Anwalt für Erbauseinandersetzung Berlin
Ihr Anwalt für Erbauseinandersetzungen und Erbstreit in Berlin – Klare Lösungen bei komplexen Nachlässen



Kanzlei für Erbauseinandersetzung in Berlin
Erbauseinandersetzung in Berlin? Wir vertreten Sie kompetent und durchsetzungsstark bei Ihrem Erbstreit
Erbauseinandersetzungen bzw. ein Erbstreit gehören zu den häufigsten Gründen für Konflikte innerhalb von Familien. In Berlin treten solche Auseinandersetzungen regelmäßig auf – sei es wegen unklarer Testamente, widersprüchlicher Vorstellungen zur Nachlassverteilung oder Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreit in Berlin. Ein Anwalt für Erbrecht in Berlin unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen und Konflikten rund um Erbauseinandersetzungen. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten mit rechtlicher Expertise im Erbrecht bei der Lösung solcher Streitigkeiten. Ob Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamentsauslegung oder Nachlassaufteilung – wir vertreten Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche durch.
- Upper West, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
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5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
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Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Zollrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Unsere Leistungen für Erbauseinandersetzungen in Berlin
Beratung, Vertretung und Konfliktlösung im Erbrecht in Berlin
- Einführung in das Erbrecht und die Erbauseinandersetzung
- Ursachen für Erbstreitigkeiten
- Die Rolle der Erbengemeinschaft
- Pflichtteil und Enterbung
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Erbschein und Nachlassverwertung
- Konflikte innerhalb der Familie beim Erbstreit lösen
- Gestaltung von Erbverträgen und Testamentsberatung
- Vertretung vor dem Nachlassgericht
- Unterstützung bei internationalen Erbfällen
- Beratung im Zusammenhang mit Erbschaftssteuer
- Kosten und Anwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung
- Rechtsschutzversicherung im Erbfall
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Einführung in das Erbrecht und die Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzungen rechtssicher klären – was Sie wie wissen müssen
Das deutsche Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens eines Erblassers an seine Erben. Bei einem Erbfall entsteht in vielen Fällen eine Erbengemeinschaft, in der mehrere Miterben gemeinsam über den Nachlass verfügen. In vielen Fällen sind dabei zentrale rechtliche Fragen zu klären, etwa wer Erbe wird oder wie der Nachlass verteilt wird. Solche Konstellationen bergen hohes Konfliktpotenzial – etwa bei der Bewertung von Nachlassgegenständen, bei Fragen zur Testamentsauslegung oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Die Komplexität und Dauer der Erbauseinandersetzung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Erben, dem Umfang des Nachlasses und den individuellen Fällen. Wir beraten Mandanten in Berlin in allen Phasen der Erbauseinandersetzung und passen unsere Beratung auf die individuellen Fälle unserer Mandanten an.
Ursachen für Erbstreitigkeiten
Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden – rechtliche Unterstützung bei Erbstreitigkeiten
Ein häufiger Auslöser für Erbstreitigkeiten ist ein fehlendes oder unklar formuliertes Testament. Aber auch ungleiche Verteilung des Nachlasses, ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder persönliche Spannungen unter den Erben führen zu Problemen. Besonders bei unklaren Eigentumsverhältnissen oder speziellen familiären Konstellationen, wie sie etwa bei landwirtschaftlichen Betrieben vorkommen, können erhebliche Probleme und Komplikationen im Erbfall entstehen. In einer Miterbengemeinschaft müssen alle Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden – ein unrealistisches Ziel in vielen Familien. Unsere Aufgabe ist es, Konflikte zu lösen und eine rechtssichere Auseinandersetzung herbeizuführen.
Die Rolle der Erbengemeinschaft
Erbengemeinschaft auflösen – Unterstützung bei der fairen Nachlassverteilung
Nach dem Tod des Erblassers bilden alle Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese kann aus mehreren Personen bestehen, die jeweils unterschiedliche Interessen und Vorstellungen bezüglich der Nachlassverteilung haben. Die Erbengemeinschaft besteht bis zur vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses. Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden, was bei größeren Vermögen oder mehreren Beteiligten häufig zu Streit führt. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Auflösung von Erbengemeinschaften und bei der Gestaltung tragfähiger Lösungen zur Verteilung der Nachlassgegenstände.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unser Team für Erbauseinandersetzung und Erbstreit in Berlin
Kompetente Begleitung im Erbrecht – erfahrene Anwälte für Ihre Erbauseinandersetzung
Unsere Kanzlei im Erbrecht steht für erfahrene und praxisorientierte Rechtsberatung im Erbrecht. Unser Team besteht aus fachkundigen Anwälten, Rechtsanwälten und Anwälten für Erbrecht, die Sie kompetent unterstützen. Besonders hervorzuheben ist unsere Anwältin für Erbrecht, die mit ihrer besonderen Qualifikation auch in komplexen Erbauseinandersetzungen für Sie da ist. Ob Alleinerbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Pflichtteilsberechtigter – wir setzen Ihre Rechte konsequent durch. Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe bei allen Fragen rund um die Erbauseinandersetzung. Dabei achten wir auf eine klare Kommunikation, wirtschaftliche Effizienz und individuelle Lösungen. Unsere langjährige Anwalts-Erfahrung und die Vorteile einer fachkundigen Beratung machen uns zum verlässlichen Partner in allen Fragen rund um die Erbauseinandersetzung.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Eine Erbauseinandersetzung bezeichnet die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Verteilung des Nachlasses an die einzelnen Erben.
