Rechtsanwälte für internationales Erbrecht Berlin
Internationales Erbrecht in Berlin – rechtssichere Beratung bei Erbschaften mit Auslandsbezug



Kanzlei für internationales Erbschaft in Berlin
Grenzüberschreitend erben – Ihre Kanzlei für internationales Erbrecht in Berlin
Das internationale Erbrecht betrifft immer mehr Menschen in Berlin: sei es durch Vermögen im Ausland, Erben mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder einen Erblasser mit Wohnsitz im Ausland. Gerade bei internationalen Erbfällen und Nachlässen stoßen gesetzliche Regelungen oft an ihre Grenzen, sodass professionelle Unterstützung unerlässlich ist. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um das internationale Erbrecht, von der Nachlassplanung bis zur Abwicklung komplexer Erbfälle mit Auslandsbezug und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit internationalen Nachlässen. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber allen Beteiligten und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Lösung.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
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Unsere Leistungen für internationales Erbrecht in Berlin
Unsere Leistungen im internationalen Erbrecht – umfassende Begleitung bei grenzüberschreitenden Erbfällen
- Einführung in das internationale Erbrecht
- Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung
- Erbfälle mit Auslandsbezug
- Gestaltung internationaler Testamente
- Nachlassplanung bei grenzüberschreitendem Vermögen
- Erben mit Wohnsitz im Ausland
- Streit in der internationalen Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsrecht im internationalen Kontext
- Internationale Unternehmensnachfolge
- Steuerliche Fragen bei Erbschaften mit Auslandsbezug
- Rolle des europäischen Nachlasszeugnisses
- Nachlasssicherung und Nachlassabwicklung bei grenzüberschreitenden Erbfällen
- Vertretung gegenüber ausländischen Stellen
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in das internationale Erbrecht
Was ist internationales Erbrecht? Definition, Auslandsbezug und Bedeutung in Berlin
Der Begriff des internationalen Erbrechts bezeichnet die Gesamtheit der Regelungen, die bei grenzüberschreitenden Erbfällen zur Anwendung kommen. Dabei geht es um die Definition und Abgrenzung zentraler Begrifflichkeiten im internationalen Privatrecht.
Ein zentrales Kriterium für die Anwendung internationalen Erbrechts ist die sogenannte Auslandsberührung. Diese liegt vor, wenn beispielsweise die Staatsangehörigkeit des Erblassers, der Wohnsitz, der Aufenthaltsort oder Vermögen im Ausland – insbesondere Immobilien – betroffen sind. In Berlin sind solche Fälle aufgrund der internationalen Bevölkerung und globalen Vermögensverteilung besonders häufig.
Bedeutung der EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung und ihre Bedeutung für deutsch-ausländische Erbfälle
Die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) spielt bei internationalen Erbfällen innerhalb Europas eine zentrale Rolle. Sie legt fest, welches Erbrecht – insbesondere ob das deutsche Erbrecht oder das eines anderen Staates – bei grenzüberschreitenden Erbfällen zur Anwendung kommt und ermöglicht die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Gerade bei im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen ist die Frage entscheidend, ob das deutsche Recht auf den Nachlass Anwendung findet und wie deutsche Vorschriften im internationalen Kontext berücksichtigt werden.
Unser Team in Berlin prüft für Sie, ob deutsches oder ausländisches Recht greift und wie die Verfügung über Nachlasswerte geregelt wird, wobei wir besonderen Wert auf die Anwendung der deutschen Rechtsordnung und die Beratung in deutscher Sprache legen. Die Anwendung deutscher Vorschriften auf im Ausland lebende Deutsche kann dabei besondere Herausforderungen mit sich bringen, etwa bei der Anerkennung deutscher Testamente oder der Durchsetzung deutscher Erbansprüche im Ausland.
Erbfälle mit Auslandsbezug
Rechtssichere Abwicklung und internationale Zusammenarbeit
Erbfälle mit Auslandsbezug werfen oft schwierige Fragen zur Erbfolge, Nachlassabwicklung und Verfügung über Auslandsvermögen auf, wobei wir eng mit Partnern in verschiedenen Ländern zusammenarbeiten. Besonders Immobilien in einem anderen Land, wie etwa Spanien oder Frankreich, unterliegen länderspezifischen Regelungen und müssen nach dem jeweiligen Recht behandelt werden. Wir koordinieren alle Schritte mit Partnerkanzleien im Ausland und sorgen für eine abgestimmte Nachfolgeplanung.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team für internationales Erbrecht in Berlin
Ihr Ansprechpartner in Berlin für internationales Erbrecht – mit Netzwerk im In- und Ausland
Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät Sie in allen Fragen des internationalen Erbrechts. Anwälte mit Expertise im internationalen und ausländischen Erbrecht gewährleisten eine kompetente rechtliche Beratung, insbesondere bei komplexen Erbfällen mit Auslandsbezug. Mit einem starken Netzwerk an Partnern im Ausland sowie in München bieten wir Ihnen eine umfassende und individuell zugeschnittene Beratung bei grenzüberschreitenden Erbfällen. In Berlin stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Anfrage per E Mail.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Wenn der Erblasser, ein Erbe oder Nachlasswerte einen Bezug zum Ausland haben. Besonders bei Grundbesitz (z.B. Immobilien oder Grundstücken) im Ausland ist zu beachten, dass das Recht des Landes gilt, in dem sich der Grund befindet.
In der Regel das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, sofern nicht im Testament etwas anderes bestimmt wurde.
Ein Dokument, das Erbenstellung und Verfügungsbefugnis EU-weit bestätigt.
Nicht unbedingt. Es muss aber den Formvorgaben aller betroffenen Rechtsordnungen entsprechen.
Durch frühzeitige Nachlassplanung, klare Testamente und professionelle Begleitung.
Berlin
Köln
Hamburg
Düsseldorf
Frankfurt
München
Stuttgart
Bonn
Lokal. Überregional. International.
Gestaltung internationaler Testamente
International gültige Testamente – rechtssichere Gestaltung bei Auslandsbezug
Ein Testament mit Auslandsbezug erfordert besondere Sorgfalt. Der Zeitpunkt des Todes ist entscheidend für die Wirksamkeit und Anerkennung internationaler Testamente, da er bestimmt, welches Erbrecht Anwendung findet und ob die letztwillige Verfügung im jeweiligen Land anerkannt wird. Form, Sprache und Inhalt müssen internationalen Vorgaben entsprechen, um im Todesfall wirksam und vollstreckbar zu sein, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Testamentsformen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von Verfügungen mit internationalem Bezug und sichern so Ihre Vermögensnachfolge grenzüberschreitend ab.
Nachlassplanung bei grenzüberschreitendem Vermögen
Internationale Nachlassplanung – rechtssicher, steueroptimiert und individuell gestaltet
Eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung hilft, rechtliche und steuerliche Schwierigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Besonders das Steuerrecht spielt bei der grenzüberschreitenden Nachlassplanung eine zentrale Rolle, da es häufig zu Fragen der Erbschaftsteuer und Doppelbesteuerung kommt. Bei internationalen Nachlässen können zudem zahlreiche rechtliche und steuerliche Fallstricke (Fallen) auftreten, die ohne professionelle Beratung zu erheblichen Nachteilen führen können. Die Materie der internationalen Nachlassplanung ist äußerst komplex und erfordert interdisziplinäres Fachwissen. Wenn Vermögen in mehreren Staaten verteilt ist, prüfen wir, welche Rechte gelten und wie Sie Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher und steueroptimiert gestalten. Unser Team in Berlin ist mit den Anforderungen bei Auslandsbezug vertraut und entwickelt individuelle Lösungen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.
Erben mit Wohnsitz im Ausland
Erben im Ausland – Zugriff auf deutsches Vermögen und internationale Steuerpflichten
Wenn Erben im Ausland leben, stellt sich die Frage, ob und wie der Zugriff auf das Vermögen in Deutschland möglich ist. Ebenso kann eine Erbschaft in Deutschland steuerliche oder rechtliche Verpflichtungen im Wohnsitzstaat auslösen. Wir beraten Sie zu allen Folgen eines internationalen Erbfalls und vertreten Sie in der Kommunikation mit Behörden und Gerichten, wobei wir Ihnen umfassende Hilfe und Unterstützung bei grenzüberschreitenden Erbfällen bieten.
Streit in der internationalen Erbengemeinschaft
Konflikte in der internationalen Erbengemeinschaft – rechtliche Durchsetzung und Lösungsstrategien
Kommt es innerhalb einer internationalen Erbengemeinschaft zu Meinungsverschiedenheiten, können schnell Auseinandersetzungen entstehen, die eine strukturierte und rechtssichere Lösung erfordern. Unterschiedliche Rechtsauffassungen, Sprachbarrieren oder abweichende nationale Regelungen erschweren die Einigung und führen häufig zu komplexen Auseinandersetzungen über die Aufteilung des Nachlasses. Wir vertreten Ihre Interessen entschlossen, unterstützen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie der Abwehr unberechtigter Forderungen und suchen lösungsorientierte Wege zur Nachlassverteilung.
Pflichtteilsrecht im internationalen Kontext
Grenzüberschreitende Pflichtteilsansprüche – was bei internationalen Erbfällen zu beachten ist
Auch das Pflichtteilsrecht kann bei grenzüberschreitenden Erbfällen zur Anwendung kommen. Die Pflichtteilsrechte unterscheiden sich jedoch erheblich von Land zu Land, da jedes nationale Rechtssystem eigene Regelungen und Voraussetzungen für Pflichtteilsberechtigte vorsieht. Ob und in welchem Umfang Pflichtteilsansprüche bestehen, richtet sich nach dem anwendbaren Erbrecht und kann sich zudem auf einzelne Teile des Nachlasses beziehen, insbesondere wenn verschiedene Rechtsordnungen für unterschiedliche Vermögensbereiche gelten. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche geltend gemacht werden können oder wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen.
Internationale Unternehmensnachfolge
Rechtssichere Planung bei grenzüberschreitendem Betriebsvermögen
Besitzen Sie Betriebsvermögen oder Unternehmensanteile mit internationalem Bezug, ist eine strukturierte Nachfolgeplanung unerlässlich. Im Rahmen der internationalen Nachfolge kann es auch erforderlich sein, neue Unternehmen im Ausland zu gründen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen optimal zu gestalten. Wir begleiten Unternehmer bei der Planung und Umsetzung einer länderübergreifenden Vermögensnachfolge und koordinieren die Abwicklung mit unseren Partnern im In- und Ausland.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Steuerliche Fragen bei Erbschaften mit Auslandsbezug
Internationale Erbschaften und Steuerrecht – Doppelbesteuerung vermeiden, Recht sicher anwenden
Die Besteuerung von internationalen Erbfällen kann durch unterschiedliche nationale Steuerrechte kompliziert werden. Das internationale Privatrecht (IPR) bildet dabei den rechtlichen Rahmen, um das anwendbare Recht bei grenzüberschreitenden Erbschaften zu bestimmen und die steuerliche Behandlung zu regeln. Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitzstaat und Staatsangehörigkeit spielen eine Rolle. Wir stimmen Ihre Nachfolgeplanung mit erfahrenen Steuerberatern ab und helfen, steuerliche Risiken zu vermeiden.
Rolle des europäischen Nachlasszeugnisses
Nachweiserleichterung für Erben bei grenzüberschreitenden Erbfällen
Das europäische Nachlasszeugnis erleichtert die Anerkennung von Erbenstellung und Verfügungsbefugnissen im Ausland. Gerade bei internationalen Nachlässen ist der Erbschein ein wichtiger Nachweis für die Erbenstellung, wobei das europäische Nachlasszeugnis (EU-Erbschein) die Abwicklung innerhalb der EU vereinfacht, ohne dass in jedem Land ein separater Erbschein beantragt werden muss. Es ist in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) gültig, wobei Unterschiede zwischen dem deutschen Erbschein und dem europäischen Nachlasszeugnis (EU-Erbschein) bestehen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Nutzung des Nachlasszeugnisses.
Nachlasssicherung und Nachlassabwicklung bei grenzüberschreitenden Erbfällen
Rechtssicher handeln bei Auslandsvermögen
Die Nachlasssicherung und Nachlassabwicklung gewinnen bei grenzüberschreitenden Erbfällen im internationalen Erbrecht eine besondere Bedeutung. Sobald ein Nachlass Auslandsbezug aufweist – sei es durch Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in verschiedenen Staaten – stehen Erben und Erbengemeinschaften vor komplexen rechtlichen Herausforderungen. In solchen Fällen ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht einzubeziehen, der mit den Besonderheiten des internationalen Erbrechts vertraut ist.
Ein zentrales Element der Nachlasssicherung ist die sorgfältige Ermittlung des anwendbaren Rechts. Hierbei spielen sowohl die Staatsangehörigkeit des Erblassers als auch dessen letzter gewöhnlicher Aufenthalt eine Rolle. Die richtige Rechtswahl kann maßgeblich beeinflussen, wie der Nachlass abgewickelt wird und welche Ansprüche Erben oder Pflichtteilsberechtigte geltend machen können. Ein Rechtsanwalt prüft im Rahmen der Nachlassabwicklung, welche Regelungen der verschiedenen Staaten zur Anwendung kommen und wie die Interessen der Erben optimal geschützt werden.
Gerade bei der Übertragung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten mit Auslandsbezug ist eine präzise Planung und Durchführung unerlässlich. Unterschiedliche nationale Vorschriften zur Nachlassabwicklung, steuerliche Rahmenbedingungen und die Einhaltung formaler Anforderungen können den Prozess erschweren. Ein Anwalt für Erbrecht koordiniert die notwendigen Schritte, sorgt für die Sicherung des Nachlasses und begleitet die Erben bei der rechtssicheren Übertragung der Nachlasswerte.
Die Nachlasssicherung umfasst zudem die Wahrung der Ansprüche aller Beteiligten, insbesondere in Fällen, in denen mehrere Staaten und Rechtsordnungen betroffen sind. Die Erfahrung eines Rechtsanwalts ist hierbei von unschätzbarem Wert, um die Nachlassabwicklung effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. So können Erben und Erbengemeinschaften sicherstellen, dass ihr Erbe geschützt ist und die Nachlassabwicklung erfolgreich abgeschlossen wird.
Durch eine vorausschauende Planung und die enge Zusammenarbeit mit Experten im internationalen Erbrecht lassen sich viele Schwierigkeiten vermeiden. Unsere Kanzlei in Berlin steht Ihnen mit umfassender Erfahrung und fundiertem Fachwissen zur Seite, um die Nachlasssicherung und Nachlassabwicklung bei grenzüberschreitenden Erbfällen optimal zu gestalten.
Vertretung gegenüber ausländischen Stellen
Vertretung vor ausländischen Stellen – Durchsetzung Ihrer Erbrechte im internationalen Kontext
Unsere Rechtsanwälte in Berlin vertreten Sie bei Bedarf auch gegenüber ausländischen Nachlassgerichten, Notariaten oder Grundbuchämtern. Dabei ist die jeweilige Rechtsordnung des betroffenen Staates von entscheidender Bedeutung, da die Durchsetzung von Ansprüchen und die Anerkennung von Dokumenten stark von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Staates abhängen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Anspruch durchsetzbar bleibt und beraten zu den notwendigen Unterlagen und Verfahrensschritten, wobei wir auch auf die Unterschiede zwischen den Staaten im internationalen Erbrecht eingehen.