Rechtsanwälte für Sorgerecht in Nürnberg
Sorgerecht nach Trennung: Wichtige Bestimmungen für Eltern und Kinder in Nürnberg



Kanzlei für Sorgerecht am Standort Nürnberg
Individuelle Beratung für Unternehmerpaare in Nürnberg
Die gesetzliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind umfasst sowohl die persönliche Betreuung als auch die Verwaltung seines Vermögens und wird durch das Sorgerecht definiert. Dieses Recht schließt ebenfalls die Vertretung des Kindes in rechtlichen Belangen mit ein, wobei stets das Wohl und der Schutz des Kindes im Mittelpunkt stehen. In Nürnberg suchen zahlreiche Eltern unsere Kanzlei auf, um sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten rund um das Thema elterliche Sorge beraten zu lassen. Ob es darum geht, die Sorge gemeinsam auszuüben, ein alleiniges Sorgerecht anzustreben oder Fragen zur Abgabe einer Sorgeerklärung zu klären – wir unterstützen Sie dabei, Ihre familiäre Lage besser einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht wichtiger Aspekte zum Sorgerecht in Nürnberg sowie typische Fragestellungen und mögliche Schritte, mit denen Eltern den Schutz ihres Kindes gewährleisten können.
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Familienrechtliche Unterstützung im Sorgerecht am Standort Nürnberg
Zuverlässige Hilfe bei sämtlichen Anliegen zum Sorgerecht in Nürnberg
International vertreten
Als Mitglied des internationalen Netzwerks von Anwälten IR Global sind wir Ihr Ansprechpartner bei Cross-Border Angelegenheiten und vertreten Sie auch im internationalen Kontext.
Grundlagen der elterlichen Sorge verständlich erklärt
Rechte und Pflichten von verheirateten und unverheirateten Eltern in Nürnberg
Die elterliche Sorge stellt die gesetzliche Verpflichtung dar, das Wohl des Kindes umfassend zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Förderung der Entwicklung, Erziehung und Betreuung sowie die Verwaltung von Vermögenswerten. Diese Verantwortung bleibt bestehen, unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind oder getrennte Wege gehen. Auch nach einer Trennung behalten beide Elternteile ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die elterliche Sorge.
In Nürnberg erhalten Ehepaare automatisch bei der Geburt ihres Kindes gemeinsames Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren hingegen wird zunächst ausschließlich der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Der Vater hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, durch eine schriftliche Erklärung beim Jugendamt oder mittels eines gerichtlichen Antrags eine gemeinsame Sorge zu erwirken – vorausgesetzt, dies entspricht dem Wohl des Kindes.
Gemeinsames Sorgerecht und Sorgeerklärung
Gemeinsames Sorgerecht: Bedingungen, Verpflichtungen und gerichtliche Entscheidungen bei Konflikten
Wenn Eltern in Nürnberg bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, ist eine offizielle Erklärung notwendig, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Diese Erklärung kann entweder direkt beim Jugendamt in Nürnberg abgegeben oder durch eine notarielle Beurkundung bestätigt werden. Sollte ein Elternteil dem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen, besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht eingeschaltet wird.
Das geteilte Sorgerecht verpflichtet beide Elternteile dazu, wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam zu treffen. Dazu gehören unter anderem Fragen zur schulischen Entwicklung, medizinischen Betreuung sowie zum Aufenthaltsort des Kindes. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern kann auf Antrag eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Das Gericht richtet seinen Fokus dabei stets auf das Wohl des Kindes und bezieht gegebenenfalls auch Empfehlungen vom Jugendamt mit ein.
In Essen gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung bei der Abgabe der Sorgeerklärung bieten und im Falle von Streitigkeiten beratend zur Seite stehen.
Elterliche Sorge: Wichtige rechtliche Grundlagen in Nürnberg
Personen- und Vermögenssorge im Sorgerecht: Pflichten und Befugnisse klar geregelt
Die elterliche Sorge gliedert sich in zwei wesentliche Bereiche: Zum einen umfasst sie die Personensorge, welche sämtliche alltäglichen Bedürfnisse des Kindes wie Ernährung und schulische Unterstützung abdeckt. Zum anderen beinhaltet sie die Vermögenssorge, die sich mit den finanziellen Belangen sowie dem Eigentum des Kindes befasst. Zudem besitzen Eltern das Recht, ihr Kind in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Die Einhaltung dieser Pflichten wird durch staatliche Institutionen überwacht – dazu zählen unter anderem das Familiengericht sowie das Jugendamt in Nürnberg. Sollten Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausübung der elterlichen Verantwortung bestehen oder eine Gefährdung des Kindeswohls vermutet werden, können gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Dabei steht stets der Schutz und das Wohlbefinden des Kindes im Mittelpunkt aller Maßnahmen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Nürnberger Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Team für Sorgerechtsfragen am Standort Nürnberg
Sorgerechtsberatung in Nürnberg: Kompetent, vertrauensvoll und kindorientiert
Bei Fragen rund um das Sorgerecht in Nürnberg stehen wir Ihnen jederzeit mit umfassender Unterstützung zur Seite. Über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch können Sie unkompliziert einen Termin bei unserer Kanzlei vereinbaren, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Wir informieren Sie detailliert über die verschiedenen rechtlichen Optionen im Bereich der elterlichen Sorge, begleiten Sie während des gesamten gerichtlichen Prozesses und helfen Ihnen bei der Anfertigung einer Sorgeerklärung.
Darüber hinaus sind auch das Jugendamt Nürnberg sowie das zuständige Familiengericht wichtige Ansprechpartner vor Ort. Dort lassen sich Termine für die Beurkundung von Sorgeerklärungen arrangieren und weiterführende Unterstützungsangebote für Eltern in Anspruch nehmen.
Unser Ziel ist es, den Ablauf so verständlich wie möglich zu gestalten und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Sollten Unklarheiten oder Fragen zum Thema elterliche Sorge in Nürnberg auftreten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind gerne für Sie da.
- Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Senior Associate





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Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht in Nürnberg
Aufenthaltsbestimmung und Umgangsrecht: Kontakt erhalten und Wohnort festlegen
Das Recht eines Kindes, den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, bleibt auch nach einer Trennung oder Scheidung unverändert bestehen – unabhängig davon, wer das Sorgerecht innehat. Für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist dieser regelmäßige Umgang von großer Bedeutung. Kann keine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern gefunden werden, kann das Familiengericht in Nürnberg verbindliche Entscheidungen treffen, um einen kontinuierlichen Austausch sicherzustellen.
Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für nahe Angehörige wie Großeltern oder andere wichtige Bezugspersonen, ein Umgangsrecht geltend zu machen – sofern dies dem Wohl des Kindes dient. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt hingegen den Lebensmittelpunkt des Kindes und wird entweder gemeinsam ausgeübt oder einem Elternteil übertragen.
Klar definierte Vereinbarungen rund um diese Rechte helfen dabei, Streitigkeiten zwischen den Beteiligten zu minimieren und ermöglichen stabile Beziehungen für das Kind trotz veränderter familiärer Situationen.
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Ausnahmefälle: Sorgerechtsentzug in Nürnberg
Kindeswohlgefährdung: Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug in Nürnberg
Bei einer ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls und wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann das Familiengericht in Nürnberg unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht entziehen. Solche Maßnahmen werden vor allem bei Fällen von Misshandlung, Vernachlässigung, Suchterkrankungen oder der beharrlichen Verweigerung des Umgangs mit dem Kind getroffen.
Ein häufiger Streitpunkt entsteht häufig dann, wenn ein Sorgeberechtigter ohne die Zustimmung des anderen Elternteils den Wohnort mit dem Kind verlegt. Dies führt oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Nürnberg. Um die Erziehungsfähigkeit sowie die Lebensbedingungen des Kindes besser beurteilen zu können, wird oftmals ein familienpsychologisches Gutachten eingeholt. Die Entziehung des Sorgerechts stellt einen gravierenden Eingriff dar und erfolgt ausschließlich bei eindeutiger Nachweisbarkeit einer Gefährdung für das Wohl des Kindes.