Bei Uneinigkeit kann die Auseinandersetzung nur durch eine einvernehmliche Regelung oder im Streitfall durch gerichtliche Entscheidung erfolgen. Jeder Miterbe hat das Recht, eine Erbauseinandersetzung zu fordern, um die Verteilung des Erbes zu klären.
Die Dauer hängt vom Umfang des Nachlasses, der Anzahl der Erben und der Streitintensität ab. Manche Auseinandersetzungen sind in wenigen Monaten geklärt, andere dauern mehrere Jahre. Die Dauer kann sich auch danach richten, wann das Erbe ausgezahlt wird und wie komplex die Regelung des Erbes ist.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Nachlasses und dem Umfang der Tätigkeit. In vielen Fällen lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung zur Vermeidung hoher Folgekosten.
Ein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein gesetzlicher Erbe durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Er kann dann seinen Anteil in Geld verlangen. Auch die Anfechtung eines Testaments kann zu Pflichtteilsansprüchen führen.
Ja, die Erbengemeinschaft kann durch einvernehmliche Verteilung des Nachlasses oder durch Teilungsversteigerung aufgelöst werden.
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Pflichtteil und Enterbung
Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren – rechtliche Unterstützung im Erbfall
Wurde ein gesetzlicher Erbe enterbt oder durch ein Testament nur unzureichend bedacht, steht ihm in vielen Fällen ein Pflichtteil zu. Bei Erbschaften entstehen häufig Pflichtteilsansprüche, die rechtlich durchgesetzt werden müssen. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gerichtet und muss innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden. Wir helfen bei der Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils und prüfen, ob Pflichtteilsansprüche zu Unrecht verweigert wurden. Auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen beraten wir umfassend.
Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
Beratung für Erben und Testamentsvollstrecker
Ein Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser eingesetzt werden, um die Umsetzung der letztwilligen Verfügung zu sichern. Eine professionelle Verwaltung des Nachlasses ist dabei besonders wichtig, um eine reibungslose Organisation und Durchführung der Nachlassverwaltung sowie die Lösung möglicher Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft zu gewährleisten. Dieser hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, Schulden zu begleichen und das Erbe zu verteilen. Wir beraten Testamentsvollstrecker zu ihren Rechten und Pflichten und vertreten Erben bei Fragen zur Auslegung oder zur Abberufung eines Testamentsvollstreckers.
Erbschein und Nachlassverwertung
Erbschein beantragen und Nachlass verwerten – rechtliche Begleitung vom Anwalt
Für viele rechtliche Handlungen – etwa zur Auflösung von Bankkonten oder zur Umschreibung von Grundbucheinträgen – ist ein Erbschein notwendig. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Erbscheins, begleiten Sie durch das Verfahren vor dem Nachlassgericht und beraten zur Bewertung und Verwertung von Nachlassgegenständen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die letztwilligen Verfügungen des Erblassers, um eine rechtssichere Umsetzung aller Verfügungen im Rahmen der Nachlassverwertung zu gewährleisten.
Konflikte innerhalb der Familie beim Erbstreit lösen
Erbstreitigkeiten einvernehmlich lösen – mit Strategie und Fingerspitzengefühl
Erbstreitigkeiten verlaufen selten rein sachlich. Sie sind oft mit emotionalen Belastungen, alten Verletzungen und persönlichen Vorwürfen verbunden. Intakte familiäre Beziehungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um eine einvernehmliche Lösung von Erbstreitigkeiten zu ermöglichen. Unsere anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich deshalb nicht nur auf die rechtliche Bewertung, sondern schließt auch strategisches Vorgehen ein. Wir suchen nach Lösungen, die rechtlich tragfähig und für alle Beteiligten akzeptabel sind – notfalls auch im Wege der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Gestaltung von Erbverträgen und Testamentsberatung
Nachlass frühzeitig regeln – rechtssichere Testamente und Erbverträge gestalten
Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten ist eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung entscheidend. Besonders die rechtssichere Gestaltung von Testamenten spielt eine zentrale Rolle, da diese im Nachlassverfahren häufig Gegenstand von Anfechtungen und Auslegungsfragen sind. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung klarer Testamente, bei der Ausarbeitung von Erbverträgen und bei der rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgelösungen. Eine präzise Nachfolgeplanung kann künftige Auseinandersetzungen vermeiden.
