Rechtsanwälte für Ihre Kommanditgesellschaft Berlin

Kommanditgesellschaft in Berlin gründen – rechtliche Beratung für Unternehmer und Gesellschafter

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Kanzlei für Ihre Kommanditgesellschaft in Berlin

Ihre KG in Berlin – von der Eintragung bis zur laufenden Betreuung 

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine bewährte Rechtsform für Unternehmen in Berlin. Sie kombiniert eine flexible Haftungsverteilung mit der Struktur einer Personengesellschaft und wird sowohl für Familienbetriebe als auch für wachstumsorientierte Unternehmen eingesetzt. Es gibt verschiedene Gesellschaften im deutschen Recht, wobei sich die Kommanditgesellschaft insbesondere von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unterscheidet, da letztere vor allem für private Zusammenarbeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit genutzt wird. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Gründung, Eintragung, Strukturierung und laufende Betreuung Ihrer Kommanditgesellschaft in Berlin.

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Einleitung in die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft im Überblick – Struktur, Pflichten und Unterschiede zur OHG

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma ausgerichtet ist. Als Personengesellschaft wird die KG insbesondere für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet und ist keine eigenständige juristische Person. Im Sinne des HGB gilt die KG als Kaufmann und unterliegt daher handelsrechtlichen Pflichten wie der Buchführung und der Eintragung ins Handelsregister. Die KG ist gesetzlich in den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt und stellt eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) dar. Im Unterschied zur OHG, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt haften, gibt es bei der KG neben dem voll haftenden Komplementär auch Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften.

Gesellschafterstruktur und Einlagepflichten

Gesellschafter, Einlagen und Haftung in der KG – klare Regeln für Beteiligung und Verantwortung

Kommanditgesellschaften bestehen aus Komplementären und Kommanditisten. Die Komplementäre führen die Geschäfte und haften mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftsumme stellt die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Höchsthaftung des Kommanditisten dar. Kommanditisten beteiligen sich mit einer Kommanditeinlage und haften nur bis zur Höhe dieser Einlage; die Haftung des Kommanditisten ist gesetzlich auf die Höhe seiner Einlage beschränkt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen wie die vollständige Einzahlung und die Eintragung ins Handelsregister erfüllt sind. 

Das Kapital und die Einlagen der Gesellschafter sind entscheidend für die Haftung und die Beteiligung an der Gesellschaft. Der Umfang der Rechte und Pflichten der Gesellschafter wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Für die Aufnahme neuer Gesellschafter und die Einbringung von weiterem Kapital sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die ebenfalls im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Die genaue Beteiligung, Hafteinlage und Einlagehöhe werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt.

Form, Firma und Zweck der KG

Klare Namensgebung und rechtssicherer Gesellschaftszweck

Die Firma der KG muss den Rechtsformzusatz „Kommanditgesellschaft“ oder „KG“ enthalten und sich klar von anderen Firmen im Handelsregister abgrenzen. Der Name der KG muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eindeutig sein, um Verwechslungen zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesellschaftszweck richtet sich nach dem jeweiligen Betrieb. Ob Handel, Dienstleistung oder Produktion – der Zweck muss eindeutig definiert und im Gesellschaftsvertrag verankert sein.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team - Ihre Ansprechpartner für Gesellschaftsrecht in Berlin

Rechtliche Begleitung Ihrer KG nach der Gründung – verlässliche Unterstützung im laufenden Betrieb

Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Fragen zur Gewinnverteilung, zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen, zur Vertretung gegenüber Dritten oder bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern gehören zum Alltag unserer anwaltlichen Begleitung.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Der Komplementär haftet unbeschränkt und führt die Geschäfte, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage und ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Sie benötigen einen Gesellschaftsvertrag, eine notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei jedem Schritt.

Die Haftung ist begrenzt, die Struktur flexibel. Diese Rechtsform eignet sich für viele Unternehmen, die ihre Haftung reduzieren möchten.

Die Kosten hängen vom Aufwand, den Einlagen, der Beteiligung und den Notarkosten ab. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Sie erreichen uns telefonisch, per Fax oder E-Mail. Gerne vereinbaren wir einen Gesprächstermin in unserer Kanzlei in Berlin.

Zu den Nachteilen der Kommanditgesellschaft zählen die unbeschränkte Haftung des Komplementärs, ein höherer Verwaltungsaufwand im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen sowie zusätzliche Kosten für die Gründung und laufende Verwaltung.

