Rechtsanwälte für Umgangsrecht Berlin
Umgangsrecht in Berlin: Lösungen für Eltern nach Trennung und Scheidung



Kanzlei für Umgangsrecht in Berlin
Ihr Recht auf Kontakt: Unterstützung beim Umgangsrecht in Berlin
Das Umgangsrecht ist ein zentrales Element im Familienrecht und betrifft alle Beteiligten nach einer Trennung oder Scheidung. Es regelt den Kontakt zwischen Kind und Elternteil und stellt sicher, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. In Berlin begleiten wir Eltern, Großeltern und weitere Bezugspersonen in Fragen rund um den Umgang mit dem Kind – sei es bei der Gestaltung einvernehmlicher Umgangsregelungen oder in gerichtlichen Umgangsverfahren. Ziel ist stets eine Lösung, die dem Kind Stabilität, Sicherheit und gesunde Beziehungen ermöglicht.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
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Unsere Leistungen im Familienrecht für Umgangsrecht in Berlin
Verlässliche Unterstützung im Umgangsrecht – Klarheit für Eltern und Kinder in Berlin
- Jeder hat ein Recht auf Umgang
- Bedeutung des Umgangsrechts für Eltern
- Umgangsrecht in Berlin nach einer Trennung
- Rolle des Familiengerichts bei Umgangsregelungen
- Unterstützung durch das Jugendamt
- Umgangsrecht für Großeltern und andere Bezugspersonen
- Umgangsvereinbarungen in der Praxis
- Umgangsregelung bei besonderer Gefährdung
- Umgangsrecht und der Wille des Kindes
- Verschiedene Modelle der Umgangsgestaltung
- Veränderungen und Anpassung von Umgangsregelungen
- Konflikte und ihre Lösung
- Mediation als alternative Konfliktlösung
- Umgangsregelung durch gerichtliche Entscheidung
- Ordnungsgeld bei Verstößen gegen Umgangsregelungen
- Was kostet ein Umgangsverfahren?
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Jeder hat ein Recht auf Umgang
Das Kind im Mittelpunkt – Verantwortung bleibt bestehen
Im Familienrecht ist verankert, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Umgekehrt besteht für Mutter und Vater die Pflicht, diesen Umgang zu ermöglichen. Auch nach der Trennung bleibt die elterliche Verantwortung bestehen – der Kontakt soll im Sinne des Kindeswohls erhalten bleiben.
Bedeutung des Umgangsrechts für Eltern
Stabile Bindung durch Umgang: Nähe und Verlässlichkeit für das Kind sichern
Der Umgang mit dem Kind ermöglicht den Erhalt einer stabilen Beziehung zum Kind, unabhängig davon, bei welchem Elternteil es lebt. Dabei geht es nicht nur um Besuche, sondern auch um emotionale Nähe, Kontinuität und das Gefühl von Geborgenheit. Ein verantwortungsvoll wahrgenommenes Umgangsrecht wirkt sich positiv auf das psychische Wohl des Kindes aus.
Umgangsrecht in Berlin nach einer Trennung
Umgang nach der Trennung: Einvernehmliche Lösungen oder gerichtliche Klärung in Berlin
Nach der Trennung der Eltern müssen klare Regelungen zum Umgang geschaffen werden. In vielen Fällen gelingt das in Form einer einvernehmlichen Umgangsvereinbarung. Falls dies nicht möglich ist, kann ein gerichtliches Umgangsverfahren notwendig werden. In Berlin stehen dafür verschiedene Wege offen, die wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Ihnen gemeinsam prüfen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team im Familienrecht für Unternehmer-Ehe in Berlin
Begleitung im Umgangsrecht: Klarheit und Unterstützung für Eltern in Berlin
Unsere Kanzlei in Berlin bietet Ihnen fundierte Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um das Umgangsrecht. Ob es um die Gestaltung einer einvernehmlichen Umgangsvereinbarung geht oder um die Durchsetzung Ihres Umgangsanspruchs vor Gericht – wir stehen Ihnen zur Seite. Unser Ziel ist es, tragfähige und konfliktarme Lösungen im Sinne des Kindes zu finden.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Wenn keine Einigung gelingt, trifft das Familiengericht eine verbindliche Entscheidung.
Dann kann das Gericht auf Antrag Maßnahmen ergreifen, etwa ein Ordnungsgeld verhängen oder die Regelung anpassen.
Der Wille des Kindes wird berücksichtigt – vor allem ab einem bestimmten Alter. Maßgeblich bleibt jedoch das Kindeswohl.
Das hängt vom Alter des Kindes, der Bindung und der Alltagssituation ab. Gängige Modelle sind wöchentliche oder zweiwöchentliche Besuche.
Eine schriftliche Absprache zwischen den Eltern, in der Umfang, Zeiten und weitere Modalitäten des Umgangs geregelt werden.
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Rolle des Familiengerichts bei Umgangsregelungen
Gerichtliche Umgangsregelung: Verbindliche Entscheidungen zum Wohl des Kindes in Berlin
Wenn die Eltern sich nicht einigen können, kann das Familiengericht in Berlin eine verbindliche Umgangsregelung treffen. Dabei wird insbesondere das Kindeswohl berücksichtigt. Das Gericht kann festlegen, wann und wie der Umgang stattfindet – auch in welchen Abständen, über welche Dauer und unter welchen Modalitäten.
Unterstützung durch das Jugendamt
Das Jugendamt im Umgangsverfahren: Vermittlung und Stimme für das Kindeswohl
Das Jugendamt ist häufig erste Anlaufstelle bei Fragen zum Umgang. Es vermittelt zwischen den Eltern, hört das Kind an und kann Empfehlungen aussprechen. Im gerichtlichen Verfahren spielt das Jugendamt eine zentrale Rolle, da es das Wohl des Kindes unabhängig beurteilt und dem Gericht entsprechende Stellungnahmen gibt.
