Anwalt für internationales Familienrecht Berlin

Grenzüberschreitende Familienangelegenheiten sicher lösen – Beratung im internationalen Familienrecht in Berlin

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Kanzlei für internationales Familienrecht in Berlin

Ihre Anlaufstelle bei internationalen Trennungen und Sorgerechtsfragen

Das internationale Familienrecht spielt eine zunehmend bedeutende Rolle in einer globalisierten Welt, in der immer mehr Menschen grenzüberschreitende Beziehungen führen. In Berlin, einem internationalen Zentrum mit Bewohnern unterschiedlichster Herkunft, ist der Beratungsbedarf in diesem Bereich besonders hoch. Ob Eheschließung mit Auslandsbezug, Trennung von Partnern verschiedener Staatsangehörigkeit oder Fragen zum Sorgerecht für Kinder mit Wohnsitz im Ausland – internationale Aspekte des Familienrechts betreffen viele Lebensbereiche. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Unterstützung bei allen Fragen rund um das internationale Familienrecht Berlin. Von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Familienrecht auf internationales Privatrecht trifft.

5000+

Mandate

Team

erfahrene Anwälte

Global

International tätig

8

Offices

Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

IR Global Member

International vertreten

Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.

Internationale Ehen in Berlin: Zwischenstaatliche Realität und rechtliche Konsequenzen

Ehe mit Auslandsbezug – rechtliche Vorsorge und Beratung bei binationalen Partnerschaften in Berlin

Viele Paare, die in Berlin leben, besitzen unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Dies führt zu besonderen Herausforderungen, wenn es zu einer Eheschließung oder Trennung kommt. Das internationale Familienrecht regelt, welches Recht auf eine solche Ehe anzuwenden ist und welches Gericht im Fall einer Scheidung zuständig ist. Wir beraten Sie dazu, wie Sie rechtlich vorsorgen können, insbesondere durch Eheverträge mit Auslandsbezug.

Trennung und Scheidung mit Auslandsbezug: Internationale Zuständigkeiten verstehen

Internationale Scheidung – Zuständigkeit der Gerichte bei Trennung mit Auslandsbezug klären

Kommt es zur Trennung oder Ehescheidung, stellt sich die Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit. Dies ist besonders komplex, wenn einer der Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland lebt. Wir klären für Sie, ob das Familiengericht in Berlin zuständig ist oder ob ein Verfahren im Ausland erforderlich ist. Grundlage kann hier unter anderem Artikel 98 FamFG sein.

Rechtswahl und übliche Aufenthaltsorte: Welche Regel gilt?

Welches Recht gilt? – Rechtswahl und gewöhnlicher Aufenthalt im internationalen Familienrecht

Die Regelung, welches Recht im internationalen Familienrecht zur Anwendung kommt, richtet sich häufig nach dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ der Beteiligten. Das bedeutet, dass nicht automatisch deutsches Recht gilt, selbst wenn die Ehe in Berlin gelebt wird. Die Wahl des anwendbaren Rechts kann erhebliche Auswirkungen auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich haben. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren Fall passende Rechtswahl zu treffen.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team im internationales Familienrecht in Berlin

Ihr Ansprechpartner in Berlin für internationales Familienrecht – persönlich, mehrsprachig und erfahren

Unser erfahrenes Team begleitet Sie bei grenzüberschreitenden familienrechtlichen Fragestellungen mit fachlicher Präzision und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Wir vereinen juristisches Know-how mit interkulturellem Verständnis und beraten Sie in mehreren Sprachen – engagiert, verständlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Egal ob es um internationale Scheidungen, Sorgerechtsfragen oder Eheverträge mit Auslandsbezug geht: Wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite. Wenn Sie eine Beratung zum internationalen Familienrecht Berlin wünschen, erreichen Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Berlin oder im Rahmen einer Online-Beratung.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist entscheidend für die Bestimmung des anwendbaren Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit. Er kann Einfluss auf Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung haben.

In diesem Fall muss geprüft werden, ob das Berliner Familiengericht oder ein ausländisches Gericht zuständig ist. Auch das anwendbare Recht kann sich unterscheiden.

Ja. Auch ausländische Staatsangehörige können in Berlin familienrechtliche Verfahren führen, sofern ein hinreichender Inlandsbezug vorliegt.

Das hängt vom konkreten Fall ab. Die Dauer wird unter anderem von der Kooperationsbereitschaft der Parteien, dem anwendbaren Recht und der Gerichtszuständigkeit beeinflusst.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Aufwand. Internationale Sachverhalte erfordern oft eine intensivere Prüfung und Beratung.

Sie kann relevant sein für die Wahl des anwendbaren Rechts, die Gerichtszuständigkeit und bestimmte gesetzliche Ansprüche.

Ja. Gerade bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten bietet Mediation eine mögliche Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung.

Berlin

Köln

Hamburg

Düsseldorf

Frankfurt

München

Stuttgart

Bonn

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht bei internationalen Konstellationen

Umgang und Sorgerecht über Grenzen hinweg – rechtliche Unterstützung bei internationalen Familienkonflikten

Leben Kinder in einem anderen Staat oder haben Eltern unterschiedliche Nationalitäten, wird das Umgangsrecht oft zur grenzüberschreitenden Herausforderung. Auch Fragen der elterlichen Sorge bedürfen einer genauen rechtlichen Prüfung. Wir begleiten Sie in Sorgerechtsverfahren mit Auslandsbezug und sorgen dafür, dass das Kindeswohl auch international gewahrt bleibt.

Unterhaltspflichten in internationalen Familien

Unterhaltsansprüche im internationalen Kontext – rechtssichere Klärung bei grenzüberschreitenden Fällen

Wenn Ehepartner oder Kinder in unterschiedlichen Staaten leben, müssen Unterhaltsfragen unter Berücksichtigung des internationalen Unterhaltsrechts geklärt werden. Unterschiedliche Unterhaltsniveaus, Währungen und Rechtssysteme machen dies zu einem sensiblen Thema. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug.

Grenzüberschreitende Vermögensfragen: Zugewinn und Versorgungsausgleich

Vermögensaufteilung bei internationalen Ehen – rechtliche Klarheit über Ländergrenzen hinweg

Internationale Ehen bringen oft komplexe Fragen zur Vermögensverteilung mit sich. Dies betrifft nicht nur Immobilien im Ausland, sondern auch Rentenanwartschaften und Ersparnisse in anderen Staaten. Unsere Kanzlei prüft für Sie, welches Recht bei der Aufteilung von Vermögen Anwendung findet, und unterstützt Sie bei der Wahrung Ihrer Ansprüche.

Ehevertrag mit Auslandsbezug: Sicherheit für Paare mit internationalem Hintergrund

Eheverträge mit Auslandsbezug – rechtssichere Gestaltung für internationale Partnerschaften

Ein Ehevertrag ist besonders wichtig, wenn ein Auslandsbezug vorliegt. Unterschiedliche Regelungen der Staaten können im Konfliktfall zu Unsicherheiten führen. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung eines rechtswirksamen Ehevertrags, der auch international Bestand hat.

Erfahrung mit internationalen Familienkonstellationen

Kompetenz für komplexe Familienkonstellationen mit Auslandsbezug – in Berlin gut beraten

Unsere Praxis in Berlin begleitet seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten in grenzüberschreitenden familienrechtlichen Angelegenheiten. Mit fundierter Fachkenntnis und einem klaren Blick für internationale Zusammenhänge stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung zur Seite. Sie profitieren von unserer strukturierten Herangehensweise, individuellen Beratung und langjähriger Erfahrung im internationalen Familienrecht.

Zusammenarbeit mit Anwältinnen und Anwälten im Ausland

Weltweit vernetzt – internationale Zusammenarbeit für Ihre familienrechtlichen Anliegen

In vielen Fällen ist es notwendig, mit Anwaltskollegen in den Vereinigten Staaten, der EU oder anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Wir kooperieren mit einem internationalen Netzwerk, um Ihre Interessen effizient und rechtskonform durchzusetzen.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Internationale Kindesentführung: Rechtlicher Schutz und schnelles Handeln

Kindesentziehung ins Ausland – rechtliche Schritte zur Rückführung nach internationalen Abkommen

Im Falle einer widerrechtlichen Verbringung eines Kindes ins Ausland greifen internationale Abkommen. Wir vertreten Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung ins Ausland gebracht wurden, und setzen Ihre Rechte auf Rückführung durch.

Scheidungsfolgenvereinbarung bei grenzüberschreitenden Trennungen

Scheidungsfolgenvereinbarung mit Auslandsbezug – klare Regelungen für internationale Ehen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, Streitigkeiten bei internationalen Ehen zu vermeiden. Wir beraten Sie zur Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung unter Berücksichtigung aller länderspezifischen Besonderheiten.

Unterhaltsrecht im internationalen Vergleich

Unterhalt im internationalen Vergleich – rechtssichere Vertretung bei grenzüberschreitenden Ansprüchen

Ob Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt: Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Wir prüfen, welches Unterhaltsrecht Anwendung findet, und vertreten Ihre Interessen bei nationalen und internationalen Unterhaltsverfahren.

Mediation und einvernehmliche Lösungen über Grenzen hinweg

Internationale Familienmediation – einvernehmliche Lösungen ohne Gerichtsverfahren finden

Konflikte im internationalen Familienrecht müssen nicht vor Gericht enden. Unsere Mediatorin begleitet Sie dabei, auch in komplexen internationalen Situationen eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.

Eheauflösung mit Auslandsbezug: Dauer und Abläufe

Internationale Scheidung – realistische Einschätzung von Ablauf und Verfahrensdauer

Die Dauer einer Ehescheidung mit Auslandsbezug hängt von vielen Faktoren ab: dem anwendbaren Recht, der Gerichtszuständigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Beteiligten. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu Ablauf und Dauer Ihres Verfahrens.

Globalisierung und Familienrecht: Neue Anforderungen an die Rechtsberatung

Internationales Familienrecht im Wandel – wir bleiben für Sie auf dem neuesten Stand

Die zunehmende Globalisierung macht das internationale Familienrecht zu einem dynamischen Rechtsgebiet. Unsere Kanzlei in Berlin reagiert auf diese Entwicklung mit kontinuierlicher Fortbildung und Erfahrungsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene.

Ausländerrechtliche Aspekte in familienrechtlichen Verfahren

Schnittstelle zum Ausländerrecht – rechtliche Beratung bei Trennung und Aufenthaltstitel

Ein Verfahren im internationalen Familienrecht kann auch ausländerrechtliche Fragen aufwerfen. Wir beraten Sie zu Aufenthaltstiteln, Visafragen oder der Frage, wie sich eine Trennung auf den Aufenthaltsstatus auswirkt.