Rechtsanwälte für Zugewinnausgleich Berlin
Zugewinnausgleich in Berlin: Vermögen fair aufteilen bei Trennung und Scheidung



Kanzlei für Zugewinnausgleich im Familienrecht in Berlin
Ansprüche auf Zugewinnausgleich rechtssicher durchsetzen
Der Zugewinnausgleich ist ein zentrales Thema bei der Scheidung. Er betrifft die faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Viele Ehepaare in Berlin leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – oft ohne sich der konkreten Folgen im Fall einer Trennung bewusst zu sein. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu Fragen rund um den Zugewinnausgleich. Wir unterstützen Sie bei der Vermögensaufstellung, klären Unklarheiten zu Anfangs- und Endvermögen und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens.
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Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen im Familienrecht für Ihren Zugewinnausgleich in Berlin
Wie wir Sie beim Zugewinnausgleich begleiten – von der Analyse bis zur Einigung
- Was bedeutet Zugewinnausgleich?
- Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft
- Zugewinn: Was zählt dazu?
- Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
- Zugewinnausgleich bei Unternehmern
- Immobilien und Zugewinnausgleich
- Was passiert bei vermögensverschiebenden Maßnahmen?
- Zugewinnausgleich trotz Ehevertrag?
- Fristen und Voraussetzungen für den Zugewinnausgleich
- Zugewinnausgleich in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
- Was gilt bei Erbschaften und Schenkungen?
- Besonderheiten bei kurzen Ehen
- Zugewinnausgleich und Erbrecht
- Außergerichtliche Lösungen im Zugewinnausgleich
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Vermögensfairness in der Zugewinngemeinschaft sichern
Der Zugewinnausgleich regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehegatten, wenn diese im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und sich trennen. Ziel ist es, dass beide Partner zu gleichen Teilen vom während der Ehezeit erworbenen Vermögenszuwachs profitieren – unabhängig davon, wer das Einkommen erwirtschaftet oder das Vermögen verwaltet hat.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Gesetzlicher Güterstand: Was die Zugewinngemeinschaft bei Scheidung bedeutet
In Deutschland leben Ehepaare grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie keinen anderen Güterstand – wie etwa die Gütertrennung – durch Ehevertrag vereinbart haben. Das bedeutet: Jeder Ehegatte behält sein Eigentum, aber bei der Scheidung erfolgt ein finanzieller Ausgleich des Zugewinns.
Zugewinn: Was zählt dazu?
Wie der Zugewinn berechnet wird: Stichtage, Vermögen und Sonderregelungen im Blick
Als Zugewinn gilt die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen eines Ehepartners. Maßgeblich sind dabei zwei Stichtage: der Tag der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Auch Schenkungen und Erbschaften können eine Rolle spielen – etwa, wenn sie das Anfangsvermögen erhöhen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Familienrecht für Zugewinnausgleich in Berlin
Persönliche Beratung und rechtliche Begleitung vor Ort in Berlin und Brandenburg
Als erfahrene Ansprechpartner im Familienrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Zugewinnausgleich zur Seite. Ob Vermögensaufstellung, Vertragsprüfung oder gerichtliche Auseinandersetzung – wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck und begleiten Sie auf dem Weg zu einer fairen Vermögensaufteilung. Wenn Sie in Berlin Unterstützung beim Zugewinnausgleich benötigen, ist unsere Kanzlei Ihr kompetenter Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch – wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Schritte der Vermögensauseinandersetzung.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Mit der rechtskräftigen Scheidung – oder im Erbfall.
Durch Vergleich des Anfangs- und Endvermögens beider Ehepartner unter Berücksichtigung von Verbindlichkeiten.
Dieses zählt zum Anfangsvermögen und wird vom Zugewinn ausgenommen.
Ja, durch einen notariellen Ehevertrag – dessen Wirksamkeit jedoch überprüft werden sollte.
Wir helfen Ihnen, Auskunftsansprüche geltend zu machen und unrechtmäßige Vermögensverlagerungen aufzudecken.
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Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?
Zugewinn berechnen: Was in die Vermögensbilanz bei Scheidung einfließt
Zunächst wird das Vermögen beider Ehepartner zu Beginn und am Ende der Ehe gegenübergestellt. Derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehepartner die Hälfte der Differenz zahlen. Dabei ist zu beachten, dass auch Schulden, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Kapitalanlagen in die Berechnung einfließen.
