Rechtsanwälte für Vertragshändlerrecht Berlin
Vertragshändlerrecht in Berlin – Beratung für Unternehmen und Händler



Kanzlei für Vertragshändlerrecht in Berlin
Vertragsgestaltung, Ansprüche und Konfliktlösung im Vertragshändlerrecht
Das Vertragshändlerrecht bildet einen wesentlichen Teil des Vertriebsrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Herstellern oder Lieferanten und Vertragshändlern. Unsere Kanzlei verfügt über erfahrene Rechtsanwälte, die auf die professionelle Vertretung im Vertragshändlerrecht fokussiert sind und Mandanten mit ihrer fachlichen Qualifikation unterstützen. In Berlin beraten und vertreten wir Unternehmen, Vertragshändler und andere Vertriebspartner in allen Fragen rund um Verträge, Pflichten und Ansprüche – stets auf Grundlage der Regelungen des deutschen Vertragshändlerrechts. Unser Ziel ist es, klare und faire Grundlagen für die Zusammenarbeit zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und Rechte konsequent durchzusetzen. Für eine erste Beratung oder Terminvereinbarung können Mandanten uns auch gerne per E-Mail kontaktieren.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
- +49 30 3464 69000
- berlin@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
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Kompetenz, die überzeugt.
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Unsere Leistungen im Handelsrecht für Vertragshändlerrecht in Berlin
Umfassende Leistungen im Vertragshändlerrecht – Von der Vertragsgestaltung bis zur Anspruchsdurchsetzung in Berlin
- Einführung in das Vertriebsrecht
- Rechtsberatung für Handelsvertreter
- Rechte und Pflichten von Vertragshändlern
- Unterschiede zum Handelsvertreter
- Vertragsgestaltung im Vertragshändlerrecht
- Ausgleichsanspruch und weitere Ansprüche
- Beratung für Unternehmen und Hersteller
- Durchsetzung von Rechten im Vertragshändlerrecht
- Kündigung und Vertragsbeendigung
- Vertragsrechtliche Aspekte im internationalen Kontext
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in das Vertriebsrecht
Rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung von Händlerverträgen
Das Vertriebsrecht umfasst unterschiedliche Formen der Absatzorganisation, darunter Handelsvertreter, Vertragshändler, Versicherungsvertreter und Franchise-Systeme. Vertragshändler treten dabei in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf, sind aber vertraglich eng mit dem Hersteller verbunden; hierbei spielen das Handelsgesetzbuch (HGB) und spezifische handelsrechtliche Vorschriften eine zentrale Rolle. Im Hinblick auf die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung unerlässlich. Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung, von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch und weiteren einschlägigen Regelungen – auf Wunsch auch in englischer Sprache für internationale Mandanten.
Rechtsberatung für Handelsvertreter
Rechtsberatung für Handelsvertreter in Berlin – Verträge gestalten, Rechte sichern, Ansprüche durchsetzen
Im Bereich des Vertriebsrechts ist die professionelle Rechtsberatung für Handelsvertreter von zentraler Bedeutung. Gerade in Berlin, einem wichtigen Standort für Unternehmen und Vertriebspartner, stehen Handelsvertreter vor vielfältigen Herausforderungen, wenn es um die Gestaltung und Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten geht. Ein erfahrener Anwalt für Vertriebsrecht bietet hier maßgeschneiderte Unterstützung, um die Interessen von Handelsvertretern optimal zu wahren.
Handelsvertreter sind als selbstständige Unternehmer tätig und vertreten die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens auf vertraglicher Grundlage. Die rechtssichere Gestaltung dieser Verträge ist entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden und die Zusammenarbeit mit Vertragshändlern, Franchisegebern oder anderen Vertriebspartnern auf eine solide Basis zu stellen. Ein Anwalt für Vertriebsrecht sorgt dafür, dass alle relevanten Aspekte – von der Definition der Pflichten über die Regelung der Provisionen bis hin zu den Bedingungen für die Beendigung des Vertrags – klar und verständlich geregelt sind.
Neben der Vertragsgestaltung unterstützt die Rechtsberatung auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen, etwa bei offenen Provisionen, Ausgleichsansprüchen nach Vertragsende oder Schadensersatzforderungen. Ebenso wichtig ist die Abwehr unberechtigter Forderungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit Vertragshändlern oder anderen Vertragspartnern entstehen können. Ein Anwalt steht Handelsvertretern in allen Phasen der Zusammenarbeit beratend und vertretend zur Seite – von der ersten Vertragsverhandlung bis zur Klärung komplexer Rechtsfragen vor Gericht.