Umgangsrecht für Großeltern und andere Bezugspersonen
Umgangsrecht für Großeltern und Bezugspersonen: Nähe ermöglichen, wenn sie dem Kind guttut
Nicht nur Eltern haben Anspruch auf Umgang. Auch Großeltern oder andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht geltend machen – insbesondere, wenn sie für das Kind wichtige Bezugspersonen sind. Voraussetzung ist stets, dass der Kontakt dem Kindeswohl dient.
Umgangsvereinbarungen in der Praxis
Einvernehmliche Umgangsvereinbarung: Verlässliche Strukturen für den Familienalltag schaffen
Eine einvernehmliche Umgangsvereinbarung schafft Klarheit für alle Beteiligten. Sie kann individuell ausgestaltet werden – zum Beispiel durch regelmäßige Wochenendbesuche, gemeinsame Ferienzeiten oder flexible Regelungen bei Veränderungen im Alltag. Wichtig ist, dass die Vereinbarung im Sinne des Kindeswohls verlässlich und nachvollziehbar ist.
Umgangsregelung bei besonderer Gefährdung
Umgangsausschluss in Ausnahmefällen: Schutz des Kindes steht an erster Stelle
In Einzelfällen kann das Familiengericht den Umgang einschränken oder ausschließen – etwa wenn eine konkrete Gefahr für das Kind besteht. Das ist etwa denkbar bei Gewalt, schwerer Vernachlässigung oder massiven Loyalitätskonflikten. In solchen Fällen wägt das Gericht sorgfältig ab, welche Entscheidung dem Wohle des Kindes entspricht.
Umgangsrecht und der Wille des Kindes
Der Wille des Kindes im Umgangsrecht: Gehört, aber nicht allein entscheidend
Mit zunehmendem Alter wird auch der Wille des Kindes im Umgangsrecht stärker berücksichtigt. Kinder, die bereits ein gefestigtes Meinungsbild haben, können vom Familiengericht angehört werden. Dennoch bleibt das Kindeswohl übergeordnet – auch wenn dies in bestimmten Fällen dem geäußerten Wunsch widersprechen kann.
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Verschiedene Modelle der Umgangsgestaltung
Umgangsmodelle in Berlin: Residenz-, Wechsel- und Nestmodell im Überblick
In Berlin werden verschiedene Modelle praktiziert, um das Umgangsrecht auszugestalten. Neben dem klassischen Residenzmodell gibt es das Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Seltener, aber ebenfalls möglich, ist das sogenannte Nestmodell. Die Wahl hängt von den konkreten Lebensumständen und dem Alter des Kindes ab.
Veränderungen und Anpassung von Umgangsregelungen
Umgangsregelungen anpassen: Flexible Lösungen bei veränderten Lebensumständen
Lebenssituationen ändern sich – sei es durch Umzug, neue Partnerschaften oder die schulische Entwicklung des Kindes. Deshalb müssen auch bestehende Umgangsregelungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Einvernehmliche Lösungen sind dabei dem gerichtlichen Verfahren vorzuziehen.
Konflikte und ihre Lösung
Konflikte im Umgangsrecht: Mediation als Weg zu einvernehmlichen Lösungen
Wenn es zum Streit um den Umgang kommt, stehen außergerichtliche Wege wie die Mediation zur Verfügung. Sie hilft, festgefahrene Positionen aufzubrechen und tragfähige Kompromisse zu finden. Die Erfahrung zeigt, dass einvernehmliche Lösungen stabiler sind und weniger Belastung für das Kind bedeuten.
Mediation als alternative Konfliktlösung
Mediation in Berlin: Gemeinsam Lösungen finden – ohne Gerichtsverfahren
Die Mediation wird von neutralen Dritten begleitet und kann helfen, Kommunikationsblockaden zu überwinden. Ziel ist es, die Interessen beider Elternteile zu erfassen und eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln – ohne dass das Familiengericht tätig werden muss. In Berlin gibt es verschiedene Stellen, an die sich Eltern für eine Mediation wenden können.
Umgangsregelung durch gerichtliche Entscheidung
Letzte Instanz Familiengericht: Verbindliche Umgangsregelung bei gescheiterten Einigungen
Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern, entscheidet das Familiengericht in Berlin über die Umgangsregelung. Grundlage der Entscheidung sind die Interessen des Kindes, die Stellungnahme des Jugendamts und – falls erforderlich – die Einschätzung von Sachverständigen. Die gerichtliche Umgangsregelung ist für beide Elternteile verbindlich.
Ordnungsgeld bei Verstößen gegen Umgangsregelungen
Verstöße gegen Umgangsregelung: Gerichtliche Maßnahmen zur Wahrung des Kindeswohls
Wenn eine verbindliche Umgangsregelung nicht eingehalten wird, kann das Familiengericht Ordnungsgeld verhängen. Bei wiederholten Verstößen sind auch weitergehende Maßnahmen möglich. Ziel ist es jedoch nicht die Bestrafung, sondern die Durchsetzung des Kontakts zwischen Kind und Umgangsberechtigtem im Sinne des Kindeswohls.
Was kostet ein Umgangsverfahren?
Kosten im Umgangsverfahren: Transparente Aufklärung und Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe
Die Kosten eines Umgangsverfahrens hängen von der Komplexität des Falls ab. Neben den Anwaltskosten fallen auch Gerichtsgebühren an. In vielen Fällen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und klären transparent über den möglichen finanziellen Aufwand auf.