Vertretung vor dem Nachlassgericht
Vertretung vor dem Nachlassgericht – konsequent, lösungsorientiert und durchsetzungsstark
Lassen sich Konflikte nicht außergerichtlich beilegen, vertreten wir unsere Mandanten vor dem zuständigen Nachlassgericht in Berlin. Oft kann jedoch bereits eine Einigung zwischen den Erben eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Wir begleiten die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Ziel, wirtschaftlich sinnvolle und tragfähige Lösungen durchzusetzen. Dabei prüfen wir alle relevanten Unterlagen, bereiten Stellungnahmen vor und nehmen die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck wahr.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Zollrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Unterstützung bei internationalen Erbfällen
Grenzüberschreitende Erbfälle – rechtssichere Beratung bei internationalem Nachlass
Viele Erbfälle in Berlin betreffen Vermögen im Ausland oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Wir beraten zu grenzüberschreitenden Erbfällen, klären die Anwendbarkeit ausländischen Rechts, prüfen internationale Erbverträge und begleiten die Durchsetzung von Ansprüchen über Landesgrenzen hinweg.
Beratung im Zusammenhang mit Erbschaftssteuer
Erbschaft und Steuern – rechtliche Beratung und steuerliche Gestaltung im Erbfall
Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ist auch die steuerliche Seite zu beachten. Als Ihr Ratgeber für steuerliche Fragen rund um das Erben unterstützen wir Sie umfassend bei allen relevanten Themen. Wir arbeiten mit erfahrenen Steuerberatern zusammen und klären, welche steuerlichen Pflichten mit der Erbschaft verbunden sind, wie Freibeträge genutzt und welche Gestaltungsmöglichkeiten in der Nachlassplanung sinnvoll sein können.
Kosten und Anwaltskosten bei der Erbauseinandersetzung
Kosten einer Erbauseinandersetzung – Transparenz und Planungssicherheit von Anfang an
Die Kosten einer Erbauseinandersetzung hängen maßgeblich von der Komplexität des Falls, dem Umfang des Nachlasses und der Anzahl der beteiligten Erben ab. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht in Berlin kann Sie dabei unterstützen, die Kosten im Blick zu behalten und Ihre Rechte effizient durchzusetzen. Die Anwaltskosten richten sich in der Regel nach dem sogenannten Gegenstandswert, also dem Wert des Nachlasses, um den gestritten wird. Je höher der Nachlasswert, desto höher können auch die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit ausfallen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Beginn der Zusammenarbeit eine transparente Kostenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt zu treffen. Viele Kanzleien bieten eine Erstberatung an, in der nicht nur die Erfolgsaussichten eines Erbstreits, sondern auch die zu erwartenden Kosten besprochen werden. So erhalten Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung und können die nächsten Schritte gezielt planen. Ein Anwalt für Erbrecht kennt die Besonderheiten des Erbrechts und sorgt dafür, dass Ihre Rechte im Rahmen der Erbauseinandersetzung optimal gewahrt bleiben.
Rechtsschutzversicherung im Erbfall
Rechtsschutzversicherung im Erbfall – Kosten absichern und Ansprüche durchsetzen
Im Falle eines Erbfalls kann eine bestehende Rechtsschutzversicherung eine wertvolle Unterstützung bieten, um die Kosten eines Erbstreits zu decken. Allerdings ist es wichtig, die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung genau zu prüfen, da nicht jede Police automatisch Leistungen im Bereich des Erbrechts umfasst. Ein Anwalt für Erbrecht in Berlin kann Sie dabei unterstützen, die Versicherungsbedingungen zu analysieren und zu klären, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung im Erbfall greift.
Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung, die Vertretung vor Gericht sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber anderen Erben oder der Erbengemeinschaft. Gerade bei komplexen Nachlassregelungen oder Streitigkeiten um Testamente und Pflichtteilsansprüche kann dies eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten, um Ihre Rechte im Erbfall bestmöglich zu schützen und die Möglichkeiten Ihrer Rechtsschutzversicherung optimal zu nutzen. So sind Sie im Streitfall gut abgesichert und können Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen.