen und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sind unverzichtbar. Wir beraten zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, Datenschutzbestimmungen in Softwareverträgen und zur DSGVO-konformen Gestaltung Ihrer IT-Projekte.
Service Level Agreements
Transparente Vereinbarungen für maximale Serviceklarheit
Ein Service Level Agreement (SLA) legt verbindlich fest, welche Leistungen und Verfügbarkeiten ein IT-Dienstleister erbringt. Wir erstellen und prüfen SLAs, um für klare Leistungspflichten und transparente Servicebedingungen zu sorgen.
Anwaltliche Dienstleistungen für Softwareunternehmen
Starke rechtliche Partner für innovative Softwareunternehmen
Softwareunternehmen stehen vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen, die eine anwaltliche Begleitung erfordern. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Prüfung von Softwarelizenzverträgen, SaaS-Verträgen und Softwareüberlassungsverträgen, damit Ihre Geschäftsmodelle rechtlich abgesichert sind. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Fragen des Urheberrechts, des Datenschutzes und des E-Commerce-Rechts, um Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen optimal zu schützen. Wir vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren und führen für Sie Verhandlungen mit Geschäftspartnern, damit Sie sich auf die Weiterentwicklung Ihrer Software und den Ausbau Ihres Unternehmens konzentrieren können. Unsere enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten gewährleistet, dass Ihre individuellen Ziele und Anforderungen stets im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.