Auch im Bereich Franchise und bei der Zusammenarbeit mit Vertragshändlern profitieren Handelsvertreter von einer fachkundigen Beratung. Die individuellen Anforderungen und Besonderheiten jedes Vertriebsmodells werden dabei ebenso berücksichtigt wie aktuelle Entwicklungen im Vertriebsrecht. So können Handelsvertreter sicherstellen, dass ihre Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ihre Rechte im Streitfall effektiv durchgesetzt werden.
Gerade in einem dynamischen Marktumfeld wie Berlin ist es für Handelsvertreter und Unternehmen unerlässlich, auf eine fundierte Rechtsberatung zu setzen. So lassen sich Risiken minimieren, die Zusammenarbeit mit Vertragshändlern und anderen Vertriebspartnern optimieren und die eigenen Interessen nachhaltig schützen. Ein Anwalt für Vertriebsrecht ist dabei der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um Vertragsgestaltung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie die rechtssichere Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Vertrieb.
Rechte und Pflichten von Vertragshändlern
Rechte und Pflichten im Vertragshändlerverhältnis – Klare Regelungen für erfolgreiche Zusammenarbeit
Vertragshändler haben häufig das Recht, Produkte in einem bestimmten Gebiet zu vertreiben, und übernehmen zugleich die Pflicht, die Interessen des Herstellers zu wahren. Bei der Vertragsgestaltung kommt dem Auftraggeber eine zentrale Rolle zu, da er die vertraglichen Rahmenbedingungen und Pflichten gegenüber dem Vertragshändler festlegt. Dazu zählen die Einhaltung vereinbarter Lieferketten, die Beachtung von Sorgfaltspflichten und die Wahrung des Markenimages. Hersteller wiederum sind verpflichtet, ihren Vertragspartnern klare Konditionen zu bieten und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. In vielen Vertriebsorganisationen arbeiten Vertragshändler eng mit Vertriebsmitarbeitern zusammen, um eine effiziente Marktbearbeitung sicherzustellen und die jeweiligen Aufgaben im Vertriebssystem abzugrenzen. Diese Rechte und Pflichten sollten präzise im Vertrag geregelt werden, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Handelsrecht für Vertragshändlerrecht in Berlin
Aktuelles im Vertragshändlerrecht – Entwicklungen kennen und Verträge rechtssicher anpassen
Das Vertragshändlerrecht unterliegt ständigen Veränderungen durch neue Rechtsprechung und gesetzliche Anpassungen. Aktuelles aus dem Vertragshändlerrecht, wie neue Regeln und Entwicklungen, erfordert eine regelmäßige Weiterbildung, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Wir informieren unsere Mandanten über relevante Entwicklungen und passen bestehende Verträge bei Bedarf an. Zudem besteht die Möglichkeit, an einem Seminar zu aktuellen Themen des Vertragshändlerrechts teilzunehmen, um Fachkenntnisse gezielt zu vertiefen. So bleibt die Zusammenarbeit mit Vertragshändlern auch langfristig auf einer sicheren Grundlage.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Ein Vertragshändler verkauft Produkte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, während ein Handelsvertreter im Namen des Unternehmens handelt und eine Provision erhält.
Ein Ausgleichsanspruch kann bestehen, wenn der Vertragshändler dem Hersteller neue Kunden vermittelt oder bestehende Geschäftsbeziehungen wesentlich ausgebaut hat und der Hersteller daraus auch nach Vertragsende profitiert.
Wichtige Punkte sind Gebietsschutz, Pflichten des Vertragshändlers, Regelungen zur Vergütung, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Bestimmungen zur Vertragsbeendigung.
Oft lässt sich eine Einigung durch außergerichtliche Verhandlungen erzielen. Ist das nicht möglich, kann eine gerichtliche Klärung notwendig werden.
Ja, eine regelmäßige Überprüfung ist sinnvoll, um ihn an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und die Marktentwicklung anzupassen.
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Unterschiede zum Handelsvertreter
Vertragshändler vs. Handelsvertreter – Unterschiede, Rechte und Ansprüche im Vergleich
Anders als Handelsvertreter handeln Vertragshändler auf eigene Rechnung und tragen das wirtschaftliche Risiko des Warenabsatzes selbst. Sie erwerben Produkte vom Hersteller und verkaufen sie an Endkunden oder andere Abnehmer weiter. Handelsvertreter hingegen vermitteln Geschäfte im Namen des Unternehmens und erhalten dafür eine Provision. Beide Systeme unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die insbesondere bei Ansprüchen wie dem Ausgleichsanspruch oder Provisionsansprüchen zu beachten sind. In bestimmten Fällen, etwa bei der Beendigung von Verträgen oder der Übertragung von Kundenstämmen, ist eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich, um zu entscheiden, wie Ansprüche zu fällen und durchzusetzen sind.
Vertragsgestaltung im Vertragshändlerrecht
Vertragshändlerverträge gestalten – Klare Grundlagen für langfristige Geschäftsbeziehungen
Die Gestaltung eines Vertragshändlervertrages ist entscheidend für eine erfolgreiche und rechtssichere Zusammenarbeit. Ein klarer und eindeutiger Inhalt des Vertragshändlervertrags ist besonders wichtig, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Vereinbarungen zu vermeiden. Wir beraten zu Inhalten wie Gebietsschutz, Exklusivitätsklauseln, Pflichten in der Absatzförderung, Regelungen zur Kündigung und zu Ansprüchen bei Vertragsende. Eine durchdachte Vertragsgestaltung schützt beide Seiten und bietet eine klare Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen.
Ausgleichsanspruch und weitere Ansprüche
Ausgleichsanspruch im Vertragshändlerrecht – Prüfung, Berechnung und Durchsetzung
Unter bestimmten Umständen können Vertragshändler bei Beendigung der Zusammenarbeit einen Ausgleichsanspruch geltend machen, ähnlich wie im Handelsvertreterrecht. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Vertragshändler dem Hersteller neue Kunden zugeführt oder bestehende Geschäftsbeziehungen wesentlich ausgebaut hat. Im Rahmen des Ausgleichsanspruchs spielt die Übermittlung von Kundendaten an den Hersteller eine zentrale Rolle, da diese häufig als stillschweigend vereinbarte Pflicht betrachtet wird. Wir prüfen, ob ein solcher Anspruch besteht, berechnen dessen Höhe und setzen ihn unter Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuchs (HGB), durch. Ebenso beraten wir zu Provisionsansprüchen, Rückabwicklungen und Schadensersatzforderungen.
Beratung für Unternehmen und Hersteller
Rechtssichere Vertriebsstrukturen im Vertragshändlerrecht – Verträge gestalten und Kooperationen sichern
Hersteller und Lieferanten profitieren von klaren vertraglichen Strukturen im Vertragshändlerrecht. Für bestimmte Vertriebspartner ist zudem die Zulassung als rechtliche Voraussetzung unerlässlich, um die Tätigkeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen ausüben zu dürfen. Wir unterstützen bei der Ausarbeitung neuer Verträge, der Anpassung bestehender Vereinbarungen an aktuelle rechtliche Entwicklungen und der Lösung von Konflikten mit Vertragshändlern. Ziel ist es, die Vertriebsstrukturen rechtssicher zu gestalten und wirtschaftlich tragfähige Kooperationen zu ermöglichen.
Durchsetzung von Rechten im Vertragshändlerrecht
Streitbeilegung im Vertragshändlerrecht – Effektive Vertretung vor Gericht und außergerichtlich
Kommt es zu Streitigkeiten, vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei kann es um die Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen, die Abwehr unberechtigter Forderungen, die Klärung von Kündigungsfristen oder die Auslegung vertraglicher Pflichten gehen. Unsere Erfahrung im Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht ermöglicht es, auch komplexe Fälle effektiv zu bearbeiten.
Kündigung und Vertragsbeendigung
Beendigung von Vertragshändlerverträgen – Rechtssichere Abwicklung und Wahrung Ihrer Ansprüche
Die Beendigung eines Vertragshändlervertrages wirft häufig rechtliche Fragen auf, etwa zur Einhaltung vertraglicher oder gesetzlicher Kündigungsfristen, zu Ausgleichsansprüchen oder zur Abwicklung bestehender Liefer- und Zahlungspflichten. Wir begleiten Mandanten durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Vertragsrechtliche Aspekte im internationalen Kontext
Internationales Vertragshändlerrecht – Verträge und Ansprüche grenzüberschreitend gestalten und durchsetzen
Viele Vertragshändlerverträge haben internationale Bezüge, sei es durch grenzüberschreitende Lieferketten, ausländische Vertragspartner oder den Vertrieb von Produkten in mehreren Ländern. Wir beraten zu internationalen Vertragsgestaltungen, zur Anpassung an ausländisches Recht und zur Durchsetzung von Ansprüchen im internationalen Umfeld.