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An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Gründung einer Kommanditgesellschaft in Berlin

Gründung und Änderungen im Gesellschaftsvertrag – rechtssichere Gestaltung und Eintragung Ihrer KG in Berlin

Die Gründung erfordert einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zwischen allen Gesellschaftern. Darin werden u. a. Firma, Sitz, Zweck, Einlagen und Haftungsverhältnisse geregelt. Die KG entsteht rechtlich mit der Eintragung in das Handelsregister am zuständigen Registergericht in Berlin. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Erstellung des Vertrags, der Anmeldung, der notariellen Beglaubigung und der Kommunikation mit dem Gericht.

Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrags, wie etwa die Änderung der Firma, des Zwecks oder der Gesellschafterstellung, müssen ebenfalls notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.

Gründungskosten und wichtige Dokumente

Kosten und Dokumente bei der KG-Gründung – was Sie in Berlin beachten sollten

Die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) in Berlin ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten. Zu den wichtigsten Ausgaben zählen die Notarkosten für die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages sowie die Gebühren für die Eintragung der KG in das Handelsregister. Wer sich für die Gründung einer GmbH & Co. KG entscheidet, muss zusätzlich mit den Kosten für die Gründung der Komplementär-GmbH rechnen. Die Gesamtkosten für die Gründung einer Kommanditgesellschaft KG bewegen sich in der Regel zwischen 500 und 2.000 Euro, abhängig vom Umfang des Gesellschaftsvertrages und der Höhe der Einlagen.

Für die Anmeldung und Eintragung der KG sind bestimmte Dokumente unerlässlich. Dazu gehören der schriftliche Gesellschaftsvertrag, die notariell beglaubigte Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister sowie – bei der GmbH & Co. KG – der Gesellschaftsvertrag der Komplementär-GmbH. Die sorgfältige Vorbereitung und Beglaubigung dieser Unterlagen ist entscheidend für eine reibungslose Gründung. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Anforderungen an die Gründung und die Eintragung der Kommanditgesellschaft KG zu erfüllen.

Anmeldung zum Handelsregister

Anmeldung und Handelsregistereintrag – formale Voraussetzungen für die rechtliche Wirksamkeit Ihrer KG

Die Anmeldung erfolgt durch sämtliche Gesellschafter. Sie muss notariell beglaubigt sein und Angaben zur Firma, zum Sitz, zur Vertretungsregelung, zu Kommanditisten, Komplementären und deren Einlagen enthalten. Dabei sind die Angaben zu jeder natürlichen oder juristischen Person, die als Gesellschafter auftritt, im Handelsregister einzutragen. Die Eintragung macht die KG zur rechtsfähigen Gesellschaft.

Geschäftsführung und Vertretung in der KG

Klare Regelungen für Komplementäre und Kommanditisten

Die laufenden Geschäfte werden vom Komplementär geführt. Kommanditisten sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen, können jedoch per Vollmacht oder Prokura eingeschaltet werden. Die genaue Vertretungsregelung wird im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Der Umfang der Vertretungsbefugnisse der Komplementäre sowie mögliche Einschränkungen oder Ausnahmen werden ebenfalls im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Bei mehreren Komplementären können unterschiedliche Vertretungsformen gewählt werden.

Befugnisse des Kommanditisten

Mitwirkungsrechte der Kommanditisten – Beteiligung ohne Geschäftsführungsverantwortung in der KG

Kommanditisten nehmen in der Kommanditgesellschaft (KG) eine besondere Rolle ein. Während sie von der Geschäftsführung und Vertretung der KG grundsätzlich ausgeschlossen sind, stehen ihnen dennoch wichtige Mitwirkungsrechte zu. So haben Kommanditisten das Recht, an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und über grundlegende Angelegenheiten der KG mitzuentscheiden. Darüber hinaus können sie die Geschäftsführung der Komplementäre überwachen und in bestimmten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen außergewöhnliche Geschäfte ausüben.

Die genauen Befugnisse und Mitwirkungsrechte der Kommanditisten werden im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft KG festgelegt. Es ist ratsam, diese Regelungen klar und eindeutig zu formulieren, um spätere Missverständnisse zwischen den Gesellschaftern zu vermeiden. So kann die Zusammenarbeit zwischen Komplementären und Kommanditisten optimal gestaltet werden.

Haftung in der Kommanditgesellschaft

Klare Grenzen für Komplementär und Kommanditist

Die Haftung des Komplementärs ist unbeschränkt und umfasst auch das Privatvermögen. Der Kommanditist haftet nur bis zur im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage. Erst nach der vollständigen Leistung der Einlage erlischt die Nachhaftung. Eine genaue Regelung im Gesellschaftsvertrag gibt Planungssicherheit.

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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Buchführung und Jahresabschluss

Buchführung und Jahresabschluss in der KG – gesetzliche Pflichten im Überblick

Die KG ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus dem HGB. Diese Buchführungspflichten und die Erstellung des Jahresabschlusses sind durch das Gesetz, insbesondere das Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt. Bei bestimmten Umsatz- oder Gewinnschwellen gelten weitergehende Pflichten. Unsere Kanzlei berät Sie zur Ausgestaltung der Buchhaltung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Steuerliche Behandlung der KG

Steuern in der KG – transparente Besteuerung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Gesellschafter

Als Personengesellschaft ist die KG steuerlich transparent. Das bedeutet, dass nicht die Gesellschaft selbst, sondern die einzelnen Gesellschafter (Komplementär und Kommanditist) einkommensteuerlich belastet werden. Die KG unterliegt der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Struktur ab.

Die GmbH & Co. KG als Sonderform

Haftungsbeschränkung durch Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaft

Eine beliebte Sonderform ist die GmbH & Co. KG. Hier übernimmt eine Komplementär-GmbH die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin. Dies bietet den rechtlichen Vorteil, dass die Haftung auf das Vermögen der Komplementär-GmbH beschränkt ist und somit das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt. Dadurch lässt sich eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen erreichen. Diese Form vereint die Vorteile der Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft. Auch die UG & Co. KG ist eine mögliche Variante.

Veränderungen in der KG-Struktur

Rechtssichere Begleitung bei Gesellschafterwechsel und Vertragsanpassung

Eintritt, Austritt oder Wechsel von Gesellschaftern müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Auch die Erhöhung der Hafteinlage, Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder die Umfirmierung sind anzeigepflichtig. Unsere Kanzlei begleitet diese Schritte und sorgt für rechtssichere Abläufe.

Auflösung einer Kommanditgesellschaft

Auflösung und Abwicklung der KG – rechtssicherer Abschluss einer Kommanditgesellschaft

Die Auflösung einer Kommanditgesellschaft (KG) kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Häufige Auslöser sind ein gemeinsamer Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, das Erreichen eines im Gesellschaftsvertrag festgelegten Enddatums, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG oder der Tod beziehungsweise das Ausscheiden eines Gesellschafters, sofern dies im Gesellschaftsvertrag als Auflösungsgrund vereinbart wurde.

Nach der Auflösung beginnt die Abwicklung der Kommanditgesellschaft KG. In dieser Phase werden alle offenen Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag unter den Gesellschaftern verteilt. Eine sorgfältige Planung und Durchführung der Auflösung ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Interessen aller Gesellschafter zu wahren.

Gewerbeanmeldung und Vollmachten

Formale Schritte für einen rechtssicheren Geschäftsbeginn der KG

Neben der Eintragung im Handelsregister ist in vielen Fällen eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zudem müssen unter Umständen Vollmachten für bestimmte Personen erteilt oder notariell beurkundet werden. Unsere Anwälte erklären, welche Dokumente notwendig sind und begleiten Sie bei der Unterzeichnung und Beglaubigung.

Kommanditgesellschaft im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Besonderheiten der Kommanditgesellschaft – Vorteile gegenüber GmbH und OHG im Überblick

Die Kommanditgesellschaft (KG) zählt zu den klassischen Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland und bietet im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) einige Besonderheiten. Ein wesentlicher Vorteil der KG ist die Möglichkeit, Kommanditisten mit einer haftungsbeschränkten Beteiligung einzubinden, während die Komplementäre die Geschäftsführung übernehmen. Der Gesellschaftsvertrag bietet dabei viel Flexibilität bei der Ausgestaltung der Beteiligungen und Rechte.

Im Gegensatz zur GmbH ist für die Gründung einer KG keine Mindestkapitaleinlage erforderlich, und die laufende Verwaltung ist weniger formalisiert. Allerdings ist die Eintragung ins Handelsregister zwingend notwendig, und die Geschäftsführung liegt ausschließlich bei den Komplementären. Die Wahl der passenden Rechtsform – ob Kommanditgesellschaft KG, GmbH, OHG oder eine andere Handelsgesellschaft – sollte stets auf die individuellen Ziele und Anforderungen des Unternehmens abgestimmt werden.