Zugewinnausgleich bei Unternehmern
Unternehmenswerte sichern und fair ausgleichen
Bei Unternehmern kann der Zugewinnausgleich besondere Herausforderungen mit sich bringen. Die Bewertung des Unternehmensvermögens und der Einfluss auf die Liquidität sind zentrale Fragen. Wir begleiten Sie bei der Bewertung von Betriebsvermögen und entwickeln gemeinsam Lösungen, die Ihr Unternehmen schützen und eine faire Vermögensaufteilung ermöglichen.
Immobilien und Zugewinnausgleich
Eigentum, Wertzuwachs und Ausgleichsansprüche verstehen
Der Besitz oder Erwerb einer Immobilie während der Ehezeit kann den Zugewinn erheblich beeinflussen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie gemeinsam oder allein im Eigentum eines Ehepartners steht. Maßgeblich ist der Zuwachs an Wert. Wir beraten Sie zu Eigentumsverhältnissen, Wertentwicklungen und deren Auswirkungen auf den Ausgleichsanspruch.
Was passiert bei vermögensverschiebenden Maßnahmen?
Vermögensverschiebung vor der Scheidung: Zugewinn sichern durch Auskunft und Kontrolle
Immer wieder kommt es vor, dass ein Ehepartner versucht, Vermögen kurz vor der Trennung beiseitezuschaffen. Solche Maßnahmen können durch Auskunftsansprüche und gerichtliche Anordnungen überprüft werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Vermögensverlagerungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgedeckt und berücksichtigt werden.
Zugewinnausgleich trotz Ehevertrag?
Zugewinnausgleich und Ehevertrag: Welche Regelungen im Ernstfall gelten
Ein Ehevertrag kann den gesetzlichen Zugewinnausgleich ausschließen oder modifizieren. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag wirksam ist und wie sich die darin enthaltenen Regelungen auf Ihren Fall auswirken. Bei unklaren oder einseitigen Formulierungen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Fristen und Voraussetzungen für den Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich rechtzeitig durchsetzen: Fristen, Transparenz und Anspruchssicherung
Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht mit der rechtskräftigen Scheidung. Er muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei die vollständige Offenlegung der Vermögensverhältnisse beider Seiten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche fristgerecht und vollständig durchzusetzen.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Zugewinnausgleich in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften
Zugewinnausgleich bei Lebenspartnerschaft: Gleichstellung bei Vermögensaufteilung sichern
Auch eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner leben – sofern nicht anders vereinbart – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten dieselben Regeln wie bei einer Ehescheidung. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte im Zusammenhang mit Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich.
Was gilt bei Erbschaften und Schenkungen?
Erbschaften im Zugewinnausgleich: Wann geschenktes Vermögen außen vor bleibt
Erbschaften und unentgeltliche Zuwendungen bleiben grundsätzlich beim jeweiligen Ehepartner und werden dem Anfangsvermögen zugerechnet – unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs. Das bedeutet: Sie erhöhen nicht den Zugewinn. Wir prüfen, wie sich diese Positionen auf Ihren konkreten Fall auswirken.
Besonderheiten bei kurzen Ehen
Zugewinnausgleich bei kurzer Ehe: Wann ein Ausgleichsanspruch entfällt
Auch bei Ehen von kurzer Dauer besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. In besonderen Fällen kann dieser jedoch entfallen, etwa wenn kein wesentlicher Vermögenszuwachs entstanden ist. Die Rechtsprechung berücksichtigt hier die konkrete Lebenssituation der Eheleute. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten.
Zugewinnausgleich und Erbrecht
Zugewinnausgleich im Erbfall: Pauschale Erhöhung oder konkreter Vermögensausgleich?
Auch im Erbfall spielt der Zugewinnausgleich eine Rolle. Stirbt ein Ehepartner, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des anderen um ein Viertel – als pauschaler Zugewinnausgleich. Alternativ kann auch ein konkreter Ausgleich des Vermögens verlangt werden. Unsere Kanzlei begleitet Sie bei der Bewertung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Außergerichtliche Lösungen im Zugewinnausgleich
Außergerichtliche Einigung beim Zugewinnausgleich: Individuelle Lösungen statt Streit vor Gericht
Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht enden. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vereinbarung und entwerfen individuelle Regelungen – beispielsweise im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ziel ist eine rechtssichere und nachhaltige Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird.