Rechtsanwälte für den Ehevertrag anfechten Berlin

Ehevertrag anfechten in Berlin: Ihre Rechte bei unwirksamen Regelungen

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Kanzlei für die Anfechtung des Ehevertrages in Berlin

Unterstützung bei der Anfechtung von Eheverträgen in Berlin

Ein Ehevertrag regelt die rechtlichen und finanziellen Grundlagen einer Ehe und kann vor, während oder sogar nach der Eheschließung geschlossen werden. Ziel ist es, individuelle Vereinbarungen zu Themen wie Vermögensverteilung, Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Erbrecht zu treffen. In vielen Fällen schaffen Eheverträge Klarheit über Rechte und Pflichten beider Ehegatten und vermeiden spätere Streitigkeiten im Fall einer Trennung oder Scheidung. Wird ein Ehevertrag angefochten oder für sittenwidrig erklärt, kann dies erhebliche rechtliche Folgen für beide Parteien haben, insbesondere im Hinblick auf Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Dennoch kann ein Ehevertrag auch angreifbar sein. Gerade wenn sich die Lebensumstände stark verändert haben oder eine Benachteiligung einer Partei offensichtlich wird, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen man einen Ehevertrag anfechten kann. In unserer Kanzlei in Berlin beraten wir Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und bieten Ihnen eine qualifizierte Rechtsberatung bei der Prüfung und Anfechtung von Eheverträgen.

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Einführung in den Ehevertrag

Klarheit und Sicherheit durch individuelle Regelungen

Ein Ehevertrag ist im Familienrecht ein zentrales Instrument, mit dem Ehegatten ihre finanziellen und rechtlichen Verhältnisse individuell regeln können. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Scheidung oder Trennung schafft ein gut gestalteter Ehevertrag Klarheit und Sicherheit für beide Partner. Paare können so Unsicherheiten vermeiden und ihre jeweiligen Bedürfnisse und Lebensumstände berücksichtigen. Ein Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Die Gestaltung und Prüfung eines solchen Vertrags sollte stets mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts oder einer Fachanwältin für Familienrecht erfolgen. So wird sichergestellt, dass alle Regelungen rechtlich wirksam, fair und auf die individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Eine sorgfältige Prüfung schützt vor späteren Streitigkeiten und sorgt dafür, dass der Ehevertrag auch im Ernstfall Bestand hat.

Ehevertrag anfechten: Wann ist das möglich?

Wann Klauseln unwirksam sind und Gerichte entscheiden

Ein Ehevertrag kann dann angefochten werden, wenn er gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstößt. Die Anfechtung erfolgt in der Regel wegen Sittenwidrigkeit, aber auch wegen Drohung, Täuschung oder Irrtum. Unter bestimmten Umständen, etwa wenn unfaire oder unbillige Bedingungen vorliegen, die zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Partners führen, ist eine Anfechtung besonders erfolgversprechend. Unsere Erfahrung zeigt: Nicht selten enthalten Eheverträge Klauseln, die einseitig zugunsten einer Partei ausgestaltet sind und damit angreifbar werden. Im Streitfall entscheidet das Gericht über die Wirksamkeit des Ehevertrags.

Sittenwidrigkeit als Anfechtungsgrund

Sittenwidriger Ehevertrag: Unangemessene Benachteiligung kann zur Unwirksamkeit führen

Ein Vertrag ist sittenwidrig, wenn er einen Ehepartner in unangemessener Weise benachteiligt. Typisch sind Fälle, in denen der wirtschaftlich überlegene Partner die Vermögensverteilung oder den Versorgungsausgleich weitgehend ausschließt oder Unterhaltsverzichte fordert, ohne die konkrete Lebenssituation der Ehegatten zu berücksichtigen. Auch der völlige Ausschluss des Zugewinnausgleichs bei gleichzeitigem Kinderwunsch kann problematisch sein.

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Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team im Familienrecht für Ihren Ehevertrag anfechten in Berlin

Ehevertrag prüfen und anfechten: Ihre Anwaltskanzlei in Berlin an Ihrer Seite

Ein Ehevertrag ist ein sensibles Vertragswerk, das fundierte rechtliche Prüfung erfordert. Für die rechtliche Wirksamkeit ist es besonders wichtig, dass der Ehevertrag die richtige Form einhält. Gerade im Streitfall über Inhalt oder Gültigkeit ist die Einschätzung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt entscheidend. Beachten Sie, dass das Einkommen der Ehepartner Einfluss auf die Kosten der rechtlichen Beratung und die Höhe der Anwaltsgebühren haben kann. In unserer Berliner Kanzlei bieten wir Ihnen individuelle Beratung, fundierte Prüfung bestehender Verträge und klare Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Ob Sie einen Ehevertrag bereits geschlossen haben oder eine Anfechtung prüfen lassen wollen: Unsere Kanzlei in Berlin steht Ihnen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite. Wir begleiten Sie durch alle Schritte des Prüfungs- und Anfechtungsverfahrens und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Wenn eine Partei erheblich benachteiligt wird, etwa durch vollständigen Ausschluss von Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinn, kann Sittenwidrigkeit vorliegen.

Je nach Anfechtungsgrund bestehen unterschiedliche Fristen. Bei Täuschung oder Drohung beginnt die Frist in der Regel mit der Kenntnis des Mangels.

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Aufwand der rechtlichen Auseinandersetzung. Eine erste Einschätzung erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Ja. Die Anfechtung kann sich auch auf bestimmte Regelungen beschränken. Die Bedeutung einzelner Klauseln im Ehevertrag ist dabei besonders hervorzuheben, da unwirksame Klauseln – insbesondere salvatorische Klauseln – nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.

Ein Anwalt prüft nicht nur die rechtliche Wirksamkeit, sondern begleitet Sie auch bei der Kommunikation mit dem Ehepartner, der Gegenseite und dem Familiengericht. Dabei wird der gesamte Vertrag, insbesondere der Ehevertrag, auf Wirksamkeit, Sittenwidrigkeit und mögliche Anfechtungsgründe überprüft.

Unsere Kanzlei in Berlin unterstützt Sie bei allen Fragen zum Ehevertrag, von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Auch unverheiratete Partners können sich bei uns zu Partnerschaftsverträgen und deren rechtlicher Ausgestaltung beraten lassen.

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An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Drohung, Täuschung, Irrtum

Ehevertrag anfechten wegen Täuschung, Drohung oder Irrtum: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Ein weiterer Grund für die Anfechtung eines Ehevertrags kann die Art und Weise des Vertragsschlusses sein, insbesondere wenn beim Vertragsschluss eine Täuschung, Drohung oder ein relevanter Irrtum vorlag. Wer unter Druck gesetzt oder über wesentliche Umstände getäuscht wurde, hat das Recht zur Anfechtung. Auch ein Irrtum über zentrale Vertragsinhalte – also das Vorliegen eines Irrtums beim Vertragsschluss – kann unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb gesetzlicher Fristen zur Unwirksamkeit führen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Anfechtung Ihres Ehevertrags unter diesen Gesichtspunkten möglich ist.

Die Rolle des Zugewinnausgleichs

Güterstand im Ehevertrag: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen der Vereinbarung

Ohne abweichende Vereinbarung leben Ehepartner im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Ehevertrag können die Ehepartner jedoch den Güterstand individuell gestalten und zwischen verschiedenen Optionen wie Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wählen. Im Scheidungsfall bedeutet das bei der Zugewinngemeinschaft: Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird hälftig geteilt. Alternativ kann im Ehevertrag auch Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden, um die Vermögensaufteilung und rechtlichen Folgen individuell zu regeln. Ein Ehevertrag kann diesen Mechanismus ändern oder ausschließen. Doch nicht jede Regelung ist zulässig. Wenn der Ausschluss des Zugewinns zu einer groben Unbilligkeit führt, kann dies ein Ansatzpunkt für die Anfechtung sein.

Unterhaltsverzichte kritisch prüfen

Ehegattenunterhalt im Ehevertrag: Wann ein Verzicht unwirksam sein kann

In vielen Eheverträgen findet sich ein vollständiger Verzicht auf Ehegattenunterhalt. Solche Regelungen können sittenwidrig sein, wenn sie den unterhaltsberechtigten Partner in eine existenzbedrohende Lage bringen oder ohne Rücksicht auf die Lebensverhältnisse getroffen wurden. Besonders bei langjährigen Ehen, Krankheit oder Kinderbetreuung sollte ein Verzicht sorgfältig geprüft werden.

Unternehmer und Ehevertrag

Unternehmerehen und Eheverträge: Vermögensschutz ohne Benachteiligung des Partners

Gerade Unternehmer nutzen Eheverträge, um ihr Betriebsvermögen zu schützen. Durch gezielte vertragliche Regelungen können sie ihre Vermögenswerte vor unvorhergesehenen Risiken und im Falle einer Scheidung absichern. Eine solche Absicherung ist grundsätzlich legitim. Bei der Gestaltung des Ehevertrags ist zudem die Bewertung der vermögenswerten eines Unternehmens von zentraler Bedeutung, da sie Einfluss auf die Aufteilung und die Notarkosten hat. Dennoch darf der wirtschaftlich schwächere Partner nicht unangemessen benachteiligt werden. Wir helfen Ihnen zu beurteilen, ob die Regelungen ausgewogen und wirksam sind oder ein Risiko für eine Anfechtung bergen.

Spätere Veränderungen und Anpassungsbedarf

Veränderte Lebensumstände: Wann ein Ehevertrag angepasst oder angefochten werden sollte

Ein Vertrag, der zum Zeitpunkt seines Abschlusses noch als ausgewogen galt, kann durch geänderte Umstände unwirksam werden. Etwa durch Krankheit, Kindererziehung oder einen Wohnsitzwechsel ins Ausland. In solchen Fällen kann eine nachträgliche Anpassung erforderlich sein oder die Frage der Anfechtbarkeit neu bewertet werden. Veränderte Lebensumstände machen oft neue Entscheidungen hinsichtlich des Ehevertrags notwendig, um die rechtliche und finanzielle Sicherheit beider Partner zu gewährleisten.

Gesetzliches Leitbild vs. individuelle Vereinbarung

Ehevertrag statt Zugewinngemeinschaft: Individuelle Lösungen für besondere Lebensumstände

Das gesetzliche Leitbild für Ehen in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles Vermögen, das während der Ehe erworben wird, wird im Falle einer Scheidung grundsätzlich gleichmäßig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Doch nicht für alle Paare ist diese Regelung passend. Ein Ehevertrag eröffnet die Möglichkeit, von diesem gesetzlichen Modell abzuweichen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. 

Besonders sinnvoll ist dies, wenn bereits vor der Ehe Vermögen vorhanden ist, einer der Partner ein Unternehmen besitzt oder besondere Wünsche zur Vermögensaufteilung bestehen. Im Ehevertrag können auch Regelungen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich und zur Aufteilung des Vermögens getroffen werden. So erhalten beide Partner im Falle einer Scheidung Klarheit und Rechtssicherheit über ihre Ansprüche und Pflichten. Individuelle Vereinbarungen bieten die Chance, die eigenen Lebensumstände und Ziele optimal abzubilden.

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Objektive Störung der Vertragsparität

Objektive Störung der Vertragsparität: Wann ein Ehevertrag als sittenwidrig gilt

Eine objektive Störung der Vertragsparität liegt vor, wenn ein Ehevertrag eine deutliche Schieflage zugunsten eines Ehegatten aufweist und den anderen Partner übermäßig belastet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Vertrag den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt vollständig ausschließt, ohne einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Solche einseitigen Regelungen können als sittenwidrig eingestuft werden und sind damit nichtig. 

Im Rahmen einer Anfechtung prüfen die Gerichte sorgfältig, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine offensichtliche Benachteiligung vorlag, die gegen die guten Sitten verstößt. Entscheidend ist dabei, ob die getroffenen Regelungen im Ehevertrag die Interessen beider Ehegatten angemessen berücksichtigen oder ob eine Partei unangemessen benachteiligt wird.

Ehevertrag in Kombination mit Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung

Klarheit schaffen – Anfechtung nicht ausgeschlossen

Viele Ehepaare ergänzen ihren Ehevertrag mit einer Trennungsvereinbarung oder einer Scheidungsvereinbarung, um die rechtlichen und finanziellen Scheidungsfolgen klar zu regeln. Solche Vereinbarungen bestimmen die Folgen einer Trennung oder Scheidung für die Ehepartner, insbesondere in Bezug auf Vermögensaufteilung, Unterhalt und die Nutzung der Ehewohnung. Klare vertragliche Regelungen helfen, Streit und Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden und schaffen Rechtssicherheit. Im Folgenden werden die wichtigsten Themen rund um Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen erläutert.

Auch diese Vereinbarungen können angefochten werden, etwa wenn sie im Rahmen eines Scheidungskriegs unter Druck abgeschlossen wurden oder grundlegende Rechte verletzt. Die Wirksamkeitskontrolle erfolgt hier ebenfalls unter Berücksichtigung der konkreten Lebensverhältnisse.

Anfechtung durch die Frau: Besondere Schutzaspekte

Benachteiligung von Ehegattinnen: Ungerechte Eheverträge gezielt anfechten und korrigieren

In der Praxis zeigt sich, dass Frauen besonders häufig benachteiligt werden, etwa durch generellen Unterhaltsverzicht oder Ausschluss vom Versorgungsausgleich. Die rechtliche Stellung der Ehegattin als Ehegatte ist dabei von zentraler Bedeutung, da sie im Rahmen der Anfechtung gezielt geschützt werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass ungerechte Vereinbarungen angefochten und korrigiert werden können, wobei eine Anfechtung Auswirkungen auf beide Ehepartnern haben kann, insbesondere im Hinblick auf Vermögensaufteilung und gegenseitige Rechte.

Ablauf eines Anfechtungsverfahrens

Anfechtung vor dem Familiengericht: Ablauf, Fristen und anwaltliche Unterstützung

Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim zuständigen Familiengericht. Das Anfechtungsverfahren wird vor den Gerichten durchgeführt, die über die Wirksamkeit und Gültigkeit des Ehevertrags entscheiden. Rechtsanwälte spielen hierbei eine zentrale Rolle, da sie Sie professionell beraten und im gesamten Verfahren vor den Gerichten vertreten. Wichtig ist dabei die Fristwahrung sowie die nachvollziehbare Darlegung der Anfechtungsgründe. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

Checkliste zur Vorbereitung

Ehevertrag richtig vorbereiten: Struktur, Offenheit und anwaltliche Begleitung für klare Regelungen

Eine gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem ausgewogenen und rechtssicheren Ehevertrag. Bevor ein Ehevertrag geschlossen wird, sollten beide Partner ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und gemeinsam die Ziele und Bedürfnisse für die Regelungen im Vertrag festlegen. Wichtige Punkte sind die Entscheidung über den gewünschten Güterstand, die Regelung von Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensaufteilung sowie die Berücksichtigung möglicher Risiken im Falle einer Scheidung. 

Es empfiehlt sich, eine Checkliste zu erstellen, um alle relevanten Aspekte zu erfassen und keine wichtigen Punkte zu übersehen. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht ist dabei besonders wertvoll: Sie helfen bei der Gestaltung des Ehevertrags, klären über rechtliche Konsequenzen auf und sorgen dafür, dass die getroffenen Regelungen den individuellen Verhältnissen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So wird der Ehevertrag zu einer sicheren Grundlage für die gemeinsame Zukunft.