Anwalt für Erbschaftssteuer Berlin

Steuern auf Ihre Erbschaft in Berlin – rechtzeitig handeln, richtig planen

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Kanzlei für Erbschaftssteuer in Berlin

Erbschaftssteuer in Berlin: Was Sie für Ihre Erbschaft jetzt wissen sollten

Die Erbschaftssteuer betrifft viele Berlinerinnen und Berliner, die Vermögenswerte erben oder Schenkungen erhalten. Dabei stellt sich schnell die Frage: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer, welche Freibeträge gelten, und wie lassen sich unnötige Steuerlasten vermeiden? Als erfahrene Kanzlei für Erbrecht in Berlin beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer, vor allem unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung sowie bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.

5000+

Mandate

Team

erfahrene Anwälte

Global

International tätig

8

Offices

Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

IR Global Member

International vertreten

Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.

Einführung in die Erbschaftssteuer

Was ist die Erbschaftssteuer? Grundlagen und Bedeutung im Berliner Kontext

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die bei Übertragung von Vermögen durch Erbfall oder Schenkung fällig wird. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Tod einer Person, die Vermögen hinterlässt. In Deutschland ist sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt, das dem Steuerrecht als rechtlichem Rahmen unterliegt. Zuständig für die Festsetzung der Erbschaftssteuer ist das Finanzamt. Die Schenkungsteuer ist eine verwandte Steuerart, die bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten anfällt. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können als Erben oder Erblasser in Betracht kommen. In Berlin betrifft das Thema insbesondere Fälle mit Immobilien, höheren Vermögenswerten oder komplexen Familienkonstellationen.

Steuerklassen und Freibeträge

So wird die Erbschaftssteuer in Berlin für Ihre Erbschaft berechnet

Entscheidend für die Höhe der Erbschaftssteuer ist das Verwandtschaftsverhältnis (Verhältnis) zwischen Erblasser und Empfänger. Dieses Verhältnis bestimmt die Steuerklasse und damit auch die Höhe des Erbschaftssteuer Freibetrags sowie die Steuersätze. Der Erbschaftssteuer Freibetrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad und ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Steuerlast. Der Freibetrag reduziert die steuerpflichtige Erbmasse und beeinflusst somit maßgeblich die Steuerlast für die Erbenden. Zu den wichtigsten Faktoren bei der Berechnung der Erbschaftssteuer zählen daher die Steuerklasse und die jeweiligen Freibeträge.

In Steuerklasse I befinden sich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Ehegatte, Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder. Stiefkinder gehören ebenfalls zur Steuerklasse I und erhalten wie leibliche Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro. Enkelkinder profitieren von einem Freibetrag von 200.000 Euro, in bestimmten Fällen kann der Freibetrag für Enkelkinder auch 100.000 Euro betragen. Empfänger in Steuerklasse I profitieren somit von besonders hohen Freibeträgen. Eltern und Großeltern gehören zur Steuerklasse II, ebenso wie andere Verwandten, mit einem Freibetrag von 20.000 Euro. Steuerklasse III umfasst entferntere Verwandte und fremde Personen, auch hier liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro. Für die Steuerpflicht ist entscheidend, wer als Empfänger der Erbschaft gilt und wer als Erbender auftritt.

Berechnung der Erbschaftssteuer

Verkehrswert, Freibeträge und Steuersätze für Ihre Erbschaft im Überblick

Die Erbschaftssteuer wird auf Grundlage des Verkehrswertes der übertragenen Vermögenswerte berechnet. Maßgeblich für die Besteuerung ist dabei der steuerpflichtige Erwerb (Erwerbs), also der Wert des Vermögens, den der Erwerber nach Abzug der Freibeträge erhält. Die Berechnung erfolgt abzüglich der geltenden Freibeträge. Der übrig bleibende Betrag unterliegt dann einem gestaffelten Steuersatz, der sich nach der Steuerklasse richtet.

Die Steuersätze reichen von 7 % bis 50 %. Ein Kind, das beispielsweise eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro erbt, zahlt nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro auf die verbleibenden 200.000 Euro Erbschaftssteuer gemäß Steuerklasse I.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unser Team im Erbrecht für Erbschaftssteuer in Berlin

Kompetenz in Berlin – Unser Team für Ihre Berliner Erbschaft

Unsere Kanzlei in Berlin verfügt über ein engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten mit fundierter Expertise im Erbrecht und Steuerrecht. Wir begleiten Mandanten in allen Fragen rund um die Erbschaftssteuer – von der ersten Beratung bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Dabei legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung, rechtssichere Gestaltung und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unsere lokale Verankerung in Berlin.

Erbrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis, der Höhe des Erbes und den geltenden Freibeträgen. Steuersätze liegen zwischen 7 % und 50 %.

Je nach Steuerklasse: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel, 20.000 Euro für entferntere Verwandte oder Dritte.

Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Für das Familienheim kann eine Steuerbefreiung greifen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ja. Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Schenkungen müssen jedoch gut geplant und dokumentiert werden.

Das Berliner Testament begünstigt zunächst den Ehepartner, kann aber steuerlich nachteilig für die Kinder sein. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

Berlin

Köln

Hamburg

Düsseldorf

Frankfurt

München

Stuttgart

Bonn

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet Ihnen überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Steuerpflichtige Vorgänge

Steuerpflicht bei Erbschaft und Schenkungen: Was Sie beachten müssen

Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Erwerb von Todes wegen, also durch gesetzliche oder testamentarische Erbfolge. Auch Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse fallen darunter. Der Schenker hat bei Schenkungen bestimmte steuerliche Pflichten, wie etwa die Anzeige- und Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt. Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen in der Erbschaft kann ebenfalls erbschaftsteuerliche Konsequenzen haben. Ebenso steuerpflichtig sind Schenkungen unter Lebenden. Hier gilt ein Zeitraum von zehn Jahren: Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden mit dem Erbfall zusammengerechnet.

Steuerliche Besonderheiten für Immobilien

Erbschaftssteuer bei Immobilien in Berlin: Bewertung und Steuerbefreiung bei der Erbschaft für das Familienheim

In Berlin betrifft die Erbschaftssteuer häufig Immobilien, da hier ein erheblicher Teil des Vermögens gebunden ist. Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert, der durch ein Gutachten oder das Finanzamt ermittelt wird. Es gibt eine Steuerbefreiung für das Familienheim, wenn es vom Ehepartner oder Kind weiter bewohnt wird. Diese Befreiung entfällt, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft oder nicht mehr selbst genutzt wird.

Berliner Testament

Chancen, Risiken und steuerliche Gestaltung der Erbschaft in Berlin

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments von Ehepartnern. Dabei setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben. Diese Konstruktion kann jedoch zu einer höheren Erbschaftssteuer führen, da die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt bleiben. Für das Berliner Testament gelten spezielle erbschaftsteuerliche Regelungen, die insbesondere bei der Unternehmensnachfolge und der Inanspruchnahme von steuerlichen Begünstigungen zu beachten sind. Eine individuelle steuerrechtliche Gestaltung ist daher sinnvoll, um die Steuerlast zu reduzieren, wobei gezielte Gestaltungen wie Nießbrauchvorbehalte oder die Nutzung von Freibeträgen zur Optimierung der Steuerlast beitragen können.

Steuervermeidung und -reduzierung

Erbschaftssteuer vermeiden durch rechtzeitige Nachlassplanung und Schenkungen

Mit durchdachter Nachlassplanung lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Durch gezielte Planung und rechtliche Gestaltung ist auch die Vermeidung von Erbschaftssteuer möglich. Eine gängige Methode ist die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen zu Lebzeiten. Da die Freibeträge alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können, lassen sich auf diese Weise größere Vermögenswerte schrittweise übertragen. Auch die gezielte Nutzung von Freibeträgen und Ausnahmen, etwa für das Familienheim oder Betriebsvermögen, kann die Erbschaftssteuer deutlich reduzieren. Praktische Tipps von Experten helfen dabei, die Erbschaftssteuer durch rechtzeitige Planung und Nutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten weiter zu senken.

Rolle des Steuerberaters und Anwalts

Rechtsanwalt und Steuerberater im Zusammenspiel – sichere Gestaltung bei komplexen Erbfällen

Bei größeren Erbschaften oder komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater. Als Anwälte für Erbrecht in Berlin unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Einordnung des Erbfalls, während der Steuerberater die genaue Berechnung und steuerliche Deklaration vornimmt, insbesondere auch bei der Erstellung der erforderlichen Steuererklärung. Wir koordinieren diesen Prozess, sorgen für Rechtssicherheit und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt.

Fristen und Verfahrensablauf bei einer Erbschaft

Erbschaft dem Finanzamt melden – Fristen, Verfahren und Einspruchsmöglichkeiten

Nach dem Erbfall muss der Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden, wobei die Meldepflicht beim zuständigen Finanzamts zu beachten ist. Anschließend erhalten Sie einen Fragebogen zur Erbschaftssteuer. Auf Basis der Angaben wird die Steuer festgesetzt. Bei Unklarheiten oder fehlerhafter Bewertung kann Einspruch eingelegt werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und vertreten Sie gegebenenfalls im Einspruchsverfahren. Tipp: Erben können den Ablauf vereinfachen, indem sie eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Steuerpflicht für Auslandsvermögen

Doppelbesteuerung bei der Erbschaft vermeiden und Steuerpflicht klären

Erbschaften mit Auslandsbezug unterliegen ebenfalls der deutschen Erbschaftssteuer, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland steuerpflichtig ist. Auch Immobilien im Ausland können der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Doppelbesteuerungsabkommen können hier eine Rolle spielen. Darüber hinaus gibt es bei Auslandsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen, etwa für Wohnimmobilien oder Betriebsvermögen, die die Steuerlast reduzieren können. Wir prüfen, welche Vorschriften greifen, und helfen Ihnen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Umgang mit dem Finanzamt

Erbschaft und Finanzamt – sicher durch das Erbschaftssteuerverfahren

Der Kontakt mit dem Finanzamt kann bei der Erbschaft für Erben herausfordernd sein. Unvollständige Unterlagen, unklare Bewertungsverfahren oder Fristversäumnisse können zu Problemen führen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente, begleiten den Schriftverkehr mit dem Finanzamt und sorgen für eine fristgerechte Abgabe der Erbschaftssteuererklärung.

Besondere Situationen: Pflichtteilsanspruch und Erbschaftssteuer

Erbschaft und Pflichtteilsansprüche – steuerliche Folgen richtig einschätzen

Auch Pflichtteilsberechtigte müssen unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen, wenn der Anspruch in Geld ausgezahlt wird. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Pflichtteils ab. Auch in solchen Konstellationen beraten wir umfassend und sorgen für die korrekte steuerliche Behandlung.

Gestaltung von Schenkungen

Schenkungen strategisch in der Erbschaft nutzen – Erbschaftssteuer frühzeitig reduzieren

Schenkungen unter Lebenden bieten große Gestaltungsspielräume zur Reduzierung der späteren Erbschaftssteuer. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Schenkung sinnvoll ist, unter welchen Bedingungen sie erfolgen sollte und wie die Freibeträge bestmöglich genutzt werden können.

Häufige Fehler bei der Erbschaftssteuer

Typische Fehler bei der Erbschaft vermeiden – rechtzeitig handeln und profitieren

Immer wieder erleben wir, dass Erben Freibeträge nicht nutzen, Fristen versäumen oder Vermögen falsch bewerten. Diese Fehler führen zu einer unnötig hohen Steuerlast. Wir analysieren Ihre Situation vollumfänglich, vermeiden Fehlerquellen und setzen Ihre Interessen effizient um.

Wertfeststellung und Gutachten

Wertfeststellung bei Ihrer Erbschaft – Gutachten und Bewertung besonderer Vermögenswerte

Besondere Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Kunstgegenstände erfordern eine fundierte Bewertung. In vielen Fällen ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Wir beraten zur Auswahl geeigneter Gutachter und begleiten den Bewertungsprozess.

Sonderregeln für Betriebsvermögen

Betriebsvermögen bei der Erbschaft steuerfrei übertragen – Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Für Unternehmen und Betriebe gelten besondere Steuervergünstigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Betriebsvermögen teilweise oder ganz steuerfrei übertragen werden. Voraussetzung ist meist die Fortführung des Betriebs über einen Zeitraum von fünf oder sieben Jahren. Wir prüfen die Voraussetzungen und helfen bei der Antragstellung.